Man will einige Gesetze mit der (Haushalts)Steuer2013 umgehen/aushebeln/vllt sogar abschaffen. Weniger Gesetze klingt eigentlich gut. Wenn diese aber Menschen mit einer körperlichen Behinderung geschützt haben vor der Ausbeutung durch GEZ und co, darf das nicht passieren.
Was wissen wir eigentlich konkret über die Steuer2013 ?
Ab 2013 muss jeder Haushalt eine Gebühr entrichten, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte vorhanden sind. Alle Menschen, die gemeinsam in einer Wohnung leben - etwa eine Familie oder eine Wohngemeinschaft - werden in Zukunft nur einmal zur Kasse gebeten. Minderjährige mit eigenem Einkommen müssen nichts zahlen. Weiterhin besteht die Befreiungsmöglichkeit aus sozialen Gründen.
Den Angaben zufolge soll der neue Rundfunkbeitrag nicht höher ausfallen als die derzeitige Gebühr. Die Ministerpräsidenten versicherten, dass sich für die meisten Inhaber von Wohnungen oder Firmen nichts ändere. Hartz-IV-Empfänger müssen nicht zahlen, sie sind weiter bei Nachweis der Bedürftigkeit befreit. Ein Drittel der Abgabe wird auch von Seh- oder Hörbehinderten verlangt. Unternehmen zahlen angepasste Haushaltsabgabe.
90 Prozent der Firmen fallen nach Angaben der Länder in die beiden untersten Beitragsstufen und zahlen deshalb nur ein Drittel des Beitrages oder einen Beitrag pro Betriebsstätte. Wirtschafts- und Handwerksverbände hatten zuvor gegen die Gebührenpläne protestiert, weil sie dadurch erhebliche Mehrbelastungen befürchteten. Auf Initiative Schleswig-Holsteins sei außerdem in den Staatsvertrag aufgenommen worden, dass Auszubildende nicht zu den Beschäftigten einer Filiale oder Niederlassung dazuzählen.
"Es wird nicht zu einer Steigerung der Rundfunkgebühren kommen", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD). Die jetzige Gebühr von monatlich 17,98 Euro sei Grundlage für den Haushalt, der bis 2015 kalkuliert sei. "Das ist unsere Planung, das ist unser Ziel", sagte Beck, der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist.
Mögliche Mehreinnahmen könnten dann zur Entlastung der Unternehmen genutzt werden. Ministerpräsident Böhmer hingegen sagte, dass Mehreinnahmen wieder den Beitragszahlern zur Verfügung gestellt werden müssten. Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt drängen für den Fall von Mehreinnahmen durch die neue Berechnung auf eine Gebührensenkung.
"Die Schnüffelei an der Wohnungstür hat damit in Zukunft ein Ende", sagte Beck und verdeutlichte, dass es ab 2015 keine wie bisher üblichen Kontrollen durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mehr gebe. Komplizierte Nachfragen, welche Geräte in welcher Anzahl von wem zu welchem Zweck zum Empfang bereit gehalten werden, entfielen, und die Privatsphäre hinter der Wohnungstür werde besser geschützt, sagte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust. Im Zuge der Einführung der neuen Haushaltsabgabe kommt auf die GEZ zudem ein erheblicher Stellenabbau zu. Dennoch wird die GEZ zukünftig weiterhin die Abgabe eintreiben und dafür bei Einwohnermeldeämtern nach den Adressen fragen. Ein Abgleich mit Adressenhändlern werde es nicht geben.
Grundlage des neuen Modells war ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof für ARD und ZDF. Allein die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, mache die Abgabe zur Pflicht, hatte Kirchhof geschrieben. Hintergrund der Reform ist auch Entwicklung der Medien in der digitalen Welt. Radio und Fernsehen werden nicht mehr nur mit traditionellen Geräten empfangen, sondern auch auf dem PC oder mobil über Smartphones oder Notebooks.
Es wird eine Kopfsteuer.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kopfsteuer