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Autor Thema: Rundfunkbeitrag mit aller Härte („Beitragsservice“ gnadenlos)  (Gelesen 4773 mal)

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  • Beiträge: 216
FAZ, 02.08.2022 (€)
„Beitragsservice“ gnadenlos
Rundfunkbeitrag mit aller Härte
Ein Student hat kaum Geld. Doch er soll Rundfunkbeitrag zahlen. Er kann nachweisen, wie wenig ihm bleibt. Der „Beitragsservice“ kennt aber keine Gnade.
von Jochen Zenthöfer
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/student-zu-rundfunkbeitrag-gezwungen-beitragsservice-gnadenlos-18214056.html
Zitat von: FAZ, 02.08.2022 (€), Beitragsservice“ gnadenlos - Rundfunkbeitrag mit aller Härte
[...]

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte im Jahr 2019 (BVerwG, Urteil vom 30.10.2019 – 6 C 10.18 – openJur), dass ein Einkommen in Höhe der sozialrechtlichen Regelleistungen nicht zur Begleichung der Rundfunkbeiträge eingesetzt werden muss. In dem Verfahren hatte der Rundfunk argumentiert, es sei armen Studenten zumutbar, „sich entweder selbst zu helfen oder von der Ausbildung ganz oder vorübergehend Abstand zu nehmen“. Diese Kaltherzigkeit ließen die Richter nicht durchgehen. Das Gericht erleichterte die Möglichkeit, als Härtefall anerkannt zu werden. [...]


Zum Urteil des BVerwG siehe u.a. auch:
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls (11/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32431.0
BVerwG Urteil 30.10.19, 6 C 10.18 > Befreiung Einkommensschwacher/ Härtefall (12/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32804.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. August 2022, 00:36 von Bürger«

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  • Beiträge: 1.575
Was steht denn jetzt Neues im Artikel?


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die Erfahrung könnte gezeigt haben, dass gerade Studentinnen und Studenten in ihrem bisherigen Leben nicht unbedingt mit dem Thema Zwangsbeitrag konfrontiert wurden, weil diesen bisher die Eltern bezahlt haben.

Nach der Anmeldung des neuen Wohnsitzes werden Studierende oder Auszubildende jedoch mit einer Anmeldung und Zahlungserinnerung konfrontiert, so als hätte es den Anschein auf jeden Fall zahlen zu müssen.

Es könnte allerdings durchaus Studierende oder Auszubildende geben, die nichts von Ihrem Glück wissen und keinen Rundfunkbeitrag bezahlen müssten.

In diesem Zusammenhang könnte es hilfreich sein die wertvollen Beiträge in diesem Forum zu studieren und,

1. dass die Betroffenen mit der Kopie ihres positiven oder negativen BAföG-Bescheides formlos die Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei ihrer zuständigen Landesrundfunkanstalt beantragen.
2. nach Erhalt einer Ablehnung ihrer Befreiung Widerspruch einlegen.
3. nach Erhalt eines Widerspruchsbescheides auf die Rechtsbehelfsbelehrung achten.
4. eine Klage auf Befreiung kostenfrei sein könnte.
5. in gerichtlichen Verfahren Anträge zur Prozesskostenhilfe erfolgreich sein könnten.

Betroffene Studierende und Auszubildende könnten jährlich 220,32 EUR sparen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2022, 15:59 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 2.384
  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Vollfassung des Ariktels liegt hier vor.
Erschienen in der Druckausgabe 2. August 2022 Seite 13.

Wie wir das allen zugänglich machen können, lass ich im Forum mal offen.
Dies ist der wichigste großartigste Artikel über die Unmenschlichkeit des Systems im Sinn von Franz Kafka, "Der Prozess", und schlimmer. Eine halbe FAZ-Seite.

Darauf mussten wir 10 Jahre lang warten, dass ein Leitmedium diesen Skandal publiziert. Das wird sofort in die Politikdisussion eingeführt, schon ab morgen.

Der RBB-Skandal hat endlich den Leitmedien gezeigt, wie unvorstellbar... usw- usw. -

Naja, tröstlich, wenn Intendant*innen über Massagesitze im Auto verfügen... Das haben üble Männer in den Vertrag reingebuttert.... und Frau Schlesinger hat nichts begriffen... arglos...

