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Autor Thema: Einheitliche Auslegung der Rundfunkanstalten zu den Bestimmungen des (RBStV)  (Gelesen 3707 mal)

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Einheitliche Auslegung der Rundfunkanstalten zu den Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV), 20.03.2013 (PDF, 56 Seiten!, ~900kB)
https://www.lmsaar.de/wp-content/uploads/2014/01/Einheitliche-Auslegungen-der-Rundfunkanstalten-Stand-20-03-2013.pdf
http://docplayer.org/33293326-Einheitliche-auslegung-der-rundfunkanstalten-zu-den-bestimmungen-des-rundfunkbeitragsstaatsvertrags-rbstv.html


Aufmerksam wurde ich, weil das Papier in einem Urteil genannt wurde.
VG Hamburg, Urteil vom 21.02.2017, 3 K 1444/15
http://justiz.hamburg.de/contentblob/8383682/0fe70f63e1b9eb9f05d4609da8bd37cb/data/3-k-1444-15-urteil-vom-21-02-2017.pdf
Seite 4 im 1. Absatz.

Zitat
Zur  Begründung  führte  der  Beklagte  aus:  Die Medizinische Fakultät,  die  Krankenpflegeschule  sowie  das E-Zentrum seien keine separaten Betriebsstätten und würden deshalb unter einer Beitragsnummer zusammengefasst werden können. Die Festlegungen zur einheitlichen Auslegung des RBStV sähen für Organisationseinheiten, die auf demselben Grundstück belegen seien, vor, dass bei Campusuniversitäten (Universitäten auf einem oder zusammenhängenden Grundstücken) sämtliche Raumeinheiten dem gleichen übergeordneten Zweck „Forschung und Lehre“ dienten, so dass insgesamt nur eine Betriebsstätte vorliege.


Edit "Bürger": Danke für den Fund, der bislang mglw. nicht so präsent war.
Zur Dokumentation vorsorglich auch als Anhang hier angefügt.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2022, 21:20 von Bürger«
Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aus aktuellem/ wiederholten Anlass - und weil es bisher mglw. nicht so präsent war...
Edit "Bürger": Danke für den Fund, der bislang mglw. nicht so präsent war.
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