In der juristischen Auseinandersetzung gibts nur die Honorarordnung, da kommt nicht so richtig viel Geld bei raus. Anders sieht es aber mit außergerichtlicher Abwehr von Forderungen aus. Wenn das Finanzamt mit einer Pfändung von Seiten des Schundfunks droht, dann braucht man natürlich einen Steuerberater, der einem das wegbiegt. Weil das eine Individualleistung ist, kann der natürlich zum Stundensatz arbeiten (120-200 Euronen sind üblich). Wenn man also erfolgreich mit Hilfe des Steuerberaters die Vollstreckung abwehren konnte, so hat man einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Schundfunk. Nachteil: Der Steuerberater schreibt eine Rechnung, für die man erstmal in Vorkasse gehen muß, man hat also persönlich für seinen Arbeitsaufwand nichts gewonnen, außer der Steuerberater lädt Dich als "Cashback" zur Currywurst ein...
Unterlassungsanspruch gegen den Schundfunk hätte man ja nur, wenn die "Belästigung" nicht auf gesetzlicher Grundlage herrührte. Da läßt sich aber immer was konstruieren.
Ich bin aus diesem Grunde dazu übergegangen, die Schriftstücke nur noch zu lochen und abzuheften, wenn sie keine juristischen Folgen haben. Ich schreibe also nur noch alle 2-3 Jahre einen (formal notwendigen) Widerspruch und reiche bei Widerspruchsbescheid eine Klage ein. Die liegt dann jahrelang beim Gericht und schützt mich vor Vollstreckung. Wenn die Klage irgendwann verloren ginge, dann hat mich das Verfahren einen geringen dreistelligen Betrag gekostet, die Zahlung an den Schundfunk leiste ich dann in verschiedenen Tranchen auf diverse Konten der Schundfunkanstalt, die nichts mit den Bankkonten der Beitragsbuchhaltung zu tun haben (z.B. Mietkonten, Gehaltskonten der Angestellten, Bankkonten für Merchandisingartikel). Durch den erhöhten Buchhaltungsaufwand verursache ich vollkommen legal Kosten und Aufwand, Sand ins Getriebe gestreut sozusagen. Das muß als Genugtuung leider reichen.