Gemäß der dortigen chronologischen Liste scheint es beim ZDF im Durchschitt etwa 2-4 korrekturbedürftige (Fehl-)Informationen pro Monat zu geben
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https://www.zdf.de/nachrichten/in-eigener-sache/korrekturen-104.html
Das mag angesichts der Vielzahl an Informationen/ Meldungen zunächst nicht wirklich viel erscheinen.
Hält man sich jedoch vor Augen, welch (angeblich) große Nutzerschaft dadurch aktiv fehlinformiert, jedoch nicht aktiv richtigstellend informiert wird, wirkt diese Art von "Informationsverbeitungs"-"Geschäftsmodell" durchaus bedenklich...
Das Geschäftsmodell ist dadurch mehr als bedenklich, es zeigt, daß der Rundfunkbeitrag nicht erhoben werden darf.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (zuletzt 1 BvR 2756/20 u.a., Rn. 81 -
http://www.bverfg.de/e/rs20210720_1bvr275620.html)
darf der Rundfunkbeitrag nur erhoben werden, wenn im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
1. die ausschließliche Verbreitung von authentischen, sorgfältig recherchierten Informationen
2. das Auseinanderhaltung von Fakten und Meinungen
3. keine die Wirklichkeit verzerrende Darstellung
4. das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken
5. das Verbot von Fake News und Deep Fakes
erfolgt.
2-4 korrekturbedürftige und ungezählte nicht korrigierte Beiträge pro Monat sprechen
- nicht für authentische,
sorgfältig recherchierte Informationen,
- nicht für eine die Wirklichkeit nicht verzerrende Darstellung und
- nicht für das Verbreiten von Fake-News und Deepfakes.