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Autor Thema: 'Verfassungs'-Gericht zuständig? - Internationale Dimension  (Gelesen 3015 mal)

B

Boykotteur

Hallo liebe Gegner des Blödl-Zwangs,

Das Folgende ist sicherlich nicht jedermanns Sache und ich bin selbst keineswegs davon überzeugt, dass hierin eine Abwehr des Blödl-Terrors liegen könnte; trotzdem sollte man sich damit aber einmal (kritisch) auseinander setzen.

Es ist ein völlig unumstößlicher Fakt, dass wir ein Gericht haben, welches sich 'Bundesverfassungsgericht' nennt. Ein weiterer unumstößlicher Fakt ist, dass die BRD keine Verfassung hat, nicht dem Namen nach, und schon gar nicht eine vom Volk legitimierte. Darüber kann niemand streiten.

Sollte das Bundes-'Verfassungs'-Gericht also irgendwann entscheiden, dass die Blödl-Zwangs-Gewaltsteuer angeblich 'rechtens' sei, so wäre zu prüfen, ob man den Kampf dann auf ein internationales Parkett trägt - internationales Recht bricht Bundes-'Recht'.

Inwieweit der folgende Link ernst genommen werden kann, möchte ich nicht beurteilen:

/Internationaler-Strafgerichtshof-ermitte_567595.html]Internationaler Strafgerichtshof ermittelt gegen die GEZ

Es ist wohl so, dass ein gewisser Roland Herlicska gegen die GEZ geklagt hat; solange aber keine konkreten Zwangsmaßnahmen wie Ausrauben der Wohnung durch angebliche 'Gerichtsvollzieher' (ohne Amtsausweise) vorliegen, wird der Internationale Strafgerichtshof in dieser Sache nicht tätig.

Man sollte die Sache also mal im Hinterkopf behalten.

Noch zu erwähnen bleibt, dass ich selbst mit 'Reichsbürgern' und 'Selbstverwaltern' nichts am Hut habe (ist wohl ein Irrweg); wenn es aber bei dem Konstrukt 'BRD' offensichtliche Ungereimtheiten gibt, dann sollte man sich nicht scheuen, etwas nachzuhaken. Nicht auszuschließen ist, dass eben diese Ungereimtheiten dafür verantwortlich sein könnten, dass die Regierenden der BRD offenbar sämtliche Souveränität an das noch fragwürdigere Konstrukt 'EU' abgeben wollen.

Grüße vom Boykotteur  ;)


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Zitat
Es ist ein völlig unumstößlicher Fakt, dass wir ein Gericht haben, welches sich 'Bundesverfassungsgericht' nennt. Ein weiterer unumstößlicher Fakt ist, dass die BRD keine Verfassung hat, nicht dem Namen nach, und schon gar nicht eine vom Volk legitimierte. Darüber kann niemand streiten.
Doch, kann man. Aber nicht hier denn dieses thema hat hier keinen platz noch nützt es im kampf gegen den ÖR da gerichte dieses thema nicht ansprechen wollen in DE.
Zitat
Inwieweit der folgende Link ernst genommen werden kann, möchte ich nicht beurteilen:
Pressemitteilung vom 20.12.2010
Ist schon etwas alt und mir sind keine urteile oder ermittlungsvorgänge bekannt. Vielleicht hast du ja welche auf lager.


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<tomtom> Für China-Mafia kenn ich grad den Namen nicht!
<paule> Italien: Mafia, China: Triaden, Japan: Yakuza, Mexico: Diablos
<Sekalthan> Deutschland: Politiker

B

Boykotteur

Falls es jemand noch nicht gesehen hat:

Schäuble: ... und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.

Da haben wir es also: das Konstrukt BRD-OMF ist KEIN souveräner Staat!

Man könnte den Faden einmal weiter spinnen:

BRD-OMF kein souveräner Staat ? 'ARD' und 'ZDF' von Besatzungsmächten installierte Propagandasender ? somit müssten diese von den Alliierten selbst und nicht von vergewaltigten deutschen Zwangszahlern finanziert werden ...

Nur so'ne Idee ;)

Zitat von: Zasz
Ist schon etwas alt und mir sind keine urteile oder ermittlungsvorgänge bekannt. Vielleicht hast du ja welche auf lager.

Hier ein weiterer Link; man kann auch den Original-Schriftwechsel des Klägers einsehen:

Ermittlungsverfahren des Internationalen Strafgerichtshofes gegen die GEZ – Aktenzeichen OTP-CR-307/10

Grüße vom 'Boykotteur' :D


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Zitat
Da haben wir es also: das Konstrukt BRD-OMF ist KEIN souveräner Staat!
Er sagt "...keineswegs mehr VOLL souverän gewesen...". Großer unterschied.


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H
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das B"V"G hat doch 1973 (?) festgestellt das dass dt. Reich nicht untergegangen ist - Ende Gelände! Die BRD ist NICHT Rechtsnachfolger sondern ein alliiertes Verwaltungskonstrukt (siehe SHAEF).

warum wohl wollen sich die (unordentlichen) Gerichte damit nicht auseinander setzen? sägt man an dem ast auf dem man sitzt?!

alleine die Tatsache das es mittlerweile zehntausende StaSeVe gibt spricht doch Bände...das OGV genau wissen das sie ohne Amtsausweis nichts sind und deswegen lieber einen Gang zurück schalten...selbst bei der Polizei wissen viele das dass herumlaufen ohne amtsausweis genaugenommen amtsanmaßung ist

ansonsten empfehle ich die Lektüre von 146 GG


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