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Autor Thema: Umzug in eig. Whg.: freiwill. bei GEZ/Beitragsservice anmelden? Verzugszins?  (Gelesen 629 mal)

J
  • Beiträge: 2
Angenommen folgenden fiktiven Fall:

Person A aus B würde umziehen in derselben Stadt und sich daher beim Einwohnermeldeamt ummelden.

In der alten Wohnung hätte A nicht bezahlt, weil es eine WG war (er hätte die Beitragsnummer seines WG-Kumpels angegeben und wäre so abgemeldet von der GEZ). In der neuen müsste er natürlich wieder bezahlen. Jetzt würde er sich überlegen, ob er sich freiwillig direkt bei der GEZ meldet oder ob er wartet, bis die ihn anschreiben.

Er hätte Angst, ob er dann nicht Verzugszinsen zahlen müsste, wenn er nichts macht und die GEZ sich z.B. erst nach ein paar Monaten melden würde.

Was würdet Ihr diesem fiktiven Charakter in diesem fiktiven Fallbeispiel anraten? :)

Danke!


Edit "Bürger": Beitrag angepasst und ursprünglichen nicht aussagekräftigen Betreff "GEZ anmelden" präzisiert.
Bitte zuerst noch eingehend mit den bereits vorhandenen Infos im Forum vertraut machen - beginnend unter
"Schnelleinstieg"
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2022, 20:59 von Bürger«

c
  • Beiträge: 24
Wohnung A:
Fehler - Warum teilt Person A dem BS die Beitragsnummer ihres Mitbewohners mit?
Das hätten die schön selbst ermitteln sollen, aber egal, der Käse ist gegessen.

Wohnung B:
Klingt eher so, als möchte Person A bezahlen, anstatt denen Sand ins Getriebe zu streuen.
Via Datenübermittlung des EMA an den BS kommen die schon früher oder später auf Person A zu.
Ich selbst würde aktiv da gar nix machen, sondern warten, bis das erste Schreiben kommt.
Dann kann man sich eine Taktik überlegen, je nachdem, was es für ein Schreiben ist und was drin steht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2022, 21:00 von Bürger«

Z
  • Beiträge: 1.563
Angst vor Verzugszinsen?
Am besten für mich gleich mitbezahlen, dann habe ich auch keine Angst mehr!

Durch den automatisierten Abgleich der Meldedaten weiß der Beitragsservice alsbald, wer da neu eingezogen ist. Warum also Aufwand und Kosten machen, wenn der ÖRR von sich aus schon alles erledigt?
Verzugszinsen gibts dafür nicht.

Jetzt erst (mit dem ersten Brief im Kasten) gilt es, die persönliche Entscheidung zu treffen:
Habe ich vor, ÖRR zu nutzen? Selbst wenn ich das vorhätte, wäre mir das  soviel Geld wert? Und habe ich das dafür auch?
Finde ich es in Ordnung, daß ein Zwangsbeitrag erhoben wird, zur Postenversorgung, zur Gehirnwäsche, zur Indoktrination, zur Vera... der Nutzer, zur Spaltung, zur Hetze?

Und da muß ein jeder in sich gehen und auch seine eigene Bereitschaft und sein eigenes Risiko (auch finanziell) abklären:
1)Zahlschaf - gerne noch ein zwanni drauf, damit die Qualität besser wird...
2)widerwilliger Zahler - streut "nur" Sand ins Getriebe, damit die Mafia ihn in Ruhe läßt
3)widerständiger Zahler - kann sich 8 Euro Festsetzungsbescheidgebühr leisten, schreibt eventuell einen Widerspruch und zahlt zähneknirschend bevor es weitere Kosten verursacht (verursachen könnte) und macht damit seinen Protest sichbar
4)Boykotteur - klagt und zahlt erst bei verlorener Klage oder beim Gerichtsvollzieher, oder zahlt gar nicht und läßt es drauf ankommen, oder bedient sich subversiver Methoden, um unter dem Radar zu bleiben

