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Autor Thema: Bargeldschenkung von 1,20 Euro in 1-Cent-Münzen: Nicht abweisbar?  (Gelesen 179 mal)

  • Beiträge: 2.471
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Zwar können die ARD-Anstalten angeblich die Annahme von Bargeld verweigern, sofern für die Rundfunkabgabe, weil das dafür nötige Gesetz bestehen soll und gültig sein soll.

Ansonsten aber ist Bargeld ja wohl nicht zurückweisbar? Wie wäre es  mit folgendem Brief:


Zitat
Sehr geehrte Gutmenschen im Sender
für das von immerhin 50 % der Leute noch geschauten Gutmenschen-ARD-Programms,

aus einem Artikel  entnehme ich Entsetzliches:
2. Juni 2025  https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-keine-erinnerungsschreiben-mehr-das-muessen-zahler-jetzt-wissen-a5149649.html
Sie leiden heftig unter den Porto- und Papierkosten,  weil unter den Gutmenschenregierungen der vergangenen Jahre so heftig verteuert.

Zwar verweigere ich die Rundfunkabgabe, weil ich als "bekennender Schlechtmensch" nicht würdig noch willig bin, Ihr bestes Fernsehen der irdischen Zivilisationsgeschichte anzuschauen.  Aber es bricht mir das Herz, dass Sie nicht nur unter gewaltigen Intendanten-Gehältern und Altersvorsorgen zu leiden haben, sondern obendrein unter etwas kleinem Anstieg der Kosten für Porto und Papier.

Sehr viel Hilfe kann ich leider dazu nicht beitragen, weil seit den Gutmenschen-Regierungen von Corona bis heute die Mieten, Sozialversicherungsbeiträge und Heizungs. und Energiekosten expandiert sind, um hier das Wort explodiert zu vermeiden.

Also sende ich anbei als Schenkung rund 120 Cent in Münzen, um die Kostendeckung für immerhin 1 Brief Ihnen zuzuwenden. Sie sind als gemeinnützig gegründete Anstalt. Diese Schenkung wäre demnach steuerlich abzugsfähig, Bitte senden Sie mir eine Spendenquittung. Der Münzenzähl-Automat Ihrer Bank ermöglicht ja das automatisierte Zählen von 1- und 2-Cent-Münzen.

Sollten Sie von ihrem Verweigerungsrecht von Schenkung Gebrauch machen wollen, so stelle ich anheim, zur Kostenverhinderung das Erhaltene beim Pförtner zu hinterlegen. Sofern und sobald ich dann im Lauf der nächsten Jahre  in der Nähe Ihrer Anstalt vorbeikomme, würde ich es abholen.
 
Angemerkt sei, dass alles Bargeld-Annahmeverbot einer Rechtsgrundlage bedarf. Für Schenkungen gibt es kein derartiges Verbotsgesetz.

Diese Einsendung ist ausdrücklich nicht für das Rundfunkabgabe-Konto, sondern eine Spende für Ihr gemeinnütziges Belehrungs-Fernsehen der überwiegend unmündigen Massen. Der Herrgott und meine kleine Spenden mögen es Ihnen danken!

Mit empathischem Gruß,
Maria Musterfrau

Dieser Beitrag wurde in der Meinung geschrieben, dass der Mangel an Ernsthaftigkeit nicht verkannt werden könne. § 118 BGB 
 
Kurt Tucholski: (1890-1935, aka Peter Panter, Theobald Tiger)
Zitat
Übertreibt die Satire? Die Satire muss übertreiben und ist ihrem tiefsten Wesen nach ungerecht. Sie bläst die Wahrheit auf, damit sie deutlicher wird 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 11:27 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

h
  • Beiträge: 568
und die Münzen bitte schön auf ein Blatt Papier kleben (mit Bastelkleber, Leim oder Klebestift)


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K
  • Beiträge: 2.253
Kindergarten  :'(
facebook/telegram Niveau >:(


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  • Beiträge: 7.464
@Kurt
Im Forum steht doch nun wahrlich genug geschrieben, damit das Rundfunkfinanzierungssystem auf rechtlich fundierte Füße gestellt werden kann, wenn man es als solches erhalten möchte? Man braucht sich dafür nur die Aussagen des BVerfG aus Rn. 143 der Rundfunk-Entscheidung 1 BvR 1675/16 durchlesen und sich dann dem materiellen Unionsrecht zuwenden, denn das wird darin zwingend vorgegeben. Und zum materiellen Unionsrecht hat es nun wahrlich genug im Forum zu lesen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 2.253
@pinguin: es geht um 120 Münzen - und die auch noch auf Papier aufkleben und ein -sorry- dämliches "Begleitschreiben".

Das ist Kindergarten und dieses Forums nicht würdig.

"Unionsrecht"....blabla-Beinchen gehoben. Bravo.
Amen.


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  • Beiträge: 7.464
"Unionsrecht"....blabla-Beinchen gehoben. Bravo.
Amen.
Hast Du Einwände gegen diese Aussagen des BVerfG? Es ändert nun mal nix daran, daß Behörden jede Einmischung in die Tragweite der Art 10 EMRK und Art 11 Unionsgrundrecht verboten ist; so ist nunmal die europäische Rechtsprechung von EGMR und EuGH, zu der das BVerfG sagt, daß diese bindend ist. Könnt Ihr drehen und wenden, wie ihr wollt.


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