Wird nicht sogar der Rundfunkbeitrag schon deshalb verfassungswidrig, weil er letztendlich noch nicht mal durch Zwangsinhaftierung eingetrieben werden kann? Kann die Möglichkeit des passiven Widerstands nicht auch den Artikel 3 GG verletzen, wenn es alle Rundfunkverweigerer so machen, aber nur wenige ins Gefängnis kommen? Hat jeder das Recht auf einen Knastaufenthalt auf Kosten der örtlichen LRA? Sollte die LRA nicht vorsorglich zukünftig mit Knast und Wärtern ausgestattet werden, um Zuchthauskapazitäten zu entlasten? Können dort auch Räume für Zwangsarbeit eingerichtet werden, um die Schulden abzuarbeiten? Passiver Widerstand bringt das System nicht nur etwas durcheinander, sondern passiver Widerstand bringt das System offensichtlich zum Erliegen. Wenn er konsequent geleistet wird.
Der Weg mit Widerspruch und Klage wurde uns vorgegeben, von wem nochmal? Andere Wege wurden zumeist als zweifelhaft angesehen. Leider kann man mit normalem Verdienst diesen Weg des passiven Widerstands nicht gehen, denn es wird ab 500 Euro Schulden vom Konto gepfändet, ohne Vermögensauskunft. Da sind viele schon lange drüber, ab 01.01.2013 gerechnet. Auch ungerecht.