Auch ich verstehe die "Sprache" dieser Sender nicht.
---------------------------------------------------------------------------
BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
- 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html
Rn. 85 [...] Nur wenn der Rundfunkempfang objektiv unmöglich ist, ist nach § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV ein Härtefall anzunehmen, in dem auf Antrag von der Beitragspflicht befreit wird (vgl. Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 15/197, S. 41). Gleiches gilt, wenn aus Gründen, die in der Person des Beitragspflichtigen liegen, der Rundfunkempfang für diesen schon von vornherein von keinem denkbaren Nutzen ist, wie insbesondere für taubblinde Menschen [...]
Also, für Totalitarismus-Nähe bin ich "taubblind".
-------------------------------------------------------------------------
So etwas kommt bei mir nicht auf den (Bild)-Schirm.
"In meiner Person liegt ein Grund", weshalb der Empfang "objektiv unmöglich ist". Bin ich damit zu befreien gemäß Entscheid des Bundesverfassungsgerichts?
Edit "Bürger": Bitte beim im Einstiegsbeitrag geschilderten Fall bleiben. Danke.