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Autor Thema: alte Fassungen von Bundeslandesgesetz gesucht; hier LVwVfG BW  (Gelesen 682 mal)

K
  • Beiträge: 2.246
Hallo zusammen,

weiß jemand wie man an alte Fassungen von (Bundes)Landesgesetzen kommt?

Der SWR wurde 1997 gegründet - gesucht wird ab wann (und warum: Gesetzesänderungsbegründung) er in § 2 LVwVfG BW aufgenommen wurde:

Zitat
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt nicht [..] und nicht für die Tätigkeit des Südwestrundfunks.
Quelle: Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVfG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

Konkret gesucht wird die Fassung(en) des Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg ab 1997/1998 also (lange) vor der jetzigen, aktuellen 2005er.

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2022, 17:17 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 7.385
weiß jemand wie man an alte Fassungen von (Bundes)Landesgesetzen kommt?
Eigentlich immer über das jeweilige Bundes- bzw. Landesgesetzblatt. Wie das bei Euch organisiert ist, weiß ich allerdings nicht.


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Da auf den offiziellen Seiten keine "Historie"/ "historische/ alte Fassung" ersichtlich ist und bevor man sich selbst die Mühe einer (erfolglosen?) Recherche macht, wäre vielleicht eine direkte Anfrage beim Landesparlament und/oder der Staatskanzlei bzgl. alter Fassung und diesbezüglicher Gesetzes-Begründung einfacher/ hilfreicher/ verbindlicher?

Wer in der Nähe der Landtags-Bibliothek ist, könnte sich ggf. auch dort direkt weiterhelfen lassen.


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  • Beiträge: 886
Also zurück bis 2001 ist der Passus schon vorhanden - siehe web-Archiv:
https://web.archive.org/web/20220000000000*/https://dejure.org/gesetze/LVwVfG/2.html
Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (LVwVfG) - Abbild 25.02.2001, 06:16:11
https://web.archive.org/web/20010225061611/https://dejure.org/gesetze/LVwVfG/2.html
Zitat
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt [...] nicht für die Tätigkeit des Süddeutschen Rundfunks und des Südwestfunks.


Edit "Bürger": Links + Zitat ergänzt.
Bemerke, dass hier sowohl der "Süddeutsche Rundfunk" als auch der "Südwestrundfunk" ausgenommen sind.
"Süddeutscher Rundfunk" (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/S%C3%BCddeutscher_Rundfunk

Zitat von: "Süddeutscher Rundfunk" (wikipedia)
Der Süddeutsche Rundfunk (SDR) war von 1949 bis 1998 die Landesrundfunkanstalt für den nördlichen Teil Baden-Württembergs, genauer für das Gebiet des bis 1952 bestehenden Landes Württemberg-Baden.
Der SDR war eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Hauptsitz in Stuttgart und Gründungsmitglied der ARD. Studios bestanden in Mannheim, Karlsruhe, Heilbronn, Heidelberg und Ulm sowie in Bonn. Zum 1. Oktober 1998 gingen der Süddeutsche Rundfunk und der Südwestfunk (SWF) im neuen Südwestrundfunk (SWR) auf.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2022, 19:56 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

K
  • Beiträge: 2.246
Danke an alle Kommentatoren.
Wurde wohl fündig.

Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gründeten im Jahr 1997 die neue öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt „Südwestrundfunk“ (SWR).

aktuell - in der Fassung vom 12. April 2005
Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg
Zitat
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und nicht für die Tätigkeit des Südwestrundfunks.
Quelle: https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VwVfG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes
Zitat
Artikel 1
Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes
Das Landesverwaltungsverfahrensgesetz vom 21. Juni 1977 (GBl. S. 227), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 1. Juli 2004 (GBl. S. 469), wird wie folgt geändert:
[..]
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Worte „Süddeutschen
Rundfunks und des Südwestfunks“ durch das
Wort „Südwestrundfunks“ ersetzt.

Zu Artikel 1 – Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes
[..]
Zu Nummer 2 (§ 2)
Zu Buchstabe a
Hiermit wird der Gesetzeswortlaut an die inzwischen erfolgte Fusion des Süddeutschen Rundfunks und des Südwestfunks zum Südwestrundfunk redaktionell angepasst.
Quelle: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP13/Drucksachen/3000/13_3661_D.pdf


Aus dem BW GBl. S. 227 "Das Landesverwaltungsverfahrensgesetz vom 21. Juni 1977" lässt sich entnehmen:
Zitat
Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-WÜl'ttemberg
(Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG)
Vom 21. Juni 1977
Der Landtag hat am 15. Juni 1977 das folgende Gesetz beschlossen:
[..]
Quelle: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/gesetzblaetter/1977/GBl197711.pdf

Nun geht es weiter mit der Suche nach der BW Drucksache welche am 15. Juni 1977 vom Landtag abgesegnet wurde.
Gesucht wird die damalige Begründung warum der Süddeutsche Rundfunk und der Südwestfunk ausgenommen wurden.

Sollte hierin dann zu finden sein:
https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=60623&sprungId=10132017&letztesLimit=suchen


PS: warum wird das gesucht:
Kam wegen dieses Beitrags bzgl. "Tendenzbetrieb" darauf:
LRA = "Tendenzbetrieb" > Art 5 GG verbietet "justizförm. Verw.-Verfahren"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27187.0



Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. November 2022, 20:51 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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