Über den Einstiegsbeitrag in diesem Thread:
FAZ: "Gegen Zwangsbeitrag ist kein Kraut gewachsen"
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Da schreibt der Journalist in gutem Glauben, was ihm zugeliefert wurde. War hat die Pressemitteilung der FAZ zugeliefert?
Als große Ausnahme ist Berufung zugelassen und zwar zum Kernpunkt der Klage. Da wächst gerade gewaltiges Kraut, ein Wald von Kraut. Nämlich, das Bundesverwaltungsgericht hat ja bereits in anderer Sache zu erkennen gegeben, dass das Kernanliegen solcher Klagen Erfolg haben könnte - in Abweichung von 2++ Jahrzehnten bisheriger Rechtsprechung.
Die bisher dafür zuständigen Richter sind nach Erreichen der Altersgrenze ausgeschieden. Da sind seit Ende 2019 Richter am Werk, die schon mit dem Internet vertraut gemacht oder sozialisiert wurden.
Der Richter in dieser Sache macht eine "verdeckte Richtervorlage" - in einer Form, bei der er keinen negativen Karrierepunkt wegen schlecht belegter Vorlage erhalten kann? Hat alles seine Logik?
"55,08 Euro, die nicht lohnen (Nr. 34/2024)"
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Wieso macht das Gericht eine Pressemitteilung, in der eine (irrige) wertende Aussage die Titelzeile ist? Darf das Gericht etwas machen, was von Klagen abschrecken soll, die in einem Kernanliegen berufungs-geeignet gewertet werden?
Könnte es ganz vielleicht sein, dass man mit der Flut des Bürgerrechtler-Widerstands bei Gerichten und bei den ARD-Juristen nicht mehr fertig wird und Leute abschrecken möchte?
Mit 55.08 Euro hat der Kläger eine Vollfinanzierungs-Garantie erlangt bis zum OVG (Anwaltspflicht!), erforderlichenfalls bis BVerwG 8ist zu vermuten), möglicherweise BVerfrG.
Schon jetzt haben die 55 Euro einen Kostenwert von rund 2.000 Euro geschaffen. Im Endergebnis bis zu 5.000 Euro Kostenwert. 1000 Prozent Rendite innerhalb von 3 Jahren. Wo sonst gibt es das?
Musterfahren - Die Problematik hinter dem Entscheid
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§ 93a VwGO - Musterverfahrenhttps://dejure.org/gesetze/VwGO/93a.html(1) 1 Ist die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme Gegenstand von mehr als zwanzig Verfahren, kann das Gericht eines oder mehrere geeignete Verfahren vorab durchführen (Musterverfahren) und die übrigen Verfahren aussetzen. 2 Die Beteiligten sind vorher zu hören. 3 Der Beschluss ist unanfechtbar.
[...]
Deutschland hat etwa 50 Verwaltungsgerichte. Etwa 2.000 derartige Klagen werden behauptet ... ("kolportiert"?)- was vieileicht deutlich übertrieben ist. Jedenfalls viele, möglicherweise aber nirgends über 20?
Wenn man könnte, will man wirklich das Musterverfahren? Sollte es siegen, so wären mit 1 Verfahren plötzlich rund 30 Prozent der Rundfunkabgabe-Einnahmen "kaputt" und die etwa 200 beteiligten VG-Richter der Entscheidfehler der letzten Jahre überführt?
Also schafft man hier ein "Einzelverfahren zur Fortentwicklung der Rechtsprechung", kann aber trotzdem im Einvernehmen mit den Senderjuristen alle Verfahren weitgehend faktisch aussetzen? Von den vorgegebenen Maximalfristen ist man noch 1 bis 2 Jahre entfernt. Dann können die ARD-Juristen und die der Gerichte sich unterdessen mit ihren anderen täglichen Aufgaben beschäftigen.
Verlieren die ARD-Juristen im Endergebnis, so können sie in den vielen aufgeschobenen Verfahren politische Hilfe aktivieren, diesen "gravierenden Rechtsprechungsfehler" durch juristische Wahrheit, nämlich haufenweise aus der Rundfunkabgabe teuer bezahlte "wissenschaftliche Gutachten der obersten Experten" widerlegen zu lassen?
Hat alles seine Logik? Nur, ist es immer die richtige?
Der mittlere Zeitzumessung für Richter für Aktenbearbeitung wird mit rund 2 bis 4 Stunden geschätzt
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bei der niedrigsten Gegenstandswert-Stufe unterhalb 500 Euro. FÜr gute Karriere ist gute Quote und wenig Problemerzeugung hilfreich.
Nun schauen wir auf das Urteil: Eine Arbeit von 2 bis 3 Wochen? Wer hat dies getextet?
Ein Richter ist ein Allrounder. Das Spezialwissen soll bei Verwaltungsgerichten von den Juristen der Verwaltung zur Akte gegeben werden, also auch für den Kläger lesbar. Dies muss zeitlich vor der Anberaumung eines Termins geschehen und dem Kläger sind Fristen für Rede und Gegenrede bestehen.
Bei den Rundfunkabgabe-Verfahren wird in alle Regel gegen diese Regeln verstoßen. Was ist da los? Wieso erlaubt der Richter, diese Pflicht an in out-zu-sourcen? Wieso können Richter als Allrounder plötzlich 10 bis 20 "jura-wisschenschaftliche Texte" zu einem ausgesprochenen Spezialgebiet liefern?
