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Autor Thema: RBB fordert 9 Millionen Euro von Ex-Intendantin Schlesinger  (Gelesen 250 mal)

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apollo-news, 17.12.2024
Wirtschaftliche Schieflage: RBB fordert neun Millionen Euro von Ex-Intendantin Schlesinger
Patricia Schlesinger soll sich als RBB-Intendantin unrechtmäßig das Gehalt erhöht und Bonuszahlungen ausgestellt haben. Jetzt möchte der Sender neun Millionen Euro fordern. Grund dafür ist auch die wirtschaftliche Schieflage des RBB.
Von Redaktion
https://apollo-news.net/wirtschaftliche-schieflage-rbb-fordert-neun-millionen-euro-von-ex-intendantin-schlesinger/
Zitat von: apollo-news, 17.12.2024, Wirtschaftliche Schieflage: RBB fordert neun Millionen Euro von Ex-Intendantin Schlesinger
[...]

Etwa sieben Millionen gingen auf, bei der Planung eines „Digitalen Medienhauses“ aufgekommenen, Schäden zurück. Weitere zwei Millionen Euro stehen im Zusammenhang mit unrechtmäßigen Bonuszahlungen, die Schlesinger während ihrer Zeit als Intendantin genehmigt oder initiiert haben soll. [...]

Der Rechnungshof offenbarte in dem neuen Prüfbericht weitere Versäumnisse des Senders: Einerseits würde der RBB mit übermäßigen Pensionszusagen in dreistelliger Millionenhöhe die eigene Wirtschaftlichkeit gefährden [...]. Andererseits sei durch die fehlerhafte Besetzung von anderen internen Gremien die maximal zulässige Zahl staatsnaher Mitglieder übertroffen worden. Zudem rügte der Rechnungshof die Ausgaben für Ausschusssitzungen von RBB-Gremien [...].

[...]

Artikel der BILD, auf welchen sich obiger Artikel beruft:

BILD, 12.12.2024
Hammer-Forderung
RBB will 9 Millionen von Ex-Intendantin Schlesinger
Im Skandal um den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) geht es nun um die Existenz der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger (63). Nach BILD-Informationen hat der Verwaltungsrat des ARD-Senders beschlossen, die Schadenersatz-Forderungen gegen Schlesinger auf mehr als 9 Millionen Euro zu erhöhen.
von Jan C. Wehmeyer / Tobias Fuchs
https://www.bild.de/news/inland/rbb-skandal-schadenersatz-forderungen-gegen-ex-intendantin-steigen-675b0b6ce1414a21652ce452


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Siehe auch bereits bestehende Diskussionen zu "Sittenwidrigkeit"/ "Wucher" u.a. unter
Widerspruch wegen Sittenwidrigkeit des Vertrages
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BGB § 138 (2) Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
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Sittenwidriges Wuchergeschäft
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Also bei solchen Summen, die bei einer Einzelperson, die nicht mal ein eigenes, millionenschweres Unternehmen im Rücken hat, kommt mir der Verdacht, es geht hier nur um Gerichtskosten und das Honorar interessierter Anwälte. Je höher die Streitsumme, desto höher die Entlohnung. Da die Kosten des Rechtsstreits wohl auf den Beitragszahler umgelegt wird, könnte hier prima eine Art Geldwäsche installiert sein. Das ist übrigens auch eine Schwachstelle des sowieso grundrechtswidrigen Rundfunksystems hierzulande. Es könnten aufgrund der Staatsferne des ÖRR in allen Bereichen "notwendige" Kosten generiert (und von den Bürgern eingefordert) werden, die eben nicht über einen berechneten / berechenbaren Bundeshaushalt laufen.
Es fühlt sich für mich irgendwie falsch an, dass ein milliardenschweres Unternehmen von einer !Angestellten! so eine Summe fordert. Es mag ja sein, dass sich Frau Schlawiner beim ÖRR "reich gearbeitet hat", doch ob solche Summe bei Ihr "so nebenbei" verfügbar ist, bezweifle ich...



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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