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Autor Thema: Befreiung von Beitragsservice  (Gelesen 2574 mal)

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  • Beiträge: 647
Befreiung von Beitragsservice
Autor: 18. Januar 2013, 11:48
Guten Tag,

wir können die GEZ (Beitragsservice) mit eigenen Waffen schlagen. Lassen uns alle befreien und gut ist.
Erklären wir offiziell einen Krieg gegen Demokratie-Abgabe!



Mein Gedanke ist schamlos Befreiung auszunutzen!

Befreit sind Hartz 4 Empfänger in der Hauptwohnung und in allen Nebenwohnungen wo die gemeldet sind.
Die kann man bekanntlich unendlich haben. Wenn jemand einen bekannten in dieser Situation hat, lässt Ihn
bei sich anmelden und gibt seine Kundennummer ein.

Das selbe bei Azubis und Studenten mit Bafög, zwar steht auf dem Homepage des Beitragsservices "die nicht bei den Eltern wohnen."
Aber was ist wenn es anders herum ist. Oder die Eltern melden sich zu Freunden oder Verwandten ab. Der Student/ Azubi darf auch
unendlich viele Wohnungen haben. Befreiung erhalten / Eltern melden sich zurück.

Das selbe bei Geringverdienern und Rentnern die befreit wurden. Immer den wenig Verdiener in dem Haushalt angeben oder die niedrigste Rente angeben.
Falls jemand 400 Euro Job hat nur den angeben oder einen besorgen durch bekannte 1 Euro verdienen und das angeben. 1 Euro minus Miete = kein Geld.
Der Haushalt wird ja somit freigestellt.  Was der Partner oder Mitbewohner verdienen ist doch uninteressant. Falls die es wissen möchten / abmelden und
auf Befreiung warten. Danach zurückmelden.

Zitat
Der Rentenbezug allein ist kein Grund, sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen. Es gibt aber die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.

Zitat
Härtefälle

Wer keine der im § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannten Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall nach § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag  beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags (17,98 Euro) ist.

Und das selber bei den Taub-blinden.

Jeder darf so viele Nebenwohnsitze haben wir er möchte, ist halt Pech für die ÖRR das diese Person befreit ist. Falls die auf die blöde Idee
kommen wenn einer befreit ist geht es dann auf nächste Person hinüber. Die also bezahlen müsste, dann das selbe Muster verwenden,
bei Freunden Anmelden / Befreiung bekommen zurück melden.

An und ummelden kostet nichts kann auch 10 mal am Tag oder mehr erfolgen.

Zitat
Unter dem Hauptwohnsitz (inoffiziell auch Erstwohnsitz) versteht man den Ort, an welchem sich jemand niederlässt, um sich dort auf Dauer oder auch bestimmte Zeit aufzuhalten. Es besteht dabei aber die Möglichkeit neben dem Hauptwohnsitz noch weitere Wohnsitze zu haben.

Hauptwohnsitz ist der Wohnsitz, bei welchem man sich überwiegend aufhält.

Soweit kann man doch alle Haushalte in Deutschland freistellen lassen. Die wollten auf uns ne Jagt eröffnen, wir könne den Spieß umdrehen und
zurück schlagen. Anders wollen die ja net verstehen.

Natürlich werde ich / wir Klagen.

Quellen:

gutefrage.net und Beitragsservice
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Januar 2013, 12:09 von power-dodge«

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  • Beiträge: 647
Re: Befreiung von Beitragsservice
#1: 19. Januar 2013, 00:55
Hallo,

irgendwas kann man doch immer drehen oder net?


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