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Autor Thema: Der Abbuchungsbeschiss der (GEZ)  (Gelesen 13331 mal)

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Der Abbuchungsbeschiss der (GEZ)
Autor: 05. Januar 2013, 16:58
Hallo Leute,

ich rege mich gerade auf, dass sich das Abbuchungsgebahren der (GEZ) über die Jahre immer noch nicht geändert hat. Ende der 90er Jahre habe ich von Einzugsermächtigung auf Überweisung umgestellt. Ich überweise übrigens  nur, wenn mir der Betrag von der (GEZ) in Rechnung gestellt wird.

Der Hauptgrund:
Diese Idioten buchen, bei Lastschrift, immer 45 Tage zu früh ab. Normalerweise wird der Beitrag zur Mitte des Quartals fällig. Ich hatte nicht eingesehen, dass ich dieser Bande noch Extraknete zukommen lasse.

Was heisst das:
Über das Jahr gesehen bekommen sie das Geld ein halbes Jahr zu früh. Das kann man dann parken, vielleicht zu 2% Zinsen per Anno. Das macht in diesem Fall Zinseinnahmen von etwas weniger als 1% pro Jahr aus.

Wenn sie z.B. 1 Milliarde EUR pro Jahr mit dieser Masche einziehen, haben sie sage und schreibe,

10.000.000. EUR (ZEHN MILLIONEN EURO)

hinzu verdient.

Das bezeichne ich als Betrug und empfinde es äusserst unseriös. Leute, die, im guten Glauben, eine Einzugsermächtigung erteilt habe werden derart beschissen.
Ehrlich währt am längsten passt nicht mehr in unsere Gesellschaft.

Pahh, wie ich das System hasse.
Georg


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Re: Der Abbuchungsbeschiss der (GEZ)
#1: 05. Januar 2013, 17:36
Diese Mafia weiß eben, wie man noch mehr Kohle daraus schäffeln kann...
Schweinerei...
Deshalb ist es jedem ans Herz zu legen, die bestehende Einzugsermächtigung unbedingt sofort und unverzüglich zu stoppen!!!


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

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Re: Der Abbuchungsbeschiss der (GEZ)
#2: 08. Januar 2013, 15:51


Der Hauptgrund:
Diese Idioten buchen, bei Lastschrift, immer 45 Tage zu früh ab. Normalerweise wird der Beitrag zur Mitte des Quartals fällig. Ich hatte nicht eingesehen, dass ich dieser Bande noch Extraknete zukommen lasse.



Vom Grundsatz sind Deine Ausführungen natürlich richtig.
Ich gehe mal davon aus, dass die bisherige Rundfunkgebühr die gleichen Fälligkeiten hatte wie der jetzige Rundfunkbeitrag. Dann hast Du aber übersehen, dass der Beitrag nicht in der Mitte eines Quartals sondern in der Mitte von 3 Monaten fällig ist.
Dies kann ein Unterschied sein wenn Deine Zahlungspflicht in einem krummen Monat ( z.Bsp. 1.2.) begann.
Überprüfe dies mal.

Manfred


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Re: Der Abbuchungsbeschiss der (GEZ)
#3: 09. Januar 2013, 08:22
Hallo Manfred,

Zitat
Ich gehe mal davon aus, dass die bisherige Rundfunkgebühr die gleichen Fälligkeiten hatte wie der jetzige Rundfunkbeitrag.

15. RStV, §7, Abs. 3: Der Rundfunkbeitrag ist monatlich geschuldet. Er ist in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate zu leisten.

Zitat
...Mitte eines Quartals sondern in der Mitte von 3 Monaten...

Das ist unerheblich. Über ein Jahr gesehen buchen sie ein halbes Jahr zu früh ab. Ob das Jahr am 1.1. oder am 1.2. beginnt spielt hierbei keine Rolle.

Georg


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Re: Der Abbuchungsbeschiss der (GEZ)
#4: 10. Januar 2013, 11:07
Hallo,
es spricht doch nichts dagegen monatlich zu zahlen. So werde ich es tun.
Da ich noch eine Zweitwohnung habe, die auch noch in einem anderen Bundesland liegt, überweise ich jeden Monat 2 x 17,98.

Manfred


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Re: Der Abbuchungsbeschiss der (GEZ)
#5: 10. Januar 2013, 11:13

Das ist unerheblich. Über ein Jahr gesehen buchen sie ein halbes Jahr zu früh ab. Ob das Jahr am 1.1. oder am 1.2. beginnt spielt hierbei keine Rolle.

Georg

Naja hast Du Dich da nicht verrechnet.
Sie fordern doch schließlich erst nach 6 Wochen den 3-Monatsbeitrag. D.h. wenn Du nach Deiner Berechnung ein halbes Jahr zu früh zahlst, dann musst Du auch den Zeitraum berücksichtigen der Dir gestundet wird. Also wie in meinem vorangegangenen Post erwähnt monatlich zahlen.

Ich hatte nicht gesehen, dass bei Dir bereits am 1. abgebucht wurde. Das geht ja garnicht.

Manfred


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Re: Der Abbuchungsbeschiss der (GEZ)
#6: 10. Januar 2013, 11:56
es spricht doch nichts dagegen monatlich zu zahlen. So werde ich es tun.

Es spricht etwas dagegen und zwar, 15. RStV, §7, Abs. 3, wenn man korrekt überweisen möchte.

Wenn dein Zahlungszeitraum am 1. Februar beginnt, ist das Quartal zum 15. März zu bezahlen. Dann 15. Juni, 15. September und 15. Dezember.

Georg


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Re: Der Abbuchungsbeschiss der (GEZ)
#7: 10. Januar 2013, 12:27
Die monatliche Zahlung ist sicherlich ein Verstoß gegen §7 Abs.3. Aber was soll passieren.
Die erste Zahlung wird doch gerne entgegengenommen weil vor Fälligkeit. Die zweite Zahlung erfolgt 4 Wochen später und erst danach entsteht ein Rückstand von einem Monat. Ordnungswidrig handelt man erst nach 6 Monaten (§ 12 Abs.1 Punkt 3). Es dürfte deshalb bis zur dritten Monatsrate allenfalls eine Zahlungserinnerung kommen. Damit kann ich leben.
Der Aufwand der Öffentlich-Rechtlichen alle diese Geldeingänge manuell buchen zu müssen dürfte enorm sein.

Im übrigen wird ein Rentner mit Grundsicherung nur bei geänderter Haushaltsführung in der Lage sein den 3 Monatsbetrag bei Fälligkeit zu zahlen. Hierzu bin ich auf die ersten Entscheidungen der Gerichte gespannt.

Manfred


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Re: Der Abbuchungsbeschiss der (GEZ)
#8: 10. Januar 2013, 14:55
Hallo Manfred,

Die werden wahrscheinlich nichts unternehmen, weil die Zahlung für den dritten Monat lediglich um 15 Tage zu spät eingeht.

Zahlung 1. Monat, 45 Tage (6 Wochen) zu früh.
Zahlung 2. Monat, 15 Tage (2 Wochen) zu früh.
Zahlung 3. Monat, 15 Tage (2 Wochen) zu spät.

Alle Zahlungen werden auf Deinem (GEZ) Konto gutgeschrieben, wobei in diesem Fall kein nennenswerter Zahlungsverzug entsteht. Im Gegenteil, sie bekommen ihr Geld überwiegend im Voraus.
Für Rentner mit geringem Einkommen ist das ok, es wird jedoch kein wesentlicher Mehraufwand für die (GEZ) sein.

Georg


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