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Autor Thema: Markenzeichen "RF" und Haushaltspauschele  (Gelesen 5686 mal)

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Markenzeichen "RF" und Haushaltspauschele
Autor: 14. März 2011, 12:15
Da ich bedingt durch eine starke Erkältung seit Freitag im gemütlichen Bett liege und heute einigermaßen wieder hell in der Birne bin, habe ich ein Teil meiner Freizeit dafür genutzt, das Internet etwas tiefer durchzustöbern und mir auch Beiträge im Nachbarforum angeschaut.

Über die Qualität und Sinnhaftigkeit der meisten Beiträge möchte ich mich nicht äußern, allerdings fand ich einen sehr interessanten Beitrag vom Mitglied "Kaktus59", der richtigerweise auf die bevorstehende große Benachteiligung einiger Gruppen durch die Einführung der Haushaltspauschale anspricht. Hier spricht er gezielt die mit Markenzeichen "RF" befreiten Behinderten an. Hat jemand sich darüber Gedanken gemacht?

Ich teile die Meinung von "Kaktus59", dass es sich viele sehr wundern werden. Es stehen uns ab 2013 "interessante" Zeiten bevor.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2011, 12:18 von René«

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Man will einige Gesetze mit der (Haushalts)Steuer2013 umgehen/aushebeln/vllt sogar abschaffen. Weniger Gesetze klingt eigentlich gut. Wenn diese aber Menschen mit einer körperlichen Behinderung geschützt haben vor der Ausbeutung durch GEZ und co, darf das nicht passieren.

Was wissen wir eigentlich konkret über die Steuer2013 ?

Ab 2013 muss jeder Haushalt eine Gebühr entrichten, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte vorhanden sind. Alle Menschen, die gemeinsam in einer Wohnung leben - etwa eine Familie oder eine Wohngemeinschaft - werden in Zukunft nur einmal zur Kasse gebeten. Minderjährige mit eigenem Einkommen müssen nichts zahlen. Weiterhin besteht die Befreiungsmöglichkeit aus sozialen Gründen.
Den Angaben zufolge soll der neue Rundfunkbeitrag nicht höher ausfallen als die derzeitige Gebühr. Die Ministerpräsidenten versicherten, dass sich für die meisten Inhaber von Wohnungen oder Firmen nichts ändere. Hartz-IV-Empfänger müssen nicht zahlen, sie sind weiter bei Nachweis der Bedürftigkeit befreit. Ein Drittel der Abgabe wird auch von Seh- oder Hörbehinderten verlangt. Unternehmen zahlen angepasste Haushaltsabgabe.
90 Prozent der Firmen fallen nach Angaben der Länder in die beiden untersten Beitragsstufen und zahlen deshalb nur ein Drittel des Beitrages oder einen Beitrag pro Betriebsstätte. Wirtschafts- und Handwerksverbände hatten zuvor gegen die Gebührenpläne protestiert, weil sie dadurch erhebliche Mehrbelastungen befürchteten. Auf Initiative Schleswig-Holsteins sei außerdem in den Staatsvertrag aufgenommen worden, dass Auszubildende nicht zu den Beschäftigten einer Filiale oder Niederlassung dazuzählen.
"Es wird nicht zu einer Steigerung der Rundfunkgebühren kommen", sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD). Die jetzige Gebühr von monatlich 17,98 Euro sei Grundlage für den Haushalt, der bis 2015 kalkuliert sei. "Das ist unsere Planung, das ist unser Ziel", sagte Beck, der Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist.
Mögliche Mehreinnahmen könnten dann zur Entlastung der Unternehmen genutzt werden. Ministerpräsident Böhmer hingegen sagte, dass Mehreinnahmen wieder den Beitragszahlern zur Verfügung gestellt werden müssten. Hamburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt drängen für den Fall von Mehreinnahmen durch die neue Berechnung auf eine Gebührensenkung.
"Die Schnüffelei an der Wohnungstür hat damit in Zukunft ein Ende", sagte Beck und verdeutlichte, dass es ab 2015 keine wie bisher üblichen Kontrollen durch die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mehr gebe. Komplizierte Nachfragen, welche Geräte in welcher Anzahl von wem zu welchem Zweck zum Empfang bereit gehalten werden, entfielen, und die Privatsphäre hinter der Wohnungstür werde besser geschützt, sagte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust. Im Zuge der Einführung der neuen Haushaltsabgabe kommt auf die GEZ zudem ein erheblicher Stellenabbau zu. Dennoch wird die GEZ zukünftig weiterhin die Abgabe eintreiben und dafür bei Einwohnermeldeämtern nach den Adressen fragen. Ein Abgleich mit Adressenhändlern werde es nicht geben.

