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Autor Thema: Irrig als Putin-Fan markiert - Menschenrechtsaktivist wirft ZDF Rufmord vor  (Gelesen 757 mal)

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...nicht das erste Mal, dass einem lediglich über Internet als Fußnote in irgendeinem hinterletzten Untermenü einer Sendungs-Website "abrufbare" Korrektur-Hinweise als völlig unzureichend erscheinen ::)
Fake-News bekommt man vom ZDF also ungefragt serviert - Korrekturen und Richtigstellungen von News, deren möglicher Fake-Gehalt einem erst einmal bekannt/ bewusst werden muss, soll man aber aktiv suchen?!? ::) >:(
Gemäß der dortigen chronologischen Liste scheint es beim ZDF im Durchschitt etwa 2-4 korrekturbedürftige (Fehl-)Informationen pro Monat zu geben

https://www.zdf.de/nachrichten/in-eigener-sache/korrekturen-104.htmlDas mag angesichts der Vielzahl an Informationen/ Meldungen zunächst nicht wirklich viel erscheinen.
Hält man sich jedoch vor Augen, welch (angeblich) große Nutzerschaft dadurch aktiv fehlinformiert, jedoch nicht aktiv richtigstellend informiert wird, wirkt diese Art von "Informationsverbeitungs"-"Geschäftsmodell" durchaus bedenklich... :o



FAZ, 16.06.2023
Irrig als Putin-Fan markiert
Menschenrechtsaktivist wirft dem ZDF Rufmord vor
Ein Menschenrechtsaktivist wirft dem ZDF vor, ihn fälschlicherweise als Putin-Sympathisanten dargestellt zu haben. Dabei ging es ihm um etwas ganz anderes. Das ZDF korrigiert sich knapp.
Von Jannik Müller
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kein-putin-fan-rufmord-vorwurf-gegen-zdf-von-menschenrechtsaktivist-18966452.html
Zitat von: FAZ, 16.06.2023, Irrig als Putin-Fan markiert - Menschenrechtsaktivist wirft dem ZDF Rufmord vor
[...] Er hatte laut eigener Aussage am vergangenen Samstag, während einer Podiumsdiskussion mit Bundeskanzler Olaf Scholz, die im Zuge des Deutschen Evangelischen Kirchentags in Nürnberg stattfand, gegen die geplante Reform des europäischen Asylrechts protestieren wollen.

[...]

Am gleichen Abend wurde sein Protest in der ZDF-Nachrichtensendung allerdings in einem gänzlich anderen Kontext gezeigt: Während es im Beitrag hieß „Scholz verteidigt unter lauten Zwischenrufen seine Ukrainepolitik wurde Alrifai eingeblendet, während er mit erhobenem Zeigefinger in Richtung des Podiums ruft. [...]

Alrifai wiederum fordert eine öffent­liche Entschuldigung „zu Beginn aller Sendungen, in denen das Video gezeigt wurde“ sowie darüber hinaus auch die Möglichkeit zu einer Gegendarstellung. Auf der ZDF-Website ist mittlerweile unter dem Reiter „Korrekturen & mehr“ eine Richtigstellung zu lesen.

[...] Eine darüber hinausgehende Richtigstellung sei nicht geplant. [...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Anmerkung:
"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 - Rn. (1-157),

http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
RN 80, 81
Zitat von: BVerfG, Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16
80
Dies alles führt zu schwieriger werdender Trennbarkeit zwischen Fakten und Meinung, Inhalt und Werbung sowie zu neuen Unsicherheiten hinsichtlich Glaubwürdigkeit von Quellen und Wertungen. Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

81
(2) In der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Funktion zu nutzen, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigende individuelle Vorteil (vgl. zur Rundfunkgebühr BVerfGE 90, 60 <106>; BVerfGK 20, 37 <41>). [...]




...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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H
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Zitat
    Gemäß der dortigen chronologischen Liste scheint es beim ZDF im Durchschitt etwa 2-4 korrekturbedürftige (Fehl-)Informationen pro Monat zu geben
    Code: [Auswählen]

    https://www.zdf.de/nachrichten/in-eigener-sache/korrekturen-104.html

    Das mag angesichts der Vielzahl an Informationen/ Meldungen zunächst nicht wirklich viel erscheinen.
    Hält man sich jedoch vor Augen, welch (angeblich) große Nutzerschaft dadurch aktiv fehlinformiert, jedoch nicht aktiv richtigstellend informiert wird, wirkt diese Art von "Informationsverbeitungs"-"Geschäftsmodell" durchaus bedenklich... :o


Das Geschäftsmodell ist dadurch mehr als bedenklich, es zeigt, daß der Rundfunkbeitrag nicht erhoben werden darf.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (zuletzt 1 BvR 2756/20 u.a., Rn. 81 - http://www.bverfg.de/e/rs20210720_1bvr275620.html)
darf der Rundfunkbeitrag nur erhoben werden, wenn im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
1. die ausschließliche Verbreitung von authentischen, sorgfältig recherchierten Informationen
2. das Auseinanderhaltung von Fakten und Meinungen
3. keine die Wirklichkeit verzerrende Darstellung
4. das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken
5. das Verbot von Fake News und Deep Fakes
erfolgt.

2-4 korrekturbedürftige und ungezählte nicht korrigierte Beiträge pro Monat sprechen
- nicht für authentische, sorgfältig recherchierte Informationen,
- nicht für eine die Wirklichkeit nicht verzerrende Darstellung und
- nicht für das Verbreiten von Fake-News und Deepfakes.


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q
  • Beiträge: 22
... sehr interessant - ich würde noch einen Schritt weitergehen:

Zu welchen Themen sind denn auffallend häufig Fehlinformationen zu verzeichnen, das lässt sich ja aus einer "Übersicht" ja recht einfach extrahieren ... und dann schaumermal, wie sie das meinen mit dem "Auftrag"  >:D


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Edit "Bürger" @alle:

Naja, Fehler/ Versprecher usw. passieren immer und überall - manche sind auch offensichtlich falsch und für jeden selbst zu erkennen.

Problematisch ist jedoch wohl eher, wenn/ dass die Korrektur/ Richtigstellung nicht so offensichtlicher Fehler nicht mindestens gleichermaßen aktiv und "breitenwirksam" veröffentlicht wird, wie die ursprünglich fehlerhafte Meldung.

Die lapidare Rechtfertigung, dass das ja "im Internet unter Korrekturen nachzulesen" sei, ist Augenwischerei, denn das hat lediglich eher dokumentierenden Charakter.

Eine aktive Korrektur/ Richtigstellung könnte problemlos(?) realisiert werden, indem z.B. unverzüglich zur nächsten Sendung an mindestens gleich prominenter Stelle und/oder allabendlich z.B. zu Beginn der Tagesschau und/oder als "Ticker"/ "Lauftext" und/oder wöchentlich/ monatlich/ quartalsweise schriftlich als Anlage zu den "Kontostandsmitteilungen"/ "Festsetzungsbescheiden" aber auch als Begleittext zu den Lastbuchungen usw. die Korrekturen/ Richtigstellungen erfolgen... ;) :laugh:

Soweit hier nur als gedankliche Anregung.

Vertiefung allenfalls in gesondertem Thread. Jedoch geht das schon sehr in Richtung "Inhalte", worum sich andere Gruppierungen als das Forum intensiver kümmern
www.leuchtturmARD.de
www.publikumskonferenz.de bzw. www.publikumskonferenz.de/blog
da vertiefende inhaltliche Diskussionen über das Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" hinausgehen.

Die Inhalte vorgenannter Webseiten sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.

Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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