"Gehen Sie in das Gefängnis, weil Sie nicht Fernsehen gucken wollen." - das schoß mir zuerst durch den Kopf. Und wie ich hier gelesen habe, bin ich damit nicht alleine.
Die Geschichte könnte absurder nicht sein und für die GEZ reichlich vertrackt werden. In diesem Fall scheint mir Renitenz äußerst angebracht.
Außerdem kriege ich vom Fernsehgucken Sehstörungen.
Der Beitrag ist im Kern eine versteckte (Wohnraum)-steuer.
Manchmal wird der Beitrag von der GEZ auch Gebühr genannt, d.h. die Begrifflichkeiten werden nebeneinander verwendet. Was vertragsrechtlich sich sicher auch beanstanden läßt. Mit beiden Begrifflichkeiten steht die GEZ auf dünnem Eis in Anbetracht des Umstands der Zwanfsmitgliedschaft, denn Beitragszahlungen beruhen auf Freiwilligkeit mit einer Spende z.B., Gebührenzahlungen, wenn konkret eine Leistung in Anspruch genommen wird. Ich denke, ohne mich im Näheren damit beschäftigt zu haben, dürfen Gebühren nur eingezogen werden bei einem Vertragsabschluß. Der sich jedoch jederzeit kündigen läßt (AGB).
Gruß
Pit
Nachtrag: Wer sein Radio angemeldet hat, sollte das auf jeden Fall weiter bezahlen und die Gebühr nicht komplett stornieren. Das könnte Schwierigkeiten vor Gericht geben.
In einer funktionierenden Demokratie hat die Masse der Menschen (“die Herde”) lediglich die Befugnis, die Spezialisten zu wählen und den Rest der Zeit mit “Grasen” zu verbringen. - Walter Lippmann