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Autor Thema: 2) Landesmedienanstalt: Bayern (BLM)  (Gelesen 3302 mal)

K
  • Beiträge: 2.246
2) Landesmedienanstalt: Bayern (BLM)
Autor: 27. Juni 2017, 17:17
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0) Landesmedienanstalten [Übersicht]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23535.0.html


Landesmedienanstalt: Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
https://www.blm.de/startseite.cfm

Hier soll eine Übersicht entstehen:

Aufbau, Gremien (Mitglieder), Sitzungen, Vergütungen, Prüfberichte der Rechnungshöfe usw.
Querverbindungen/Verflechtungen sollen offengelegt/aufgedeckt/analysiert werden.

Bitte nur Beiträge schreiben die dem Thema zuträglich sind.
Bitte keine Meinungsbekundungen, Binsenweisheiten oder Stammtischparolen ;-)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 04:17 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 577
Re: 2) Landesmedienanstalt: Bayern (BLM)
#1: 23. April 2020, 17:28
Aufgrund der Nachfrage unter
Landeszentrale für Medien rügt Lokalsender wegen Interview mit Corona-Kritiker
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33640.msg205023.html#msg205023
Diese "BLM", ist die staatlich? [...]
(Sogar "beitragsfinanziert"...)

Bayerische Landeszentrale für neue Medien (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerische_Landeszentrale_für_neue_Medien
Zitat von: BLM - wikipedia
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist eine der 14 Landesmedienanstalten und eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in Bayern. Sie beaufsichtigt die privaten Rundfunkangebote in Bayern. Die BLM gehört der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (die medienanstalten) an. [...]
EDIT: Und weil Bayern ohnehin (und nicht nur aktuell) etwas "ganz Besonderes" ist:
Zitat von: BLM - wikipedia
Aufgrund einer Regelung in Artikel 111a der Bayerischen Verfassung, nach der privater Rundfunk nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet werden darf, ist die BLM de iure die Veranstalterin aller bayerischen Rundfunkprogramme, die von privaten Anbietern verbreitet werden. Die BLM schließt im Zuge einer Zulassung daher mit den Programmanbietern rechtlich gesehen einen Anbietervertrag ab. Dies unterscheidet die Programmanbieter in Bayern, also eines in der Umgangssprache bezeichneten Radio- oder Fernsehsenders in Bayern, zu den Rundfunkveranstaltern (Hörfunk und Fernsehen) in anderen Bundesländern, in denen ein Programmanbieter grundsätzlich die Stellung eines Rundfunkveranstalters hat. Gegründet wurde die BLM am 1. April 1985, da aufgrund der Bayerischen Verfassung Rundfunk ausschließlich in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden kann. [...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. April 2020, 23:36 von Bürger«

  • Beiträge: 7.389
Re: 2) Landesmedienanstalt: Bayern (BLM)
#2: 24. April 2020, 14:20
Ob der Link hier dazu passt, mag ein Mod entscheiden; um die BLM handelt es sich aber.

Staatliche Beihilfe — Deutschland — Staatliche Beihilfe Nr. C 33/2006 (ex N 576/2004) — Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) in Bayern — Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag (Text von Bedeutung für den EWR)
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1587729809117&uri=CELEX:52006XC0825(05)

Zitat
[...] Die BLM kann als eine vom Staat benannte oder errichtete öffentliche Einrichtung mit öffentlichem Auftrag angesehen werden, so dass die von ihr gewährten Vorteile als staatliche Mittel betrachtet werden könnten.
Damit ist dann auch klar, daß die BLM selbst "staatliche Beihilfen" gewährt und nicht lediglich nur weiterleitet, wenn sie selber bestimmt, wer diese Mittel bekommt. Aussage gilt dann auch für alle anderen Medienanstalten.

Interessant auch die ganz klare Herausarbeitung, daß die Quelle der Mittel für ihre Einstufung als staatliche Mittel irrelevant ist, wenn sie den Haushalt dieser BLM einmal erreicht haben.

Zitat
(25) [...] Die Zahlungen werden aus den Haushaltsmitteln der BLM finanziert. Ungeachtet dessen, ob die deutschen Rundfunkgebühren, aus denen sich der Haushalt der BLM finanziert, als staatliche Mittel einzustufen sind oder nicht, müssen diese Gelder von dem Zeitpunkt an als staatliche Mittel betrachtet werden, ab dem sie in den Haushalt der BLM einfließen. [...]

Das Dokument soll hier aber sicherlich nicht näher diskutiert werden?


Edit "Bürger":
Der Verweis mag ok sein, die Diskussion über beihilfenrechtliche Aspekte sollte aber wohl nicht hier geführt werden. Hier bitte nur zur BLM selbst und deren Struktur/ Organisation, etc. - siehe auch Einstiegsbeitrag:
"Aufbau, Gremien (Mitglieder), Sitzungen, Vergütungen, Prüfberichte der Rechnungshöfe usw.
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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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Re: 2) Landesmedienanstalt: Bayern (BLM)
#3: 27. April 2020, 23:32
Bezüglich Aufbau/ Gremien/ Struktur/ Querverbindungen/ Verflechtungen siehe u.a. auch diese Meldung
T.Schmiege (Bayerische Staatskanzlei) wird neuer Geschäftsführer der BLM (07/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31617.0


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Re: 2) Landesmedienanstalt: Bayern (BLM)
#4: 13. November 2024, 01:14
Querverweis aus aktuellem Anlass...
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