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Autor Thema: Internet und GEZ  (Gelesen 1905 mal)

P

Pit

  • Beiträge: 35
Internet und GEZ
Autor: 05. Januar 2013, 21:39
Manche schreiben sicher in diesem Forum, um sich selber Klarheit üder die Situation zu verschaffen. So auch ich. Und Sie lesen, um den geeigneten Hebel zu fnden.

Angreifbar scheint mit die GEZ am Internet. Die rechtliche Seite sieht ja wohl so aus, daß mit dem Ansurfen einer Seite nicht automatisch ein Vertragaabschluß zustande kommt!
Vor Vertragsabschluß bedarf es auch im Internet einer personalisierten Anmeldung, die Kenntlichmachung der konkreten Leistung und eindeutiger Bestätigungsregularien.

Die Argumentation der GEZ wird in etwa so aussehen, daß die Öffentlich-Rechtlichen Sendeanstalten Inhalte zur Verfügung stellen, die Kosten verursachen und keine räumliche Trennung zwischen Sendeanstalten und Nutzer besteht. Damit werden jedoch landläufige Regeln des Vertragsrechts gebrochen: Ein Vertrag gilt, wenn beide Parteien unterschrieben haben! Eine stille Einverständniserklärung gibt es hier nicht, wird von der GEZ aber angenommen!
 
Praktisch könnte jeder Webseitenbetreiber mit dieser Masche von allen Internetnutzern Geld einklagen: "Sie haben sich ins Internet eingeloggt (sind uns ins Netz gegangen ;) ), das Auto wird Ihnen morgen zugestellt. Herzlichen Glückwunsch!"
So kann man auch den Umsatz steigern.
 
Das Gegenargument wäre, daß die Sendeanstalten irreführend argumentieren und anscheinend grob fahrlässig handeln. Denn wo kämen wir hin, wenn der Kaufhausbesucher alles mitnehmen muß, was er sich angeguckt hat?
Die Sendeanstalten sollten daher Sorge dafür tragen, ihre Inhalte unter Verschluß zu halten, wenn sie nicht wollen, daß Fernsehabstinenzler ihre Inhalte im Netz anschauen. Es ist leicht möglich, Paßwörter an die Beitragsnummer zu koppeln und ein Login zu ermöglichen zum Betrachten der Netz-Seite. Erst anmelden, dann gucken. Ganz einfach.

Und schlußendlich kann die ganze Welt die Seiten von ARD und ZDF ansteuern. Nach dieser Regel müßte die ganze Welt GEZ-Beiträge zahlen!

Von wem wurden die bloß beraten?






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In einer funktionierenden Demokratie hat die Masse der Menschen (“die Herde”) lediglich die Befugnis, die Spezialisten zu wählen und den Rest der Zeit mit “Grasen” zu verbringen. - Walter Lippmann

Uwe

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Re: Internet und GEZ
#1: 05. Januar 2013, 21:44
Dann sollten wir mal die Chinesen davon unterrichten,
da sind viele Kunden zu bekommen.  ;D


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Sun

  • Beiträge: 86
Re: Internet und GEZ
#2: 06. Januar 2013, 02:58
Ein Vertrag gilt, wenn beide Parteien unterschrieben haben! Eine stille Einverständniserklärung gibt es hier nicht, wird von der GEZ aber angenommen!
Es gibt eine schriftliche und eine mündliche Vertragsform. Beide haben die gleiche Gültigkeit - im Streitfall hätte die Schriftliche jedoch unschätzbar stärkere Beweiskraft. Daneben gibt es noch das sog. "schlüssige Handeln", wenn man z.Bsp. ins Geschäft geht, sich eine Zeitschrift aus dem Regal nimmt und dem Kassierer das Geld dafür wortlos auf die Theke legt. Durch das "schlüssige Handeln" ist somit ein Kaufvertrag zustande gekommen.

Das mit der Haushaltsabgabe ist ein absolutes Novum, das auch Juristen verwundert. Früher haben ja Leute ohne Empfangsgeräte keine Gebühren bezahlen müssen. Die Eintreibe- und Einschüchterungsmetalität der GEZ war allerdings schon immer sehr grenzwertig. Man vergegenwärtige sich nun mal deren Hauptargument: daß die Haushaltsabgabe wesentlich zur Aufrechterhaltung der Demokratie beitragen würde. Daneben hört man auch die Unterstellung, daß es angeblich sowiso niemanden geben mag, der keine öffentlich-rechlichen Medien konsumieren würde.

Dazu fällt mir nur folgender Spruch ein:
Zitat

Kapitalismus ist nichts weiter, als die pseudo-zivilisierte Form vom Gesetz des Dschungels. Statt dem Recht des Stärkeren haben wir jetzt das Recht des Reicheren.


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M
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Re: Internet und GEZ
#3: 06. Januar 2013, 09:22
Leute, bleibt Sachlich... es handelt sich bei dieser Sache nicht um einen Vertrag. Zu zahlen wäre ja jetzt der Rundfunkbeitrag. Der soll einfach nur die Kosten decken die der ÖRR bei der Bereitstellung seiner fragwürdigen Leistung hat.

Mit Vertragsrecht kann man nicht gegen öffentliche Abgaben vorgehen ;)


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Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

 
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