Es gibt also einen vollen Blumenstrauß an Handlungsoptionen, für jeden was dabei.
Aber dieses Forum heißt nicht umsonst "GEZ-Boykott", ÖRR-Liebhaber tummeln sich woanders...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2022, 21:00 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.744
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Sofern nicht ggf. Gründe für eine Auskunftssperre geltend gemacht werden können - sieheh u.a. unter
Auskunftssperre §51 BMG > Datenübermittlg.? An wen? Erheb.-/Vollzugsdefizit?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25283.0
Auskunftssperre §51 BMG (auch gg. LRA/BS) > Wer war wie erfolgreich?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26935.0
könnten fiktive Personen A/B/C bei ihrer Ummeldung beim Einwohnermeldeamt zunächst zumindest darauf geachtet haben, dass dort keine über die ledigliche Straßenadresse hinausgehende - nach bisheriger Kenntnis für das Einwohnermeldewesen irrelevante und immer noch freiwillige - weitere Angaben zu einer etwaigen "Lage" (z.B. Erdgeschoss links), "Nummer" o.ä. eingetragen werden. Die (Ver-)Mieterbescheinigung muss dahingehend ggf. vorab geprüft werden, da anderenfalls die Daten mglw. ohne Rückfrage durch das Amt allesamt übernommen werden.

Bezüglich der anderen Aspekte kann den Vorschreibern zugestimmt werden.

Ergänzend sei noch eingeworfen, dass die "(gemeinsame) Stelle", bei welcher man "das Innehaben einer Wohnung" (was soll das sein?) "schriftlich anzeigen" soll, in keiner der einschlägigen Rechtsgrundlagen namentlich und mit Kontakten öffentlich bekanntgemacht ist - siehe RBStV und die für alle sog. "Landesrundfunkanstalten" jeweils gleichlautende Satzung über das Verfahren des Beitragseinzugs.

Insofern dürfte es - wenn man nicht alles nach Hörensagen gedankenlos und in vorauseilendem Gehorsam nachmacht - für eine fiktive Person A unmöglich sein, einer solchen aktiven Anzeige überhaupt nachzukommen... ;)

Wenn eine Person A sich nicht aktiv meldet und auch nicht auf etwaige "Kontaktschreiben" einer namentlich nicht öffentlich bekanntgemachten, nicht-rechtsfähigen Stelle aus mglw. nicht einmal ihrem eigenen Bundesland reagiert, dann erfolgt eine - gesetzlich so nicht vorgesehene - "Zwangsanmeldung durch Dritte" - siehe dazu u.a. unter
Direktanmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15406.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg219361.html#msg219361
Diese könnte bereits ein Angriffspunkt im weiteren Vefahren sein.

Bitte auch die ergänzenden Hinweise im Einstiegsbeitrag beachten:
Edit "Bürger": [...]
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http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0
Danke für die Berücksichtigung.


Im Folgenden dann u.a. auch unter
Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20246.0

Eins ist klar: Wer sich wirklich dagegen wehren möchte, muss sich eingehend(er) damit befassen.

Vorsorgliche Bitte @alle, hier keine Themen zu vertiefen, welche im Forum bereits mehrfach und ausgiebig behandelt sind. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2022, 21:33 von Bürger«
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o
  • Beiträge: 1.575
Weil das schon wieder verwuschelt wird...

1. Es gibt keine Verzugszinsen. Die sind im Gebührenwerk so gar nicht vorgesehen. Person A wird genau die richtigen Beträge zahlen.
2. Die übersehen Person A schon nicht.
3. Person A wird (ob aktiv mit Formular oder rechtswidrig passiv per "Direktanmeldung") rückwirkend angemeldet zum Datum, das bei der EMA als Bezugsdatum hinterlegt ist.
3a. Gier ist geil! Die zocken Person A mit vollem Monatsgeld für Januar ab, wenn sie auch schon zum 31.1. statt zum 1.2. die neue Bude bezogen hat (manche sind ja ängstlich und zählen fürs EMA die 14(?) Tage Meldekorridor genau ab...)

4. Person A braucht keine Angst zu haben. Es dauert Jahre, bis mal was wehzutun beginnt. Auch deshalb gibt es so wenig Widerstand gegen den Rundfunkbeitrag in seiner gegenwärtigen Form.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2022, 19:23 von Bürger«

 
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