Da schleicht sich der heimliche Verdacht ein, ob den Richtern bei komplexen "gefährlichen" Klagen vielleicht das Urteil von ARD-Juristen vorgetextet wird und dem Richter dann als "rechtswissenschaftliche Hintergrund-Information" überlassen wird, ohne in die Klage-Akte einzugehen? Aber das kann nicht sein, weil es so nicht sein darf.
Schauen wir das Urteil im Detail an: Die Kundigen dürften die Meinung bilden. argumentative und strategische Mängel in der Klageschrift, aber ebenfalls vieles "nicht rechtlich überzeugend" im Urteil.
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Mancher stuft derartiges ein als "Textbaustein-Pseudojura", würde von den Autoren dann aber vehementen Widerspruch erhalten. Alo lassen wir das...
Dies ist ein umfangreiches Thema, im oft erwähnten Sammelgutachten "Metastudie LIBRA" intensivst seziert.
Internes soll nicht präzisiert in das öffentliche Forum. Immerhin darf berichtet werden, dass beim RBB die für dies Thema Zuständigen sich als zeitlich überlastet betrachtet haben könnten in den Wochen vor diesem Entscheid, und dies geeignete bekundet haben können.
Zum Hintergrund der Klage einige Fakten:
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Ursprünglich wurde für einen "Beitragsblo..." geworben, dies mit schwerlich vertretbaren Kernargumenten, was als eine zurückhaltende Formulierung interpretiert werden sollte. Es bestand Übereinstimmung hier im Forum und bei anderen: Nicht geeignet für irgendein Mitwirken oder Zusammenwirken.
Hinter den immer so vielgerühmten Kulissen kam es durch einen längeren Wandlungsprozess zur Neuausrichtung. Das zu Beginn geschaffene Budget dient nun zu Verfahren wie dies Beispiel. Das hat sich also am Ende zum Guten gewendet.
Mehr soll hier nicht gewertet werden zu dem, was andere vorantreiben: "Getrennt marschieren, vereint schlagen." Denn es sind ja viel komplexere Musterverfahren parallel anhängig, ferner gerade in Vorbereitung eine Serie von Verfassungsbeschwerden.
Insoweit besteht enge Mitwirkung von vielen Forumsteilnehmern.
Das Jahr 2025 wird für ARD, ZDF usw. möglicherweise ihr "1989",
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ihr "Waterloo", ihr "Stalingrad", ihre "Titanic", ihr "Dinosaurier-Untergang".
Man erkennt die große Bedeutung der Berliner gerichtlichen Behandlung des "verdeckten bundesweit wirkenden Musterverfahrens".
Streicht man die etwa unglücklichen ewig wiederholten und ewig abgelehnten Argumente der Klage, sieht man nur den Kern, der zur Berufungsverfahren-Grundlage ausdrücklich erklärt wurde: Dann darf der Fortgang mit Spannung erwartet werden.
Dafür wichtig ist im Entscheid der Leitsatz 29:
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VG Berlin, Urteil vom 14.11.2024 - 8 K 123.24https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE00159414129
(2) Die Garantie effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG gebietet, dass das erkennende Gericht die Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht auch mit Blick auf den klägerischen Einwand, es fehle aufgrund einer strukturellen Verfehlung des verfassungsrechtlichen Programmauftrages an einem die Erhebung des Rundfunkbeitrages
rechtfertigenden individuellen Vorteil, prüft.
Warum schreibt das Gericht rechtfrertigend, dass es überhaupt zuständig sei? Ist es das vielleicht gar nicht?
Wer hat dies und warum getextet?
Wer kommt auf die Idee, es so zu formulieren? Klingt das nicht eher nach einer "Richtungsbestimmung durch ARD-Juristen" an das Gericht, dass es sich bitte als zuständig erklären müsse?
Ist es überhaupt Zuständigkeit der "Verwaltungs"-Gerichte, inhaltliche und politische Wertungsaspekte zu werten mit der möglichen Konsequenz, diesbezügliche Rechtsnormen in Frage zu stellen? Darf es sich über die gutachterlichen oder statistischen Mängelnachweise der Klage "aus eigener Anschauung der Richter" hinwegsetzen?
Hat hier das Gericht eine "ex cathedra"-Aussage gemacht, um ein Entscheiden "ultra vires" als "nicht ulta vires" erscheinen zu lassen? Hat es "ultra vires" die Entscheidung an sich gezogen statt einer Richtervorlage bei den beiden Landesverfassungsgerichten für den RBB? (Berlin und Brandenburg)
Für die inhaltlichen Fragen, so andere Rechtsprechung, sind Verwaltungsgerichte gar nicht zuständig. Beim Versagen der Rundfunkräte gilt das Rechtsmittel der unmittelbar einlegbaren Verfassungsbeschwerde, vorzugsweise als Landesverfassungsbeschwerde.
Also ohne Umweg über die "ordentliche" Gerichtsbarkeit sogleich die Verfassungsgerichte (die man aber bitte nicht als die "unordentliche" Gerichtsbarkeit bezeichnen sollte).
So erläutert im öfter erwähnten Sammelgutachten "Metastudie LIBRA" und durch andersartige deutlich komplexere Musterverfahren betrieben. Was nun rechtes Recht ist, bleibe offen. Jeder wählt, was zu seiner Strategie optimal korreliert. So ist politisch-strategische Prozessführung.