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Autor Thema: Rundfunkbeitrag soll künftig anders steigen („Widerspruchsmodell“)  (Gelesen 408 mal)

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  • Beiträge: 11.801
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht...? :o ::)

FAZ, 23.11.2024
Plan der Bundesländer
Der Rundfunkbeitrag soll künftig anders steigen
Die Rundfunkkommission der Länder hat sich, ungeachtet der Verfassungsklage von ARD und ZDF, auf ein neues Verfahren geeinigt, mit dem der Rundfunkbeitrag festgelegt wird. Es nennt sich „Widerspruchsmodell“. Was heißt das?
Von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkkommission-legt-widerspruchsmodell-zum-rundfunkbeitrag-vor-110130514.html
Zitat von: FAZ, 23.11.2024, Plan der Bundesländer - Der Rundfunkbeitrag soll künftig anders steigen
[...]

Die Widerspruchsmöglichkeit wird gestaffelt

Das bedeutet in der Hauptsache: Schlägt die Gebührenkommission KEF eine Anhebung des Beitrags um fünf Prozent oder weniger vor, wird diese umgesetzt, wenn aus den Bundesländern kein Widerspruch kommt. Dabei soll es, wie das Fachportal „dwdl“ berichtet, eine Staffelung geben: Liegt die Erhöhung zwischen null und zwei Prozent, müssen ihr drei Länder widersprechen; liegt sie zwischen zwei und 3,5 Prozent ist der Widerspruch von zwei Ländern nötig; empfiehlt die KEF eine Erhöhung des Beitrags um 3,5 bis fünf Prozent, reicht der Widerspruch eines Bundeslandes, um das bislang übliche Verfahren in Gang zu setzen, an dessen Ende die Zustimmung aller Landtage steht. Sieht die KEF eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von mehr als fünf Prozent vor, greift automatisch das bisherige, sogenannte Staatsvertragsverfahren.

[...] eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags soll leichter gelingen, doch soll der Einfluss der Landesregierungen und insbesondere der Länderparlamente nicht ausradiert werden. [....]

ARD und ZDF wollen torpedieren
[...]

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S
  • Beiträge: 1.163
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Der Einfluss der Landesregierungen und insbesondere der Länderparlamente soll nicht ausradiert werden? Man, der ist schon längst ausradiert worden. Hat das noch keiner gemerkt?

Wenn dem ÖRR eine Entscheidung nicht gefällt, egal was für Widerspruchsmodelle auch immer kreiert werden, dackeln sie nach Karlsruhe und dort wird ihre Wunschentscheidung dann einfach angeordnet. Fertig!


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(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

 
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