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Autor Thema: Medienpolitiker und Provider kritisieren RT-Verbot  (Gelesen 3140 mal)

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Heise, 24.03.2022
Medienpolitiker und Provider kritisieren RT-Verbot
EU-Sanktionen gegen Sendetätigkeiten von RT und Sputnik beunruhigen den Hamburger Mediensenator Carsten Brosda. Auch Vodafone ist irritiert.
https://www.heise.de/news/Medienpolitiker-und-Provider-kritisieren-RT-Verbot-6616854.html

Zitat von: Heise, 24.03.2022, Medienpolitiker und Provider kritisieren RT-Verbot
Am 2. März hat die EU Sanktionen gegen Sendetätigkeiten der russischen staatseigenen Medien RT (Russia Today) und Sputnik verhängt.  [...]

"Wir haben aus guten Gründe die Staatsferne bei der Aufsicht", erläuterte der SPD-Politiker seine Bedenken. Hier "entscheiden jetzt die Regierungen" und garnierten das Verbot noch mit dem Hinweis an internationale Online-Plattformen, einschlägige Dienste der betroffenen Sender auf jeden Fall zu unterdrücken.

Lizenzentzug "völlig andere Frage"

Der Senator mahnte daher zu "Vorsicht bei zu viel staatlichem Regulierungseifer". Viele Bürger wollten wissen, "wie russische Propaganda aussieht". Dies hätten medienkompetente Zuschauer bei RT und Sputnik rasch herausgefunden. Ein guter Wille könne so auch "böse Konsequenz" haben. Zumal die Inhalte ja "nicht weg" und etwa für das russische Publikum weiter verfügbar seien.

Er erkenne zwar den rechtlichen Ansatzpunkt der Sanktion, wonach die Sender in "systematischer Weise" Kreml-Propaganda verbreiteten, meinte Brosda. Trotzdem wäre es besser dafür sorgen, "dass es erkennbar ist, dass es so ist". Hilfreich wären auch Kennzeichen für Bots und Plattformen, "die das multiplizieren". Zugleich stellte sich der Sozialdemokrat hinter das mittlerweile auch vor Gericht ausgetragene Verfahren der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) gegen RT DE. Dabei gehe es um die "völlig andere Frage" der Lizenzen.

[...]


Persönliche Anmerkung:
Es könnte mit diesen EU-Sanktionen aber mglw. auch mit den "Rundfunk-Lizenzierungen" der "Landesmedienanstalten" die auf Grundgesetz Artikel 5 basierende sogenannte "Rezipientenfreiheit" gestört oder verletzt sein - vgl. dazu u.a. die im Forum auch schon mehrfach erwähnte Entscheidung des BVerfG vom 03.10.1969 zum Recht auf den Bezug einer gerichtlich "wegen Staatsschutzdelikten eingezogenen" Ausgabe der Leipziger Volkszeitung 08.05.1964:
Leipziger-Volkszeitung-Entscheidung (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Leipziger-Volkszeitung-Entscheidung
BVerfGE 27, 71 - Leipziger Volkszeitung, 3. Oktober 1969***
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027071.html
Dies wäre jedoch bitte eigenständig in einem gut aufbereiteten separaten Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff zu vertiefen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


***Edit "Bürger": Der Wichtigkeit und mehrfachen Erwähnung im Forum wegen, wurde zur Leipziger-Volkszeitung-Entscheidung des BVerfG ein eigenständiger Thread eröffnet - siehe und diskutiere unter
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0


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