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  • OLG Dresden, Böhmermann/ Imker Heinzig, Entscheidungs-Verkündung 18.07.2024: 18. Juli 2024

Autor Thema: Böhmermann unterliegt erneut im „Honig-Streit“ (OLG Dresden, Az. 4 U 323/24)  (Gelesen 643 mal)

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...darauf ein Glas (beewashing-?)Met und Prost ;) >:D

FAZ, 18.07.2024
Prozess gegen Imker
Böhmermann unterliegt erneut im „Honig-Streit“
An dem Imker Rico Heinzig und dessen gewitzter Werbeaktion beißt sich Jan Böhmermann die Zähne aus. Im Streit um den „Beewashing Honey“ unterlag der ZDF-Unterhalter zum zweiten Mal vor Gericht.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/jan-boehmermann-unterliegt-im-honig-streit-gegen-imker-19864473.html
Zitat von: FAZ, 18.07.2024, Prozess gegen Imker - Böhmermann unterliegt erneut im „Honig-Streit“
[...]

Der 4. Zivilsenat des OLG sieht in der Werbeaktion nun ein „Ereignis der Zeitgeschichte“ und attestiert ihr [...] einen satirischen Charakter. Zugleich sei ein Informationsbedürfnis befriedigt worden. Die Werbung habe dazu geführt, dass über das Thema insgesamt diskutiert werde – [...], sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter. Zudem habe auch Böhmermann in seiner Sendung ein Foto von Heinzig verwendet.

[...] bislang „verbotenen Honig“ wieder im Online-Shop anbieten. [...] Zugleich lud er Böhmermann noch einmal zum Besuch seiner Imkerei ein. [...] Böhmermann könnte ein Hauptsacheverfahren am Landgericht anstrengen und im weiteren Verlauf das Oberlandesgericht und den Bundesgerichtshof anrufen.

OLG Dresden, 18.07.2024 - Pressemitteilung
Oberlandesgericht entscheidet im »Böhmermann-Honig«-Fall: Zulässige Satire
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1077762
Zitat von: OLG Dresden, 18.07.2024 - Pressemitteilung, Oberlandesgericht entscheidet im »Böhmermann-Honig«-Fall: Zulässige Satire
18.07.2024, 14:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat heute die Berufung des Satirikers und Moderators Jan Böhmermann gegen eine sächsische Bioimkerei zurückgewiesen.

Der Verfügungskläger hatte am 3.11.2023 in der Fernsehsendung »ZDF Magazin Royale«, über »Beewashing« berichtet und dort u.a. die Praxis kritisiert, Bienenvölker an Unternehmen zu vermieten, damit diese sich mit dem Anschein des Engagements für Nachhaltigkeit und Artenschutz schmücken könnten. Hierzu hatte er das Logo und Ausschnitte aus dem Werbevideo der Verfügungsbeklagten gezeigt, außerdem ein Foto ihres Geschäftsführers. Die Verfügungsbeklagte reagierte darauf, indem sie u.a. in ihrem Online-Shop sog. beewashing-Honey vertrieb, der dort als »Böhmermann-Honig« und »Böhmermann-Bundle«, (3 x »Böhmermann-Honig«) beworben wurde; auf den Gläsern selbst findet sich der Name des Verfügungsklägers nicht. Außerdem warb sie in einem Dresdner Supermarkt mit einem Aufsteller mit dem Bild des Verfügungsklägers, einem im Vordergrund befindlichen Glas "beewashing-Honey" und dem Zusatz "führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt«.

Ein Eilantrag des Verfügungsklägers mit dem Ziel, jegliche Werbung mit seinem Namen oder seinem Bild zu verbieten, blieb vor dem Landgericht erfolglos. Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht heute bestätigt. Der Senat teilte die Rechtsauffassung des Landgerichts, wonach es sich bei der Abbildung auf dem Plakat um ein Bildnis der Zeitgeschichte handele, dessen sich die Verfügungsklägerin in satirischer Weise bedient habe. Durch die Bezeichnung des Verfügungsklägers als »führender Bienen- und Käferexperte« habe sich die Verfügungsbeklagte satirisch-spöttisch damit auseinandergesetzt, dass sich der Verfügungskläger als journalistisch-satirischer Investigationsjournalist sehe und zu einer Vielzahl von Themen einen Expertenstatus für sich reklamiere. Die Verfügungsbeklagte habe damit nicht allein den Werbewert des Verfügungsklägers für ihre Geschäftsinteressen ausgenutzt, sondern zugleich in satirischer Weise ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit befriedigt. Dies müsse der Verfügungskläger hinnehmen.

