Ein extrem fatales politisches Signal.
Nun, zumindest ist auch auf eine gerichtliche Entscheidung Verfassungsbeschwerde möglich?
Wo kämen wir hin, wenn das eine Medienunternehmen A, seinem Wettbewerber B im Unionsrahmen verbieten können dürfte, über das Medienunternehmen A zu berichten?
Der Vertrieb der Informationen ist unionsgrundrechtlich geschützt; die Frage ist nur, ob Medienunternehmen auch im Unionsrahmen über ein dem Art 11 GrCh entsprechendes unionsgrundrechtgleiches Recht verfügen. Insofern hätte es u. U. nun durchaus Stoff für eine Klage des Wettbewerbers B gegen das Medienunternehmen A vor dem Unionsgericht, dem EuG, (der EuGH ist erst die Stufe danach), denn diese Frage scheint durch die Unionsgerichte noch nicht geklärt?
Hinweis:
Die Buchstaben A und B sind nur zur Unterscheidung verwendet und haben darüberhinaus keine Bedeutung.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;