Also geht es in dem Verfahren von Frau Schlesinger anscheinend gerade um dieses sogenannte "
Ruhegeld"? Und nicht etwa um ihre "Pension" oder Betriebsrente, oder wie man das auch immer nennen will?
Hat sich aber nicht ihr Anwalt vor einigen Monaten dahingehend geäussert, dass es eben doch um die Betriebsrente gehen würde? Das scheint aber eben doch nicht der Fall zu sein.
Aber ok, nehmen wir kurz einmal an, dass Frau Schlesinger ihr Verfahren gewinnen, und dass ihr dieses "
Ruhegeld" zugesprochen wird. Dann haben wir genau den Fall, den ich vor einigen Monaten in einem Kommentar versuchte darzustellen.
Für ein und dieselbe Stelle werden zwei Personen gleichzeitig bezahlt. Und das sogar über mehrere Jahre.
Die neue Intendantin in Form ihres Gehalts und Frau Schlesinger in Form dieses "
Ruhegelds".
Und das darf Bürger/in dann munter und fröhlich zwangsweise mitfinanzieren.
Da fällt mir doch glatt der
lächerliche Vergleich des
Herkules vom Neckar mit einem Sparkassenvorstand ein. Wirklich drollig. Ob der nun mehr als ein Bundeskanzler verdient, oder ob es da auch solche Ruhegeldsregelungen gibt, kann Nichtkunden der Sparkasse nämlich völlig egal sein, da im Gegensatz zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk dieses gerade nicht zwangsweise mitfinanziert werden muß.
Wer das nicht will, der sucht sich einfach eine andere Bank. Fertig!
Und mich würde auch einmal interessieren, was für einen Vorteil das Bundesverfassungsgericht darin wohl zu erkennen vermag. Aber da würde den Richtern bestimmt auch etwas Passendes zu einfallen. Jede Wette!
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)
"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)
"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)