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Autor Thema: Keine Befreiung für Radios des Behinderten-Fahrdienstes  (Gelesen 2238 mal)

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BVerwG zur Rundfunkgebühr
Keine Befreiung für Radios des Behinderten-Fahrdienstes

Zitat:
"Der Träger eines reinen Fahrdienstes für behinderte Menschen kann keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für die Autoradios in seinen Transportfahrzeugen beanspruchen. Dies entschieden die Leipziger Verwaltungsrichter am Mittwoch."

Liegen wir mit unseren Ansichten falsch, wenn Medien, Politik und Gerichte so urteilen? Sind wir unsolidarische Schmarotzer und Nutznießer – Parasiten der Gesellschaft? Sind wir Schizophren und merken wir nicht, dass die Wirklichkeit eine andere ist?

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-urteile-6-c-3311-6-c-3411-6-c-3511-rundfunkgebuehr-befreiung-behindertentransport-autoradio/


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G

Gerd

Zitat: „Liegen wir mit unseren Ansichten falsch, wenn Medien, Politik und Gerichte so urteilen? Sind wir unsolidarische Schmarotzer und Nutznießer – Parasiten der Gesellschaft? Sind wir Schizophren und merken wir nicht, dass die Wirklichkeit eine andere ist?“

Antwort: Nein, ihr liegt überhaupt nicht falsch - ganz im Gegenteil und der Rest trifft auch in keinster Weise zu.

Irgendeiner der Forenteilnehmer hier hat die geniale Signatur: „Wer in der Demokratie schläft, wird in der Diktatur aufwachen“.
Dieser Spruch trifft genau ins Schwarze!

Warum haben wohl die Innenminister aller Bundesländer diesem Haushaltsbeitrag zugestimmt? Weil sie das Wohl des Bürgers und der demokratischen Grundordnung im Auge hatten?
Das glaube ich nicht wirklich.

Versetzen wir uns doch mal in die Lage eines solchen Innenministers. Er ist ja keineswegs Alleinherrscher, sondern von vielerlei Faktoren abhängig.
Bei diesen Abhängigkeiten fallen mir hauptsächlich die eigene Partei, Lobbyisten und die Medien ein.
Wenn wir uns jetzt noch vor Augen führen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine gigantische Medienmacht besitzt und 2013 Bundestagswahlen sind, dann werde ich sehr nachdenklich.
Es ist bestimmt kein Zufall, dass die Änderung ausgerechnet am 01.01.2013 in Kraft tritt.
Welcher Minister und welche Partei legt sich denn gern mit einem solchen Mediengiganten an – und dann auch noch vor den Wahlen?

Das Problem ist nur, dass dieser Mediengigant jetzt noch mächtiger wird und quasi die Lizenz zum Gelddrucken erhält – und Werbeeinnahmen dürfen sie zu allem Überfluss auch noch haben.
Da sind doch Privatsender die zu aufmüpfig werden, schnell mal platt gemacht.
Einfach mal eine Zeitlang die Sendezeiten für Firmenwerbung zum Dumpingpreis anbieten und selber keine „Mit dem ... sieht man besser“-Werbung in eigener Sache bei dem/den Privaten schalten. Das hält kaum einer lange durch --- und schon ist das Meinungs- und Medienmonopol fertig. 
Wenn ein solches Monopol erst mal existiert, dann werden wir genau in der Diktatur aufwachen wie in der eingangs erwähnten Signatur gesagt.

Aus diesen Gründen bin ich gegen diese Zwangssteuer und nicht wegen der 17,98 € im Monat.


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Versetzen wir uns doch mal in die Lage eines solchen Innenministers. Er ist ja keineswegs Alleinherrscher, sondern von vielerlei Faktoren abhängig.

Bei diesen Abhängigkeiten fallen mir hauptsächlich die eigene Partei, Lobbyisten und die Medien ein.
Wenn wir uns jetzt noch vor Augen führen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine gigantische Medienmacht besitzt und 2013 Bundestagswahlen sind, dann werde ich sehr nachdenklich.
 
Es ist bestimmt kein Zufall, dass die Änderung ausgerechnet am 01.01.2013 in Kraft tritt. Welcher Minister und welche Partei legt sich denn gern mit einem solchen Mediengiganten an – und dann auch noch vor den Wahlen?

Tcha, das ist ziemlich schlimm!


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