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Autor Thema: DIE WELT: Chronik der letzten Tage  (Gelesen 1948 mal)

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DIE WELT: Chronik der letzten Tage
Autor: 13. Oktober 2012, 20:25
DIE WELT: Chronik der letzten Tage

Die Welt nimmt Stellung zu den in den letzten Tagen erscheinenden Artikeln und Gegendarstellungen seitens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article109819596/Warum-wir-uns-mit-der-GEZ-streiten.html


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Re: DIE WELT: Chronik der letzten Tage
#1: 13. Oktober 2012, 22:26
Na, das ist ja mal richtig viel zu lesen. Jeder sollte obigen Artikel
- bzw. Schriftwechsel zwischen der Welt am Sonntag-Redaktion und dem
SWR-Justiziar Eichler - unbedingt lesen.

Die 6 behandelten Punkte sind:

-------------------------------------------------------------------------------------

1. Die GEZ wird ab 2013 noch genauer schnüffeln und nachforschen,
wer mit wem in einem Haushalt wohnt.

2. Die GEZ darf ab 2013 den individuellen Lebenssachverhalt erfragen.
Denn nur die Darlegung eines individuellen Lebenssachverhalt kann
als Abmeldegrund gelten. Insgesamt wird die GEZ damit zu einer noch
größeren Datenkrake, da sie ja auf Vorrat Daten hamstert, um in künftig noch nicht
absehbaren Fällen Beitragspflichtige fassen zu können.

Paragraph 9 Absatz 1 Satz 4: "Die Rundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen
neben den oben genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies
erforderlich ist."

D.h. letztlich darf die GEZ alles: Jede Art von Daten von überall ermitteln!

3. Die GEZ spioniert ab 2013 weiter, nur nicht mehr nach
Fernsehern und Radios, sondern nach Wohnungen und Wohnungsinhabern.

4. Die GEZ stellt dazu sogar mehr Mitarbeiter ein: Im
laufenden und kommenden Jahr werden zusätzlich 250 Mitarbeiter eingestellt.

5. Die Aufgaben der GEZ könnten effektiver von den
Finanzämtern wahrgenommen werden.

6. Die ähnlich wie eine Steuer erhobenen GEZ-Gebühren sind
- wahrscheinlich - verfassungswidrig.

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h
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Re: DIE WELT: Chronik der letzten Tage
#2: 13. Oktober 2012, 22:44
Den Artikel finde ich auch wirklich lesenswert.

Sehr schön zu sehen, dass Herr E. es nicht für erforderlich hält, den künftigen Workflow mal komplett darzulegen. Da werden doch sicherlich für jeden Datensatz der Meldebehörden zahlungsauslösende Vermutungen zum Nachteil des Bürgers angestellt (Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §2). Und wer nicht das Gegenteil nachweist - also Infomationen liefert, die den Rundfunk nun wirklich nichts angehen - soll/muss blechen. Unabhängig von der Frage, ob er dem Grunde nach muss oder nicht. Unabhängig davon, dass die Beweislast eigentlich beim Rundfunk liegt.

So soll das doch sicherlich laufen: Bezahlen oder Daten liefern bis zum geht nicht mehr ... und am Ende doch bezahlen, weil der ÖRR mit Nichtwissen irgendwelche Vermutungen anstellt.

Der Vorsitzende des ZDF-Verwaltungsrats Kurt B., der gleichzeitig als Ministerpräsideten von Rheinland-Pfalz Verträge macht, nennt das Beweislastumkehr http://www.digitalfernsehen.de/Kurt-Beck-Die-GEZ-wird-es-auch-weiterhin-geben.news_855516.0.html und findet das sicherlich unheimlich gerecht und fair ... Gerechtigkeit und Fairness haben's bedauerlicherweise nicht in den Staatsvertrag geschafft; nur lauter unbestimmte Begrifflichkeiten zum Nachteil des Bürgers. Schade. Da bin ich mal auf die Beitragssatzung gespannt.


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Re: DIE WELT: Chronik der letzten Tage
#3: 23. Oktober 2012, 02:58
Was in dem Artikel sehr schön herausgearbeitet wird, ist:

Im neuen, ab 1.1.2013 gültigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
heißt es in Paragraph 9 Absatz 1 Satz 4:


"Die Rundfunkanstalt kann mit ihrem Auskunftsverlangen neben den oben
genannten Daten im Einzelfall weitere Daten erheben, soweit dies erforderlich ist."


----------------------------------------------------------------------------------------------

Das "soweit dies erforderlich ist" gibt keine Grenze an. Dieser Satz ermächtigt
die GEZ dazu, alle möglichen Leute zur Auskunft zu zwingen und alle möglichen
Daten zu erheben. Das würde alle einschließen: Arbeitgeber, Nachbarn,
Verwandte, Postzusteller usw.

§ 9 Absatz 1 Satz 4 des RBStV ermächtigt damit die GEZ zu einer Allmacht, die
keine andere Behörde und kein Gremium des Staates sonst hat. Allenfalls die
Polizei darf solch Auskunftsmaßnahmen ergreifen - aber nur dann, wenn
dringender Tatverdacht auf ein schweres Verbrechen besteht.


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