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Autor Thema: Verw.-richter bei Straftat(verdacht) zu weiteren Schritten verpflichtet?  (Gelesen 215 mal)

H
  • Beiträge: 584
Hallo liebe Mitstreiter,

ich möchte mal in die Runde fragen, ob Verwaltungsrichter bei Kenntnisnahme von Straftaten (Gebührenüberhebung, Falschangaben in Bescheiden, o.ä.) eigentlich verpflichtet sind, diese an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu melden.

Alle anderen Gerichtsbarkeiten sind es und machen davon auch - sofern erforderlich - Gebrauch.

Wie ist es bei Verwaltungsgerichten?

Liebe Grüße
Housebrot


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Mai 2023, 01:53 von Bürger«

 
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