In Berlin jedenfalls hat sich der Senat in die H*se gemacht, als es während der Pandemie um Online-Lehre der Hochschulen ging und es zunächst nur so Datenkraken wie T**ms oder Z**m gab. Wurde dann mit Speziallizenzen hart geregelt (Kompliment an die Datenschützer der Hochschulen!)
Wie es in Sachsen an den Unis war, weiß ich nicht. Es würde mich aber überhaupt nicht wundern, wenn M-soft die gesamte Online-Lehre Sachsens abgesaugt hätte. Bürgerrechte und Studenten - erst recht, wenn beides zusammen - zählen in Sachsen nicht so richtig.
Interessant die Hierarchie:
Die Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten ist eine Landesbehörde
neben der Landesregierung. Der Landesdatenschutzbeauftragte wird vom Landtag
direkt gewählt und ist völlig unabhängig, insbesondere frei von Weisungen. Die Legitimation fließt aus der bekanntlich sehr ungeliebten DSGVO.
Wenn die zuständige Kammer am VG bei Sinnen ist, kann sie die Klage der sächsischen Staatsregierung nur abweisen. Die Klage ist völlig abwegig.
Wenn nun die Datenschutzbeauftragte gegen die Regierung gewonnen hat, könnte sie doch noch einmal ein Auge auf die einschlägig bekannte Landesrundfunkanstalt werfen und die allerdings sehr einschlägig bekannte Intendantin anzählen wegen der von dieser Dame mitverantworteten Direktanmeldung
*** und der gleichwohl mitverantworteten Datensammelwut für einen Rechner, der nicht einmal in Sachsen steht.
***Edit "Bürger": Zur möglichen Einschreite-Pflicht der Landesdatenschutzbehörden bzgl. der Direkt-Anmeldung siehe/ diskutiere bitte in nunmehrigem eigenständigen Thread unter
Muss Datenschutz-Aufsichtsbehörde Praxis d. Direktanmeldung unterbinden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37400.0