Sozusagen das "Geisha-Mobil" - ach, @pjotre, das geht absolut zu weit, was du wieder mal schreibst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. August 2022, 21:57 von DumbTV«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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  • Beiträge: 1.575
So, wie ich das jetzt erfasse, hätte der Artikel auch vor einem Monat oder vor zwei Jahren erscheinen können? Der Verdienst der Tageszeitung besteht darin, den Sachverhalt jetzt breitenwirksam bekanntgemacht zu haben?

Mal sehen, ob ich morgen in der Uni-Bibliothek die FAZ-Ausgabe zu fassen kriege. Sofern Frau W. während einer Ausübung ihrer Honorarprofessur dieses frei zugängliche Exemplar nicht schnell zwischen Regalen versteckt hat, wie Jura-Studenten es gerne tun, um ihre Konkurrenz ein wenig auszubremsen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. August 2022, 00:33 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.575
So, mittlerweile habe ich in den Artikel Einblick nehmen können (thx hierfür an einen unheimlich Heimlichen!)

Nebem dem Fauxpas, dass der Beitragsservice als "Behörde" bezeichnet wird, fällt auf, dass diese unselbständige gemeinsame Verwaltungsstelle der Landesrundfunkanstalten kraft eigener Wassersuppe und Imagination über Härtefallanträge befindet. Es sind wohl um die 2400 Anträge eingegangen, ziemlich genau der Hälfte davon wurde "stattgegeben" (das sieht schwer nach Münzwurf-Prinzip aus).

Mit welcher demokratischen Legitimation und nach welchen Kriterien befindet eine unselbständige Verwaltungsstelle der Landesrundfunkanstalten über Härtefallanträge betreffs des Rundfunkbeitrags?

Gibt es eine diesen Kriterien zugrundliegende Rechtsnorm, aus der die Kriterien in Form von Ausführungsbestimmungen hergeleitet werden (typischerweise per Erlass)?

Welche demokratische Instanz hat die Rechtsnorm errichtet?
Welcher Amtswalter hat aus der Rechtsnorm heraus und im Einklang mit sonstiger Rechtslage (etwa mit dem Datenschutz) die Ausführungsbestimmungen erlassen?

Eine durch den Beitragsservice formulierte "Stattgabe" des Härtefallantrags hat keinerlei Rechtsbedeutung. Es muss schon die zuständige Landesrundfunkanstalt einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlassen.

Der Inhalt eines solchen Bescheids mag etwa der Erlass der Beitragsschuld für die gewissen Monate, für die der Antrag gestellt wurde, sein. Er könnte auch ein Erlass künftiger Beitragsschulden bedeuten.
 Unmaßgeblich denkt hier jemand, dass ein Wort "Befreiung" nicht fallen wird. Ohne einen rechtsmittelfähigen Bescheid ist das alles aber nur ein informelles Stillhalteabkommen.

Unmaßgeblich denkt hier jemand, gegen einen solchen Bescheid grundsätzlich Widerspruch zu erheben, um die Angelegenheit gerichtlich zu klären. Spätestens dann müssen die Karten vor allem des Beitragsservices auf den Tisch.

Anrechnung von Einkommen und Vermögenswerten sowie von Schulden und sonstigen Verpflichtungen ist eine grundsätzlich unfassbar schwierige Angelegenheit. Das kann ein Radiosender nicht auf die Beine gestellt haben, das ist aller Lebenserfahrung nach schlicht unmöglich.

Das alles kann nicht von in Rumänien ansässigen Call Center Agenten des sog. Beitragsservices geleistet worden sein.

Der FAZ-Artikel wirft noch erheblich mehr Fragen auf.

Das ist alles sehr, sehr dubios.

Ich kann sehr gut verstehen, dass Angehörige einer Landesrundfunkanstalt nichts davon wissen wollen, weil es ihr Selbstbild vom selbstlos gut für die Massen handelnden Menschen erheblich beschädigen würde.

Intern wird der deutsche öffentlich-rechtliche Rundfunk als Kirche geführt. Die Deutschen sind ein tiefgläubiges Volk.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. August 2022, 18:32 von ope23«

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  • Beiträge: 11.741
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass... ;)
MDR bedrängt Studenten - Rundfunkbeitrag ohne Gnade (06/2023)
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