Kommt wohl demnächst: Ein Briefbeispiel:
---------------------------------------------------
Wie jemand 3.500 Euro Schmerzensgeld von seinem ARD-Sender fordert, weil er beleidigt worden sei
durch ...
und durch ...
und durch...
Beispielsweise sei der Beitrag als solidarische Pflicht behauptet,
--------------------------------------------------
wodurch er als "unsolidarischer" "Beitragsleugner" diffamiert und diskriminiert sei.
Siehe Seite 2 des Schreibens von Frau Dr. Vernau, WDR, wieso 6 Monate Verhaftung von Georg Thiel "moralisch zu rechtfertigen sei", weil das Beitragsszahlen eine "solidarische" Pflicht sei.
Und dann schreibt man, man verzichte einstweilen auf Auszahlung,
-----------------------------------
wolle keine streitige Auseinandersetzung, sondern nur Gutschrift buchhalterisch auf dem "Mediensteuer-Konto", so dass keinerlei Inkasso mehr erfolgt bis anno 2028, keine Mahnung, keine Vollstreckung,
maximale Jahreszahl bis zum ziemlich sicheren Untergang der Sender-Dinosaurier.
Wenn es nicht klappt, dann Teilbetrag 100 Euro beim Amtsgericht einklagen
----------------------------------------------------------
und wegen Vorgreiflichkeit auf Aussetzung von Mahnungen und Volklstreckungen bestehen.
Ein analoges Briefbeispiel ist bereits in Anwendung,
-----------------------------------------------------------
3.000 Euro für Geschäftsführung ohne Auftrag für die viele Arbeit gegen ARD-Rechtsverstöße.
Alle Forumsaktiven hätten dies Recht.
Kleines Problem, diese ist nur zu bezahlten, wenn man beruflich Analoges tut.
Das ist der Vorteil beim Schmerzensgeld, das kann jedermann*frau*div beanspruchen.
? div ? ... Ob auch der fernseh-zuschauende Haushund das fordern kann,
--------------------------------------------
da dürften Juristen aber vielleicht blöderweise abwinken,
Immerhin wäre ein Schmerzensgeld-Antrag vom Haushund für die ARD-Zumutungen am Bildschirm eine gute Sache, um in die Presse zu kommen oder by Youtube den angewiderten Hund zu zeigen,
der dann mit Pfotenabdruck und lautem Bellen den Antrag auf Schmerzensgeld unterzeichnet.
Den schickt man ab mit der eigenen Mediensteuer-Nummer und hat beim Sender dann die Lacher auf die Seite der Bürger gezogen. Strategisch denken!
Man könnte viel viel mehr machen, wenn die Briefbeispiel-Produzenten etwas mehr fördernde Unterstützung fänden. Darüber mehr aber nur per PM - das gehört nicht in ein Forum.
Anderes Beispiel / Schmerzensgeld:
-------------------------------------------------
Interessant, weil es zeigt, dass man das Schmerzensgeld ja hilfsweise vom Intendanten fordern kann. Es ist ja nicht einzusehen, wieso es aus der Rundfunkabgabe der anderen zu finanzieren sei.
Dann hätte man ja einen Grund, den Intendanten persönlich auf die 100 Euro zu verklagen, so dass er sich nicht mehr hinter den Mitarbeitern verstecken kann bezüglich all des Unrechts.
2023-03-28
BILD, 28.03.2023
Richter: „Misten Sie diesen Stall aus!“Ex-RBB-Manager fordert 1,2 Mio. Euro!https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/misten-sie-diesen-stall-aus-ex-rbb-manager-fordert-1-2-mio-euro-83353432.bild.htmlRichter: „Misten Sie diesen Stall aus!“Ex-RBB-Manager fordert 1,2 Mio. Euro!
Der fristlos gefeuerte RBB-Betriebsdirektor Christoph Augenstein (59) klagt vorm Arbeitsgericht gegen den Sender
Berlin – Deutliche Worte von der Justiz zum Skandalsender RBB. Als am Montag der gefeuerte Betriebsdirektor vorm Arbeitsgericht 1,2 Millionen Euro forderte, platzt es aus dem Richter heraus: „Als Gebührenzahler sage ich Ihnen: Misten Sie diesen Stall aus!“
Saal 509 des Berliner Arbeitsgerichts, Montagnachmittag. Richter Arne Boyer verhandelt den Fall „Christoph Augenstein gegen RBB“.
Nun fordert Augenstein 750 000 Euro „Ruhegeld“ bis zum Rentenbeginn mit 67. PLUS 455 000 Euro Schadenersatz.
PLUS 25 000 Euro Schmerzensgeld – vom Sender und Intendantin Katrin Vernau (49) persönlich
Siehe u.a. auch im Forum unter
Ex-RBB-Direktor will 1,2 Mio – Richter sauer: "Misten Sie diesen Stall aus!" (03/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php=topic=37121.0