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Autor Thema: "Mahnung - Ankündigung der Zwangsvollstreckung" Beitragsservice Köln  (Gelesen 1140 mal)

M
  • Beiträge: 2
Hallo zusammen,

Person A hatte heute ein Schreiben im Briefkasten mit dem Betreff "Mahnung - Ankündigung der Zwangsvollstreckung" vom Beitragsservice Köln. Im Schreiben wird angekündigt, dass die Zwangsvollstreckung bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde – dem Amtsgericht – veranlasst wird, wenn der Gesamtbetrag i.H.v. ca. EUR 1.500 nicht in der genannten Frist gezahlt wird.

Person A zahlt grundsätzlich keine Beiträge, es sei denn der Gerichtsvollzieher kommt vorbei und hinterlässt einen Brief mit einer Zahlungsaufforderung. Dieser Fall ist in der Vergangenheit ein paar Mal eingetreten und einige hundert Euro wurden an den Gerichtsvollzieher überwiesen.

Nervige Werbebriefe, Festsetzungsbescheide und Mahnungen des Beitragsservice ignoriert Person A konsequent - auch ohne Widerspruch einzulegen.

In bisherigen Schreiben an Person A wurde zwar auch eine mögliche Zwangsvollstreckung erwähnt, aber ohne konkrete „Ankündigung der Zwangsvollstreckung“, die innerhalb weniger Wochen erfolgen soll.

Wie könnten die weiteren Schritte des Beitragsservice aussehen? Besteht für Person A das Risiko, dass mehr passiert als ein Schreiben des Gerichtsvollziehers zu erhalten? Könnte im nächsten Schritt gar eine Kontopfändung erfolgen oder eine Türöffnung anstehen?

Ein Schreiben des Gerichtsvollziehers würde Person A wie gewohnt sofort bearbeiten und den genannten Betrag zahlen, da er jegliche rechtliche Konsequenzen vermeiden möchte und auch kein Gerichtsverfahren bestreiten möchte.


Vielen Dank für eure Antworten und für den Erfahrungsaustausch. Gruß aus Kölle und einen vollstreckungsfreien Tag! :-)



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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. April 2024, 09:34 von Markus KA«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die "nächsten Schritte" des Beitragsservice oder WDR sind oft unergründlich.

Das Forum kann keine Garantien darüber abgeben, was im nächsten Schritt, wann passieren könnte und welche Risiken vorliegen könnten.

Auch wenn es eine Neuerung im Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW gegeben hat, die möglichen Vorgehensweisen des Beitragsservice zum Thema Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher wurde bereits vielfach im Forum diskutiert, hierzu zunächst die Suchefunktion nutzen.

Idealerweise entsprechende Dokumente anonymisieren, seinem Beitrag hinzufügen und über die weiteren möglichen Entwicklungsverläufe berichten.

Möglicherweise kann Person A im Moment nur abwarten und entsprechende Vorsorge treffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. April 2024, 10:01 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

P
  • Beiträge: 1
Für welchen Zeitraum schuldet Person A die EUR 1.500?


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