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Autor Thema: Musste mich hier (zwangsanmelden)  (Gelesen 2201 mal)

O
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Musste mich hier (zwangsanmelden)
Autor: 11. Februar 2013, 08:06
Guten morgen allerseits,

nachdem ich hier schon eine ganze Weile mitgelesen habe, habe ich den Zwang verspürt, mich anzumelden. Durch die vielen Hintergrundinformationen, Beiträge, Links usw. sind mir jetzt mal so richtig die Augen aufgegangen, wie verrottet das System ist. Damit meine ich beispielsweise auch die Verbindung vom Gutachtenersteller Kirchhof zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der  zufällig auch Kirchhof heisst und sein Bruder ist. Mich wundert sehr, dass dies nicht von anderen Medien bereits mal aufgegriffen wurde? Für mich war es jedenfalls der Auslöser, mich hier anzumelden.

Zur datenschutzrechtlichen Seite der ganzen Schmierenkomödie habe ich beim ULD Schleswig Holstein diese interessaten Stellungnahme des Datenschutzubeauftragen gefunden: https://www.datenschutzzentrum.de/rundfunk/stellungnahme-15-rundfunkaenderungsstaatsvertrag.html  https://www.datenschutzzentrum.de/rundfunk/stellungnahme-15-rundfunkaenderungsstaatsvertrag.html


Ich hoffe, die Einfügung des Links hat geklappt. Bin nicht ganz so versiert mit der Technik.

Onkel Erwin





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2013, 08:39 von Onkel Erwin«

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  • Beiträge: 1.126
Re: Musste mich hier (zwangsanmelden)
#1: 11. Februar 2013, 08:30
Ja, das mit den Gebrüdern Kirchhof ist schon ein echter Kracher.

Bruder Ferdinand gehört im übrigen dem Senat an, der im Falle des ganz großen Krachs über Recht und Unrecht des Rundfunkbeitrags mit-zuentscheiden hat. Auch wenn er nicht der entsprechenden Kammer des betreffenden Senats angehört.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Februar 2013, 08:36 von Rochus«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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  • Beiträge: 168
Datenschutzrechtliche Stellungnahmen aller 16 Bundesländer enthalten eine Fülle von Informationen, die von hoher Bedeutung für alle wie auch für Auseinandersetzungen Einzelner sind. In einem gewöhnlichen thread gehen sie mit Sicherheit verloren, selbst die Überschrift des Eingangskommentars trifft leider nicht das Thema.

Daher rege ich ein eigenes board "DATENSCHTUZRECHT" an, was man inhaltlich auch pflegen sollte.


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Datenschutzrechtliche Stellungnahmen aller 16 Bundesländer enthalten eine Fülle von Informationen, die von hoher Bedeutung für alle wie auch für Auseinandersetzungen Einzelner sind. In einem gewöhnlichen thread gehen sie mit Sicherheit verloren, selbst die Überschrift des Eingangskommentars trifft leider nicht das Thema.

Daher rege ich ein eigenes board "DATENSCHTUZRECHT" an, was man inhaltlich auch pflegen sollte.

Meinst Du die Stellungnahmen zur Vorlage in den jeweilig zuständigen Ausschüssen als man seinerzeit die Angelegenheit in den Länderparlamenten beraten hat?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Datenschutzrechtliche Stellungnahmen
#4: 11. Februar 2013, 10:59
gibt es für Vorgänge, die sich auf Gesetzesentwürfe wie auch auf verabschiedete Gesetze beziehen; Datenschutzbehörden agieren dynamisch.


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