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Autor Thema: Jugendangebot von ARD/ZDF - „Funk“ ist ein Funkloch (und außer Kontrolle)  (Gelesen 679 mal)

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FAZ, 18.01.2024 (€)
Jugendangebot von ARD und ZDF
„Funk“ ist ein Funkloch
Beim Netzwerk „Funk“, mit dem ARD und ZDF junge Leute ansprechen, berichtete „MrWissen2go“ fehlerhaft über die deutsche Kolonialzeit im heutigen Namibia. Das sind nicht die einzigen Schnitzer. „Funk“ ist außer Kontrolle.
Ein Kommentar von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/funk-von-ard-und-zdf-fehlerhaft-namibia-beitrag-ist-nicht-einziger-schnitzer-19455292.html
Zitat von: FAZ, 18.01.2024 (€), Jugendangebot von ARD und ZDF - „Funk“ ist ein Funkloch
[...]
Fünf Jahre lang fiel das niemandem auf beim zuständigen ZDF und beim Onlinenetzwerk „Funk“. Auf dem Portal, mit dem ARD und ZDF ein junges Publikum ansprechen wollen, finden sich Pannen und Pleiten von solcher Tragweite, dass man sich fragt, wie die Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks das Angebot noch verantworten wollen.
[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Vergleiche dazu u.a. auch
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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Querverweis aus aktuellem Anlass...
NDR-Rundfunkrat entscheidet - Namibia-Doku verstieß gegen den Staatsvertrag (05/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37938.0


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