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Autor Thema: Pflicht der Länder zur Einhaltung von Unionsrecht !  (Gelesen 271 mal)

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Die Aussage im Titel ist keine Frage

Gesetz zum Vertrag vom 7. Februar 1992 über die Europäische Union
https://www.gesetze-im-internet.de/euvtrg/BJNR212510992.html

Zitat
Art 2
Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft nach Artikel 104c des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind in den Haushalten von Bund und Ländern unter Beachtung des Artikels 109 Abs. 1 des Grundgesetzes und gemäß der ihnen nach Artikel 109 Abs. 2 des Grundgesetzes obliegenden Berücksichtigung der Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts auf der Grundlage einer Abstimmung zwischen Bund und Ländern zu erfüllen.

Diesen Wortlaut hat es auch im dazugehörigen Bundesgesetzblatt mitsamt des entsprechenden Unionsvertrages; hier dem "Vertrag von Maastricht"

Link zum "Gesetz zum Vertrag von Maastricht" mit Vertragstext
Bundesgesetzblatt Teil II 1992 Nr. 47 vom 30.12.1992
Gesetz zum Vertrag vom 7. Februar 1992 über die Europäische Union

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl121s3483.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl292s1251.pdf%27%5D__1691939266471

Link zur "Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags von Maastricht"
Bundesgesetzblatt Teil II 1993 Nr. 38 vom 30.10.1993
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F%2A%5B%40attr_id=%27bgbl121s3483.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl293s1947.pdf%27%5D__1691939244526

Siehe auch:

Sind ratifizierte Unionsverträge im Rang von Bundesrecht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37391.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2023, 18:51 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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