Ob der Link hier dazu passt, mag ein Mod entscheiden; um die BLM handelt es sich aber.
Staatliche Beihilfe — Deutschland — Staatliche Beihilfe Nr. C 33/2006 (ex N 576/2004) — Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T) in Bayern — Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß Artikel 88 Absatz 2 EG-Vertrag (Text von Bedeutung für den EWR)https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1587729809117&uri=CELEX:52006XC0825(05)
[...] Die BLM kann als eine vom Staat benannte oder errichtete öffentliche Einrichtung mit öffentlichem Auftrag angesehen werden, so dass die von ihr gewährten Vorteile als staatliche Mittel betrachtet werden könnten.
Damit ist dann auch klar, daß die BLM selbst "staatliche Beihilfen" gewährt und nicht lediglich nur weiterleitet, wenn sie selber bestimmt, wer diese Mittel bekommt. Aussage gilt dann auch für alle anderen Medienanstalten.
Interessant auch die ganz klare Herausarbeitung, daß die Quelle der Mittel für ihre Einstufung als staatliche Mittel irrelevant ist, wenn sie den Haushalt dieser BLM einmal erreicht haben.
(25) [...] Die Zahlungen werden aus den Haushaltsmitteln der BLM finanziert. Ungeachtet dessen, ob die deutschen Rundfunkgebühren, aus denen sich der Haushalt der BLM finanziert, als staatliche Mittel einzustufen sind oder nicht, müssen diese Gelder von dem Zeitpunkt an als staatliche Mittel betrachtet werden, ab dem sie in den Haushalt der BLM einfließen. [...]
Das Dokument soll hier aber sicherlich nicht näher diskutiert werden?
Edit "Bürger":
Der Verweis mag ok sein, die Diskussion über beihilfenrechtliche Aspekte sollte aber wohl nicht hier geführt werden. Hier bitte nur zur BLM selbst und deren Struktur/ Organisation, etc. - siehe auch Einstiegsbeitrag:
"Aufbau, Gremien (Mitglieder), Sitzungen, Vergütungen, Prüfberichte der Rechnungshöfe usw.
Querverbindungen/Verflechtungen sollen offengelegt/aufgedeckt/analysiert werden."
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;