Grundlage des neuen Modells war ein Gutachten des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof für ARD und ZDF. Allein die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen, mache die Abgabe zur Pflicht, hatte Kirchhof geschrieben. Hintergrund der Reform ist auch Entwicklung der Medien in der digitalen Welt. Radio und Fernsehen werden nicht mehr nur mit traditionellen Geräten empfangen, sondern auch auf dem PC oder mobil über Smartphones oder Notebooks.

Es wird eine Kopfsteuer. http://de.wikipedia.org/wiki/Kopfsteuer


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. März 2011, 12:55 von Zasz«
<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
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Warum wird hier nicht korrekt mit Angabe der Quellen (t-online, dpa) zitiert?

http://computer.t-online.de/gez-reform-ministerpraesidenten-besiegeln-neue-rundfunkgebuehr/id_43751264/index

Einen abgedankten Verteidigungsminister haben wir schon, übt Zasz schon für seine "Rundfunkgebühren-Doktorarbeit"?



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Ich habe den text von einer seite die den text gerade parat hat und der teil ist nur für registrierte benutzer zugänglich. Macht wenig sinn einen link zu posten den andere nicht einsehn können wenn der text reicht, oder?

Zitat
Einen abgedankten Verteidigungsminister haben wir schon, übt Zasz schon für seine "Rundfunkgebühren-Doktorarbeit"?
Solche kommentare sind unnötig.


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René sollte durch Vollzitate, die keinerlei Referenz aufweisen, keine Copyrightprobleme bekommen.

Da hier i.d.R. anonym gepostet wird sollte eine gewisse Form gewahrt bleiben.


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Da hier i.d.R. anonym gepostet wird sollte eine gewisse Form gewahrt bleiben.
In den forenregeln fand ich keine regelung wie etwas zitiert werden muss.


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Da hier i.d.R. anonym gepostet wird sollte eine gewisse Form gewahrt bleiben.
In den forenregeln fand ich keine regelung wie etwas zitiert werden muss.

Danke für den Hinweis.

Ich habe unter http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=2.0 dies nachgeholt (letzter Punkt – Quellenangabe).


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Auch wenn das vom thema weiter abschweift, ich habe obigen zitierten text auf einer anderen seite gefunden, nicht auf t-online/dpa, ohne quellenangabe oder copyright informationen. Ich finde sorgen um copyright auch etwas übertrieben für ein kleines forum. Ich habe mir auch bisher nie angewöhnt meine quelle anzugeben weil es sehr selten verlangt wurde. Wenn dann auch nur weil man meinen argumenten keinen glauben schenken wollte. Aber wenn ihr es hier so wollt (ab heute gibt es auch erst offiziell eine regelung dazu), ok. Kann ich mit leben. Aber ich drücke nächstes mal kein auge zu wenn ich unnötig mit nicht existenten regelungen beworfen werde, noch dazu in einem herablassenden schreibstil. Ende von mir hierzu.


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Re: Markenzeichen "RF" und Haushaltspauschele
#8: 29. Dezember 2012, 15:06
Hallo Ihr Lieben !

Ich bin neu..?!

Jetzt zum Thema.

Ich meine irgendwo gelesen zu haben , das Inhaber des Markenzeichens "RF" (welche es vor dem 31.12.2012) schon hatten auch nach dem 01.01.2013 befreit sind.
Hier geht es um so ne Art Besitzstandswahrung.
Desweiteren habe ich gelesen das die jenigen welchen, die ab 01.01.2013 das Markenzeichen bekommen ca 6 Euro zahlen müssen.

Jetzt meine Gedanken dazu:

Es mag zwar so sein das der Rundfunkstaatsvertrag (in welchem die neuen Beiträge kommuniziert worden sind) dahin gehend angepaßt worden sind , so das Inhaber (RF) ab jetzt zahlen müssen.
Wie verhält es sich mit den restlichen Gesetzen zum Thema RF?

Ich denke da an das § 6 RGebStV , welches ja neu ist in Zusammenhang mit dem § 19 SGB XII.


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