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Autor Thema: Leistungsschutzrecht  (Gelesen 1386 mal)

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  • Beiträge: 78
Leistungsschutzrecht
Autor: 14. Oktober 2012, 21:25
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Leistungsschutzrecht-Bundesrat-stellt-sich-hinter-Regierungsentwurf-1728734.html
Hier geht es um das Schützen von Presseerzeugnissen im Internet. Das hat augenscheinlich nichts mit Rundfunk und GEZ zu tun, oder doch? Wenn es nicht gerade der Bundesrat wäre würde ich mir vielleicht nichts dabei denken. Aber bei Bundesrat fallen mir nur Ministerpräsidenten und Rundfunkstaatsvertrag ein.

In Kombination mit dem folgenden wird wieder ein Schuh daraus.
Die Verleger hatten vorher gegen gegen die ARD geklagt, weil die App zu viel Text enthält und sie damit mit den Printmedien konkurriert. Am 27.09.12 fiel ein Urteil gegen die ARD App, jedoch nur gegen die Ausgabe vom 15.06.11.
http://www.welt.de/wirtschaft/article109503515/ARD-darf-Tagesschau-App-nicht-weiter-verbreiten.html

Und das sagt die ARD dazu:
http://www.tagesschau.de/inland/tagesschauapp136.html

Also, Presseerzeugnisse fallen unter das Urheberrecht. Sie dürfen nicht ohne Zustimmung der Verleger veröffentlicht werden, so will es, unter anderem, das Leistungsschutzrecht. Es steht schlecht um den freien Zugang zu Informationen. Verleger werden Lizenzen gegen Einwurf kleiner Münzen verlangen (z.B. bei Google).

Georg


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Re: Leistungsschutzrecht
#1: 14. Oktober 2012, 21:47
Zitat
Verleger werden Lizenzen gegen Einwurf kleiner Münzen verlangen (z.B. bei Google).
Wie soll das realisiert werden? Jeder soll für ein suchergebnis zahlen? Oder für einen klick auf einen link in der suche? Da zahlt man sich ja dumm und dämlich. Dann versucht jeder bei suchmaschinen ganz oben zu stehn dass ja abgesahnt wird. Da öffnet man den übelsten machenschaften die tür.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
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Re: Leistungsschutzrecht
#2: 14. Oktober 2012, 22:34
Warten wir es ab. Der Zugang zur freien Information wird damit nicht verhindert, sondern die ungehemmte Verbreitung durch andere Medienanbieter – ein zweischneidiges Schwert, wie ich glaube und eine sehr komplizierte Materie. In erster Linie sehe ich das Aufblühen von weiteren Abmahnkanzleien, die ahnungslosen Bürgen das Geld aus der Tasche ziehen.

Ich habe mich zu wenig damit befasst, um eine fundierte Meinung darüber zu haben, aber wenn ich mich nicht irre, sollte dies private Leute nicht treffen, sondern nur gewerbliche Medienanbieter. Allerdings wo ist die Grenze zu ziehen? Nehmen wir als Beispiel Facebook: Das Unternehmen bietet sowohl Gewerbetreibenden als auch privaten Leuten eine Präsentationsplattform. Wenn nun "Facebook-Kunden" Artikel von z. B. dem Spiegel wiedergeben, machen sie sich strafbar? Und wenn ja, wer? Der gewerbetreibende Facebook-Kunde mit hoher Wahrscheinlichkeit, aber wie sieht es mit dem Privatmann Sepp Meier aus? Fällt hier die Verantwortung nicht auf Facebook zurück?

Eine andere Frage: Wie weit erstreckt sich das Leistungsschutzrecht? Heute ist es jedem möglich, durch Nennung der Quelle ein Zitat aus einem fremden Artikel zu nennen, sofern das ein Zitat bleibt und der Artikel nicht fast zu 100% wiedergegeben wird. Das sorgt auch dafür, Nachrichten viral zu verbreiten, was eine der großen Stärken des Internets ist. Verlage profitieren überdurchschnittlich stark davon, denn ohne diese virale Verbreitung würden ihre Nachrichten nie so viele Leser erreichen, wie es heute der Fall ist – sie blieben auf ihrer Stammleserschaft sitzen, was dazu führen würde, dass a) deren Auflagen nicht mehr wachsen und sogar rückläufig werden, b) dadurch weniger Werbeeinnahmen, da weniger Klicks und c) zwangsläufig zu weniger Werbeaufträgen. Sie setzen selbst eine Abwärtsspirale in Gang.

All das im vorigen Abschnitt Beschriebene wird stattfinden, wenn keine eindeutige Gesetzgebung für klare Regeln sorgt. Ich selbst glaube aber nicht, dass der Gesetzgeber in der Lage sein wird, das Ganze zu überreißen: Einerseits ist er von eigenen und fremden Interessen gesteuert und anderseits fehlt den meisten Politikern einfach das Können! – Viele sind Nieten, die sich nur mit endlosem Gelaber und Schlotzen dessen, was sich bekanntlich zwischen zwei Gesäßhälften befindet, hochgemogelt haben. Unfähig und unwillig etwas Richtiges auf die Füße zu stellen und/oder gar von Geldgier und Vorteilnahme gesteuert.

Es ist m. E. richtig, dass man Werke anderer, die damit ihr Lebensunterhalt bestreiten, schützt, aber nicht mit Werkzeugen aus dem letzten Jahrtausend. Leider lebt aber ein Großteil der Politikerkaste immer noch in einer Zeit zwischen kaltem Krieg und Erfindung des Satellitenfernsehens – viel weiter sind sie nicht. Die gesamte Internetwelt, die mittlerweile fast ein Vierteljahrhundert auf dem Buckel hat, ist vielen suspekt und nur eine Spielwiese nicht ernstzunehmender Kidds. Für die Datenautobahn ist das Verkehrsministerium zuständig! Und solange solche Nulpen zu entscheiden haben, wird der Karren weiter in den Dreck gezogen.

Und was kann dabei maximal rauskommen? Der Niedergang der Verlage, die sich für dieses Gesetz in seiner jetzigen Form stark machen, denn keiner hat die Macht, alleine das Internet zu beherrschen oder zumindest so zu besetzen, dass sie ohne die Hilfe der viralen Nachrichtenverbreitung im Internet große Massen erreichen könnte. Wie viele von euch hätten etwas über die Berichte der Welt bezüglich der GEZ in den letzten 10 Tagen überhaupt etwas erfahren, wenn andere Medienanbieter – auch wir mit unseren unterschiedlichen Plattformen – darüber nicht berichten dürften? Daher bin ich mir relativ sicher, dass diese neue deutsche Erfindung außer geldgierigen Anwaltskanzleien, niemanden glücklich machen wird. Wir Deutschen lernen es nie!


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