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Autor Thema: hausverbot  (Gelesen 4251 mal)

j
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hausverbot
Autor: 06. Januar 2008, 15:52
eine eher juristische frage: könnte ich der gez einen brief schreiben und darin einfach allen ihren mitarbeitern hausverbot (somit auch grunstück) erteilen??? natürlich auch gleich mit der ankündigung einer anzeige wegen hausfriedensbruches im falle eines verstoßes...
damit hätten sich doch alle bespitzelungsversuche erledigt, oder?
ich freue mich auf eure antworten.
gruß jörg


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Re: hausverbot
#1: 13. Januar 2008, 11:55
Hallo,

das wäre ziemlich sinnlos, da es sich bei den Rundfunkgebührenbeauftragten eben gerade nicht um GEZ-Mitarbeiter handelt. Diese sind im Auftrag der örtlich zuständigen Landesrundfunkanstalt unterwegs. Wirkungsvoller wäre dagegen ein Schild an deiner Grundstücksgrenze: Hausierern und Rundfunkgebührenbeauftragten ist das Betreten des Grundstücks untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Der Eigentümer

Viele Grüße
Flappi


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Re: hausverbot
#2: 13. Januar 2008, 13:48
hi flappi,
es handelt sich doch aber um mitarbeiter der jeweiligen rundfunkanstalten, oder? schliesslich haben sie ja auch einen ausweis, der das bestätigen soll. ob sie dabei auf provisionsbasis arbeiten oder nicht sollte doch eigentlich keine rolle spielen?!
natürlich wäre es sicher genauso sinnvoll es so zu handhaben wie du es beschrieben hast, aber ich denke noch etwas weiter: durch das direkte anschreiben der Lras sollen sie auch gleichzeitig mal wieder mitbekommen, dass der wiederstand in der bevölkerung gegen die zwangsgebühren wächst. am effektivsten wären natürlich beide möglichkeiten zusammen.
gruß jörg


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Re: hausverbot
#3: 13. Januar 2008, 15:49
Zitat
könnte ich der gez einen brief schreiben und darin einfach allen ihren mitarbeitern hausverbot (somit auch grunstück) erteilen

Könntest Du, aber wirksamer wäre es, dieses Verbot an Deine für Dich zuständige Landesrundfunkanstalt (am besten die Abteilung Rundfunkgebühren) zu richten. Das Grundstück dürfen sog. Rundfunkgebührenbeauftragte ohnehin nicht ohne Erlaubnis betreten, weil es Privatsphäre ist. Sie dürfen bestenfalls klingeln und brav fragen (ohne Anspruch auf Antwort). Mit einem Hausverbot kannst Du aber auch schon dieses Klingeln verbieten.

Zitat
Hausierern und Rundfunkgebührenbeauftragten

Diese explizite Hervorhebung zweiterer ist unlogisch und unnötig, weil Rundfunkgebührenbeauftragte ("Rundfunkschergen") genau solche Hausierer sind wie alle anderen auch. Es ist allerdings evtl. wirksamer, weil letztere sich bestimmt nicht als erstere fühlen.

Zitat
es handelt sich doch aber um mitarbeiter der jeweiligen rundfunkanstalten, oder?

Nein, Freiberufler, die einen Subunternehmervertrag (oder etwas in dieser Art) mit den Landesrundfunkanstalten abschließen. Keine Anstallung (im arbeitsrechtlichen Sinne), damit erst recht keine Verbeamtung, mithin auch keine Hoheitsrechte.


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Re: hausverbot
#4: 14. Januar 2008, 04:02
Hallo jörg, Flappi und Schergenschreck, 

das „GEZ-Hausverbotschild“ gibt es schon  ;), siehe den Bericht im IHK-Magazin als pdf-Anhang.

Es ist m. E. die beste Idee, und vor allem eine wirkungsvolle Maßnahme, gegen den Terror, den einige GEZ-Eintreiber veranstalten um an die weit überzogenen „Kopf-“ Prämien zu gelangen.

Siehe auch: www.[Seite/Begriff nicht erwünscht]

Liebe Grüße an Euch,
Reinhard

Auf Wunsch von Reinhard, der Probleme mit der Dateigröße und dem upload hatte, habe ich nun den Artikel beigefügt. Gruss. Daniel


[gelöscht durch Administrator]


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Mit Einigkeit für Recht und Freiheit !

f

fho

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Re: hausverbot
#5: 29. Juli 2008, 21:24
Zitat
könnte ich der gez einen brief schreiben und darin einfach allen ihren mitarbeitern hausverbot (somit auch grunstück) erteilen

[..]Sie dürfen bestenfalls klingeln und brav fragen (ohne Anspruch auf Antwort). Mit einem Hausverbot kannst Du aber auch schon dieses Klingeln verbieten.

Das hört sich interessant an :)
Ein Hausverbot schliesst ein "Klingelverbot" aber normalerweise nicht ein?

Wie rechtsgültig ist das Hausverbots Schild? Wenn es rechtsgültig wäre, würde ein nicht klingeln Zusatz ja genügen um von der GEZ befreit zu sein :)


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Re: hausverbot
#6: 27. Januar 2009, 07:25
Genau das habe ich gemacht, ich habe allen Außendienstmitarbeitern des für mich zuständigen NDR ein Hausverbot für mein befriedetes Grundstück erteilt. ;D ;D ;D

Gruß

Deali


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