Herzlichen Glückwunsch an @pinguin!
Schon die Überschrift und dann noch die wenigen frei lesbaren Zeilen des Zeitungsartikels sind geradezu aufsehenerregend: Erstmalig in der öffentlichen Diskussion wird der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk mit Wettbewerbsrecht in Verbindung gebracht!
Das würde man sich für einen freiheitlichen, staatsfernen und mit auskömmlicher Fürsorge durch die Gesamtheit der Bundesländer umhegten Rundfunk doch überhaupt nicht vorstellen können.
Man stelle sich vor, nur wegen einem kleinen (und nutzlosen) Monsterchen von 9 G€ Gewicht würden die das mächtige Kartellrecht umbiegen wollen, eins der viel zu wenigen Schutzrechte gegen Missbrauch von Eigentum - im Namen des gesamten Art. 14 GG.
"Schön" zu sehen, dass die Erkenntnisse hier im Forum betreffs der Rechtslage des Rundfunkbeitrags und des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks immer wieder unfreiwillig durch die Politik bestätigt werden: Grundrecht, Verwaltungsrecht, Abgabenrecht, Datenschutzrecht,... nun auch Wettbewerbsrecht.
Wird nichts nützen. Der Crash des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird kommen. So, wie es läuft, kann es nicht gut gehen.