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Autor Thema: Anwendungserlass zur Abgabenordnung - "Gemeinnütziger Journalismus"  (Gelesen 302 mal)

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  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aufmerksam geworden u.a. durch die Meldung unter...
Erlass vom Finanzminister - Ampelregierung diskriminiert die freie Presse (08/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38104.0
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ampelkoalition-bevorzugt-gemeinnuetzigen-journalismus-19903335.html
Zitat von: FAZ, 06.08.2024, Erlass vom Finanzminister - Die Ampelregierung diskriminiert die freie Presse
[...] „Gemeinnützig“ sind journalistische Organisationen nach ihrem Verständnis, wenn sie „nicht gewinnorientiert“ arbeiten und die Bildung fördern, indem sie „durch Wissensvermittlung, Aufklärung sowie Nachrichtenaufbereitung oder -beschaffung der Allgemeinheit Informationen zur Verfügung stellen“.
[...] in diesem Sinne eingestuft, genießen sie steuerliche Vorteile, das Bundesfinanzministerium bereitet gerade den entsprechenden Anwendungserlass vor, [...]. [...]

...sollen hier weitere Infos zusammgengetragen und insbes. bzgl. Forum (ebenfalls unter o.g. bzw. den noch zu ermittelnden konkreten Kriterien einzuordnen?) und Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" diskutiert werden bzgl.

Anwendungserlass zur Abgabenordnung - "Gemeinnütziger Journalismus"

Eine aktuelle web-Suche liefert derzeit viele Pressemeldungen und Meinungsäußerungen, jedoch nicht unmittelbar den Original-Wortlaut des Erlasses.

Allerdings gibt es eine IFG-Anfrage u.a. unter

fragdenstaat.de, 31.07.2024
Anwendungserlass zur Abgabenordnung / Gemeinnütziger Journalismus
Anfrage an: Bundesministerium der Finanzen
https://fragdenstaat.de/anfrage/anwendungserlass-zur-abgabenordnung-gemeinnuetziger-journalismus/
Zitat
[...]
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Anwendungserlass zur Abgabenordnung bzgl. nicht gewinnorientierter Journalismus-Organisationen.
[...]

Ein paar Hintergrund-Infos zum Verständnis dieses Themas finden sich u.a. unter

Leipziger Zeitung, 31.07.2024
Petitionsübergabe an Claudia Roth:
Journalismus braucht eine gesetzlich verankerte Gemeinnützigkeit

https://www.l-iz.de/bildung/medien/2024/07/petitionsubergabe-an-claudia-roth-journalismus-gesetzlich-verankerte-gemeinnutzigkeit-598350
Zitat von: Leipziger Zeitung, 31.07.2024, Petitionsübergabe an Claudia Roth: Journalismus braucht eine gesetzlich verankerte Gemeinnützigkeit
[...]

Weder Markt noch ÖRR füllen die Lücke

„Mehr als ein Jahrzehnt gemeinsamer Kampf zahlt sich aus, gemeinnütziger Journalismus wird grundsätzlich anerkannt! Ein wichtiger erster Schritt“, erklärte David Schraven (Vorstand Forum Gemeinnütziger Journalismus).

„Für den Erhalt der Demokratie ist das notwendig wie nie. Wo weder der Markt noch die öffentlich-rechtlichen Sender funktionierende Qualitätsangebote schaffen, kann gemeinnütziger Journalismus für demokratische Aufklärung sorgen. In den kommenden Jahren folgt sicher eine gesetzliche Regelung.“

[...]

Bislang agieren gemeinnützige Medien in Deutschland in einer Grauzone. Sie sind auf das Wohlwollen von Finanzbehörden angewiesen, da Journalismus in der Abgabenordnung nicht unter den steuerlich begünstigten Zwecken aufgeführt wird. Ihre Gemeinnützigkeit erlangen sie über andere Zwecke. Die Regierung will nun eine untergesetzliche Regelung vornehmen. Das heißt: Es wird keine gesetzliche Änderung der Abgabenordnung geben.

Journalismus ist Volksbildung

Dafür gibt es einen sogenannten Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums, der nicht-gewinnorientierten Journalismus unter dem Zweck „Volksbildung“ führt. In der Praxis führe das dazu, dass nicht-gewinnorientierter Journalismus als gemeinnützig anzuerkennen sei. [...]

[...] aus Sicht der Wochenzeitung „KONTEXT“ [...], schildert Susanne Stiefel: „[...] Das zeigt, wie wichtig Gemeinnützige sind. Sie schließen Lücken in der regionalen und lokalen Berichterstattung, die die Verlegerpresse (und auch die öffentlich-rechtlichen Anstalten) sträflich vernachlässigen. [...]“

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Bitte vor Diskussion über hiesige erste "Versatzstücke" erst weitere Informationen zusammentragen und insbes. auch den verbindlichen Wortlaut des "Anwendungserlasses" abwarten bzw. aktiv hier beisteuern. Danke für allerseitiges Verständnis und entsprechende Mitwirkung ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. August 2024, 23:03 von Bürger«
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Das dürfte unionsrechtswidrig sein, weil

EuGH C-347/14 - Für alle Medienunternehmen gilt das gleiche Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35753.0

jedenfalls dann, wenn sie potentiell das gleiche Publikum haben.

Folge:
- einheitliche Regeln für den Rundfunk;
- einheitliche Regeln für Printmedien;
- einheitliche Regeln für Internetmedien, (da weder "Rundfunk", noch "Print");


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