Europäisches Parlament, Pressemitteilung - 03.10.2023
Medienfreiheitsgesetz: Parlament verbessert Journalisten- und Medienschutzhttps://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20230929IPR06111/medienfreiheitsgesetz-parlament-verbessert-journalisten-und-medienschutz- Mitgliedstaaten müssen Medien vor Einflussnahme schützen
- Verbot von Spähprogrammen gegen Journalisten
- Alle Medien müssen Eigentumsverhältnisse offenlegen
- Gerechte Zuteilung von staatlicher Werbung
Da die Freiheit und wirtschaftliche Tragfähigkeit der Medien in Gefahr ist, will das Parlament mit seinem Standpunkt zu einem neuen Gesetz die EU-Medien schützen und transparenter machen.
Der Standpunkt des Parlaments zum europäischen Medienfreiheitsgesetz wurde mit 448 zu 102 Stimmen bei 75 Enthaltungen angenommen. [...]
Transparenz der Eigentumsverhältnisse
Zur Bewertung der Unabhängigkeit der Medien möchte das Parlament alle Medien, auch Kleinstunternehmen, verpflichten, Informationen über ihre Eigentumsverhältnisse zu veröffentlichen.
Die Medien, darunter auch Online-Plattformen und Suchmaschinen, sollen Bericht darüber erstatten, wie viel Einnahmen sie aus staatlicher Werbung erzielen und inwieweit sie staatlich finanziert werden – auch von Staaten außerhalb der EU.
Wirtschaftliche Tragfähigkeit
Die Mitgliedstaaten müssen nach Ansicht der Abgeordneten dafür sorgen, dass öffentlich-rechtliche Medien im Rahmen von Mehrjahreshaushalten angemessen, tragfähig und vorhersehbar finanziert werden.
Damit Medien nicht von staatlicher Werbung abhängen, schlägt das Parlament eine Obergrenze für staatliche Werbung bei einem einzelnen Medienanbieter, einer Online-Plattform oder einer Suchmaschine vor, nämlich 15 % des gesamten Werbebudgets, das die entsprechende Behörde in einem bestimmten EU-Staat verwaltet. Die Abgeordneten wollen zudem, dass die Kriterien für die Zuweisung öffentlicher Mittel an Medienanbieter öffentlich zugänglich sind.
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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;