Auch die Namensnennung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verfügungsklägers nicht. Die Werbung mit seinem Namen greife zwar in seine Rechte ein. Angesichts der erkennbar satirischen Auseinandersetzung sowie des Umstandes, dass die Werbung nicht der alleinige Zweck der Aktion gewesen sei, sondern sich die Verfügungsbeklagte damit auch gegen die Vorwürfe in der Sendung zur Wehr habe setzen wollen, gehe das Recht auf Meinungsäußerung in der gebotenen Gesamtabwägung dem Interesse des Verfügungsklägers am Schutz seiner Namensrechte vor.

Gegen das im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Urteil sind keine Rechtsmittel mehr gegeben.

Az: 4 U 323/24

OLG Dresden, Urteil vom 18.07.2024, 4 U 323/24
(Volltext noch nicht verfügbar)
https://dejure.org/9999,154603

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Siehe u.a. auch:
Beschädigter BSI-Präsident Arne Schönbohm - Der herbeigeböhmermannte Skandal (10/2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37235.0
Irreführende Behauptungen - Böhmermann ätzt gegen den CSU-Politiker Schmidt (02/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37015.0
Böhmermann-Bericht wohl falsch - BSI-Chef Schönbohm zu Unrecht rausgeschm. (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37236.0
Jan Böhmermann ist Grund genug, den Rundfunkbeitrag zu verweigern (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37253.0
Nach Kritik an Böhmermann entlarvt sich ZDF mit Antwort selbst (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37260.0
Der Mega-Vertrag des Jan Böhmermann - 651.000 > 682.000 > 713.000 €/Jahr (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37493.0
sowie speziel zur "Bienen-Affäre" ;)
Warum Böhmermann gegen einen sächsischen Imker nur verlieren kann (01/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37642.0
Böhmermann verliert gegen Bienenmann vor Gericht! (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37770.0
Streit um Honig-Werbung - Böhmermann geht in Berufung (03/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37837.0
Prozess um Honig-Satire: „Böhmermann kein führender Bienen- u. Käferexperte“ (06/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37982.0
Böhmermann unterliegt erneut im „Honig-Streit“ (OLG Dresden, Az. 4 U 323/24) (07/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38065.0





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FAZ, 18.07.2024
Fiasko im „Honig-Streit“
Böhmermann lernt es nicht
Wenn es eines Beweises bedurft hätte, dass Jan Böhmermann von Humor und Satire nichts versteht, liefert er ihn selbst mit dem Prozess gegen den Imker Rico Heinzig. Da bleibt kein Auge trocken.
Ein Kommentar von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/boehmermann-verliert-2-mal-im-honig-streit-19864879.html
Zitat von: FAZ, 18.07.2024, Fiasko im „Honig-Streit“ - Böhmermann lernt es nicht
Er hat es oft bewiesen, aber der Belege kann nicht genug sein: Jan Böhmermann ist von stupender Humorlosigkeit. Was er Satire nennt oder Journalismus, hat nicht unbedingt mit dem einen oder anderen zu tun. [...]

[...] Nun kann Böhmermann nach dem Eil- ins Hauptsacheverfahren gehen, am Ende bis zum Bundesgerichtshof. Angesichts seiner Humorlosigkeit würden wir tippen: Er wird es tun.

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Wenn auch nicht direkt, so ist es hier doch wieder schön anzusehen, was man mit Beitragsgeldern alles so anstellen kann. Schön wenn man sich solche Klagen wegen den üppigen Honoraren des ÖRR so alles leisten kann, was?


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