Klärungsaufgabe - @pinguin hat dazu sicherlich schon abstrakte Info ins Forum getextet, nun zur Anwendung auf den Ernstfall "casus belli":
A1. Der RBB hatte Beratungsdienstleistungen für sein Neubauprojekt zunächst regulär ausgeschrieben.
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Soweit hier @pjotres Erinnerung - Irrtum vorbehalten, dann kann hier im öffentlichen Forum ja durch jedermann berichtigt werden:
Der Wunschkandidat wollte mit peanuts von 2500 Euro pro Tag rund 500 Euro mehr als die 2000 Euro eines Bettlertarif-Konkurrenten. Sozusagen ein Selbstverstümmelungs-Gebot der Selbstausbeutung. 2000 Euro pro Tag, Hand aufs Herz, hat jemals einer von uns nur läppische 2000 Euronen pro Tag verdient?
Es wurde diese Ausschreibung dann gecancelt - schließlich darf der RBB nicht einen Lohnwucher von nur rund 40 000 Euro im Monat praktizieren. Das Strafgesetzbuch verbietet ausbeuterischen Lohnwucher.
Traurigerweise war also alles Geplante schiefgegangen.
A2. Glücklicherweise hat der RBB eine Tochtergesellschaft RBB Media.
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In Pressemitteilungen seit Juli 2022 wurde sie als "kommerziell" bezeichnet.
Die Ausgliederung ist konform zu einer EU-Auflage, war wohl etwa 2007 (Irrtum vorbehalten), wonach aus den "staatsnah finanzierten" Sendern alles auszugliedern sei, was Funktionen eines wettbewerblichen Marktes ausübt.
Dies erklärt das oft kritisierte Firmen-Netzwerk der Sender: Das ist immerhin schon ein erster Schritt zu mehr Transparenz - oder auch in der Realität genau umgekehrt, wie dieser Beitrag es nahelegt?
A3. Ohne Sichtung wird vermutet: RBB Media ist echte Tochtergesellschaft, nämlich 100 Prozent der Anteile beim RBB.
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Aufsichtsratsvorsitzender damals und wohl noch heute: Wolf Dieter Wolf, also der gleiche wie jahrelang bis Juli 2022 beim RBB-Verwaltungsrat. Nach Wechsel 2018 leitet die RBB Media eine Vertraute der RBB-Chefin Schlesinger.
Eine Vertraute? - Mit ihr zusammen war ein zufäliges Familienfoto einer kleinen 6-köpfigen Reisegruppe auf einem zufälligen Foto einer Deutschland-Vertretung in Ruanda, auch mit Schlesingers Ehemann. Nur gute Freunde reisen gemeinsam.
Ja, wir Spürnasen finden ALLES!
A4. Diese Tochtergesellschaft RBB Media beauftragte dann wohl ohne Ausschreibung den etwas teureren Bieter - den zu 2 500 Euro täglich.
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Wiederum - Irrtum vorbehalten, in diesem öffentlichen Forum darf jedermann*_:-frau*_:-divers berichtigen.
Dieser andere Berater "sollte es sein" - die komplexen Gründe lasse ich hier mal weg.
Soweit hier bekannt: Ohne Ausschreibung - weil ja eine "kommerzielle" Gesellschaft.
Nun zum Thema dieses Threads. Alles Vorstehende war nur Einleitung zur Definition der Aufgabe - bitte das Vorstehende nicht in diesem Thread vertiefen.
A5. Hier im Thread bitte nur zur Klärungsaufgabe: Unterliegt auch die Tochtergesellschaft der Ausschreibungspflicht?
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Offenkundig eine durch den RBB "beherrschte" Kapitalgesellschaft - auch ganz real belegbar wohl als "fremdbestimmt durch den RBB" einzustufen, meint @pjotre (Meinungsfreiheit laut Grundgesetz). Indikatoren dafür ergeben sich aus Medienberichten Juni bis August 2022.
Und jetzt die Kernfrage dieses Threads:
Hierzu brauchen wir die Rechtsmeinung: Gibt es EuGH-Rechtsprechung, dass die EU-Ausschreibungspflicht auch durch Unter-Unternehmen zu wahren ist, sofern diese die Empfänger von Unter-Subventionen der Muttergesellschaft sind und davon existenzabhängig sind?
A6. Eine weitere Rechtsfrage sei nur angemerkt: Das Neubauprojekt ist eines des RBB.
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Darf das Tochterunternehmen, das ja gar nicht der Bauherr sein wird, dennoch wesentliche Beträge - hier wohl 3 Millionen Euro (Irrtum vorbehalten) - für das Bauprojekt "eines Dritten" verausgaben?
Es müsste aber o.k. sein und nicht Veruntreuung seitens des Tochterunternehmens. Denn die sicherlich informierten und bekanntlich hoch bezahlten Top-Juristen des RBB haben es ja wohl gewusst und haben es mangels Widerspruch also jedenfalls durch Nichteingreifen abgesegnet?
A7. Wir stellen im Forum nur Fragen und analysieren nur.
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Wir sind bescheiden und maßen uns nicht an, irgendwelche Fehlhandlungen vorzuwerfen. Die juristische Wertung überlassen wir, die unkundigen Laien des einfachen Volkes, wir Nichtjuristien - also "Arbeiter- und Bauerntölpel" der Ungebildeten,
die Folgerungen überlassen wir den Kundigeren, den im Gegensatz zu uns mit Wissen und Weisheit Gesegneten, also denen des Juristenstands.
Wieder ernsthaft: Das Analyse-Ergebnis dieses Threads wird also dann geeignet zu diesen Kundigen kanalisiert.