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Autor Thema: Premierminister Frankreich - Abschaffung der Fernsehgebühren ab 2022  (Gelesen 383 mal)

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  • Beiträge: 2
Service-Public.fr - Le site officiel de l'administration française, 22.08.2022
Contribution audiovisuelle
Suppression de la redevance télé dès 2022
Publié le 22 août 2022 - Direction de l'information légale et administrative (Premier ministre)
https://www.service-public.fr/particuliers/actualites/A15693

Auszugsweise Übersetzung mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version):
Zitat von: Service-Public.fr - Le site officiel de l'administration française, 22.08.2022, Suppression de la redevance télé dès 2022 (Übersetzung www.DeepL.com/Translator)
Beitrag für audiovisuelle Medien
Abschaffung der Fernsehgebühren ab 2022
Veröffentlicht am 22. August 2022 - Direction de l'information légale et administrative (Premierminister)

Der Beitrag für den öffentlichen audiovisuellen Sektor, besser bekannt als Fernsehgebühr, wird ab 2022 abgeschafft. Dies entspricht einer Ersparnis von 138 € pro Jahr im französischen Mutterland bzw. 88 € in den Überseegebieten. Fast 23 Millionen Haushalte waren abgabepflichtig.

Das Berichtigungsfinanzgesetz (LFR) für 2022, das am 17. August 2022 im Amtsblatt veröffentlicht wurde, schafft ab 2022 den Beitrag für den öffentlichen Rundfunk ab, mit dem der öffentliche Rundfunk finanziert wird. Diese Abgabe, die dem Staat 3,7 Milliarden Euro einbrachte, wird bis Ende 2024 durch einen Transfer eines Teils des Mehrwertsteueraufkommens ausgeglichen.

Was ist der Beitrag für den öffentlichen audiovisuellen Sektor?

Jeder Haushalt oder jedes Unternehmen, das am 1. Januar des Veranlagungsjahres ein Fernsehgerät besaß, musste den Beitrag für den öffentlichen audiovisuellen Sektor (contribution à l'audiovisuel public) oder die Fernsehgebühr entrichten. Einige Personen waren davon befreit [...]

Die Höhe der Fernsehgebühr beträgt 138 € im französischen Mutterland und 88 € in Übersee.

Der Beitrag für den öffentlichen audiovisuellen Sektor finanziert die öffentlichen audiovisuellen Einrichtungen: France Télévisions (France 2, France 3, France 4, France 5), Arte-France, Radio France, RFO, RFI und das Institut national de l'audiovisuel (INA).

Für Privatpersonen erfolgte die Zahlung des Beitrags für den öffentlichen audiovisuellen Sektor zur gleichen Zeit und unter den gleichen Bedingungen wie die Wohnsteuer. Die Steuerzahler erhielten entweder einen einzigen Steuerbescheid mit den beiden Steuern oder einen Steuerbescheid für die alleinige Zahlung der Fernsehgebühr.

Die Fernsehgebühr wird also ab dem Schuljahr 2022 nicht mehr erhoben. [...]

Rückerstattung des Beitrags für den öffentlichen audiovisuellen Sektor

Wenn Sie für Ihren Hauptwohnsitz vollständig von der Wohnsteuer befreit sind und nur für die Fernsehgebühr monatlich bezahlt werden :
- werden Ihnen im September 2022 automatisch die im Jahr 2022 erhobenen Beträge per Überweisung auf Ihr Bankkonto zurückerstattet;
- Die Verträge über die monatliche und die fällige Abbuchung werden Ende 2022 automatisch aufgehoben. Sie müssen keine weiteren Schritte unternehmen.

[...]

Hinweis: Im Rahmen des Haushaltsberichtigungsgesetzes für 2022 (LFR) wurden die Mittel zur Finanzierung der Maßnahmen zur Stärkung des Schutzes der Kaufkraft der Franzosen bereitgestellt.


Video-Kommentar dazu:

GEZ - NEIN DANKE, 23.10.2022 (Video ~11min)
KEINE GEZ MEHR IN FRANKREICH 221024
https://www.youtube.com/watch?v=d0KuPdQlxEw
Anmerkung "Bürger": Die Aussage im Video, dass Frankreich die "Wohngebühr" zur Finanzierung des öffentlichen Rundfunks abgeschafft habe, ist dahingehend zu korrigieren, dass es in Frankreich nie eine diesbezügliche "Wohngebühr" sondern nur eine Gebühr im Falle des "Gerätebesitzes" gab - wie auch in obigen Auszügen nachgelesen werden kann und welche nun abgeschafft wurde.


Edit "Bürger": Betreff und Beitrag umfangreich angepasst/ mit Link-Infos/ Zitaten/ wichtigen Hervorhebungen ergänzt usw.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2022, 19:40 von Bürger«

 
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