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Autor Thema: AfD-Fraktion des Bundestages fordert Enquete zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk  (Gelesen 1350 mal)

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bundestag.de, 25.10.2022

AfD fordert Enquete zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Kultur und Medien/Antrag - 25.10.2022 (hib 601/2022)

Pressemitteilung des Deutschen Bundestages

Zitat
Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Zukunft der Medienordnung und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Sie soll dem Bundestag einen umfassenden Bericht über den Wandel und die Auswirkungen der Transformationsprozesse im Bereich der öffentlichen Kommunikation und des Medien- und Pressewesens im Zuge der Digitalisierung insgesamt vorlegen, heißt es in dem entsprechenden Antrag (20/3949)*.

Zudem sollen grundsätzliche Alternativen für eine Medienordnung erarbeitet werden, die den sich verändernden Grundbedingungen angemessen seien und den Bestimmungen von Artikel 5 des Grundgesetzes entsprechen würden.
Geprüft werden soll auch die Notwendigkeit, Zulässigkeit und Legitimität eines gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Der Enquete-Kommission sollen nach dem Willen der AfD 19 Bundestagsabgeordnete und 19 Sachverständige angehören. Sie soll dem Bundestag zur Mitte der Legislaturperiode einen Zwischenbericht und vor Ablauf der Wahlperiode einen Abschlussbericht vorlegen.

Weiterlesen auf:
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-918308

* Direktlink zum Antrag (20/3949)
https://dserver.bundestag.de/btd/20/039/2003949.pdf

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https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.html
Download (PDF, 44 Seiten, ~315kB)
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=11
Zitat von: Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesfinanzministerium, 10/2014, Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung"
KURZFASSUNG
Die technischen Gründe, mit denen einst das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt wurde, sind heutzutage weitgehend verblasst. Die Zahl der Programmkanäle ist technologisch bedingt stark angestiegen, die Eintrittskosten für neue Programmanbieter sind rapide gesunken, durch die verstärkte Nutzung des Internets als Informationsmedium kommt es zu Überlappungen zwischen Print- und Rundfunkmarkt.
Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nach Ansicht des Beirats gibt es daher gute Gründe für einige Reformen im Rundfunkbereich.
Erstens sollte ein zukunftsfähiges System des öffentlichen Rundfunks dem Subsidiaritätsprinzip mehr Gewicht geben; die öffentlich-rechtlichen Anbieter sollten nur da auftreten, wo das privatwirtschaftliche Angebot klare Defizite aufweist.
Zweitens sollte im öffentlichen Rundfunk auf die Werbefinanzierung komplett verzichtet werden, da ansonsten die Fehlanreize der Programmgestaltung, die mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk beseitigt werden sollen, gleichsam durch die Hintertür wieder eingeführt werden.
Drittens sollte sich der Gesetzgeber entweder für eine klare Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt oder für eine moderne Nutzungsgebühr, die beispielsweise dem Subskriptionsmodell im Zeitungsmarkt folgt, entscheiden.
Viertens ist eine größere Transparenz durch die Publikation von Kenngrößen dringend notwendig, um die Kosteneffizienz im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu fördern.


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