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Autor Thema: Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gegen Rundfunkanstalten  (Gelesen 421 mal)

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Der Thread zur Finanzierungsbereitschaft zum Erhalt unserer Grundrechte ( https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36111.msg217817.html#msg217817 )
hat mich daran erinnert, wie viel Arbeit wir in die Abwehr und die Abschaffung des Rundfunkzwangs stecken.

Nun stellt sich die Frage, wie man den verantwortlichen ÖRR dafür zahlen lassen kann.
  • Zum einen steht die offenkundige Frage im Raum, wie man das gerichtlich geltend macht. Angenommen ich hätte 2000€ "Schulden" auf meinem "Beitragskonto", aber ungefähr 20 Anfragen/Widersprüche etc. eingereicht, die alle nicht bearbeitet werden. Kann man hier auf Schadenersatz klagen, z.B. dass mindestens der Aufwand des "Nachhakens" bezahlt wird?
  • Analog dazu: Kann man eine Unterlassungsklage zum Sieg führen, die solches Verzögern/Nichtberarbeiten zu unterlassen fordert (unter Androhung von Strafen)?
  • Kann man automatisiert-unerhebliche Unsinns-Werbepost des "Beitragsservice" über "Kontostände" oder "Anmeldungen" so abstellen? (z.B. auf Basis von §1004 BGB)
  • Kann man hier im Forum Verträge schließen, z.B. über "Recherche- und Schreibleistungen" etc. die derart gestaltet sind, dass nur dann Kosten anfallen, falls man eine Klage gegen die Rundfunkanstalten gewinnt und diese dann aber in entsprechender Höhe denen in Rechnung stellen kann? Wie müsste so ein Vertrag gestaltet sein? Was muss die Leistung sein, damit sie "abrechnungsfähig" ist? Sind die beiden genannten möglich?
Da ich gerade ein heiß laufendes Verfahren kenne, könnte ich dort solche Sachen mal ausprobieren und auch Dinge "gegenrechnen". Das wird dann relevant, wenn man z.B. 20% Recht bekommt. Hat man dann "Aufwände" von 10.000€ auf der eigenen Seite, muss die Rundfunkanstalt davon 20% tragen. Ein tausendseitiger Schriftsatz (=Gutachten) könnte sogar noch teurer sein...


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Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

Z
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In der juristischen Auseinandersetzung gibts nur die Honorarordnung, da kommt nicht so richtig viel Geld bei raus. Anders sieht es aber mit außergerichtlicher Abwehr von Forderungen aus. Wenn das Finanzamt mit einer Pfändung von Seiten des Schundfunks droht, dann braucht man natürlich einen Steuerberater, der einem das wegbiegt. Weil das eine Individualleistung ist, kann der natürlich zum Stundensatz arbeiten (120-200 Euronen sind üblich). Wenn man also erfolgreich mit Hilfe des Steuerberaters die Vollstreckung abwehren konnte, so hat man einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Schundfunk. Nachteil: Der Steuerberater schreibt eine Rechnung, für die man erstmal in Vorkasse gehen muß, man hat also persönlich für seinen Arbeitsaufwand nichts gewonnen, außer der Steuerberater lädt Dich als "Cashback" zur Currywurst ein...

Unterlassungsanspruch gegen den Schundfunk hätte man ja nur, wenn die "Belästigung" nicht auf gesetzlicher Grundlage herrührte. Da läßt sich aber immer was konstruieren.

Ich bin aus diesem Grunde dazu übergegangen, die Schriftstücke nur noch zu lochen und abzuheften, wenn sie keine juristischen Folgen haben. Ich schreibe also nur noch alle 2-3 Jahre einen (formal notwendigen) Widerspruch und reiche bei Widerspruchsbescheid eine Klage ein. Die liegt dann jahrelang beim Gericht und schützt mich vor Vollstreckung. Wenn die Klage irgendwann verloren ginge, dann hat mich das Verfahren einen geringen dreistelligen Betrag gekostet, die Zahlung an den Schundfunk leiste ich dann in verschiedenen Tranchen auf diverse Konten der Schundfunkanstalt, die nichts mit den Bankkonten der Beitragsbuchhaltung zu tun haben (z.B. Mietkonten, Gehaltskonten der Angestellten, Bankkonten für Merchandisingartikel). Durch den erhöhten Buchhaltungsaufwand verursache ich vollkommen legal Kosten und Aufwand, Sand ins Getriebe gestreut sozusagen. Das muß als Genugtuung leider reichen.


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