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Autor Thema: Öff.-rechtl. Auftrag - Auf den Markenkern kommt es an (D. Schrödter, CDU)  (Gelesen 1602 mal)

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...wieder mal ein vor lauter "buzzwords" nur so strotzender Selbstbeweihräucherungs-Gastartikel aus einer der Staatskanzleien ::)


FAZ, 24.11.2021
Öffentlich-rechtlicher Auftrag
Auf den Markenkern kommt es an
Die Öffentlich-Rechtlichen haben Reformbedarf. Jetzt hat sich einiges getan, was Schleswig-Holstein maßgeblich vorangetrieben hat. Ein Gastbeitrag zu Aufträgen, Zielen und neuen Schwerpunkten.
von Dirk Schrödter (CDU), Chef der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein
Zitat von: FAZ, 24.11.2021, Öff.-rechtl. Auftrag - Auf den Markenkern kommt es an (D. Schrödter, CDU, Staatskanzlei SH)
[...]
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben zukünftig ein Gesamtangebot für alle zu unterbreiten und allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft zu ermöglichen. [...] Unabhängige seriöse Information und Berichterstattung, Bildung und Kultur sowie Beratung sind die Grundpfeiler des neu fokussierten Funktionsauftrages. Hier muss der Schwerpunkt liegen, denn hier wird den öffentlich-rechtlichen Anstalten besonderes Vertrauen entgegengebracht, und hier liegen in Zeiten von Fake News und Internet-Trollen die Herausforderungen der Zukunft. [...] Der Markenkern, also das, was die Öffentlichen auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts von den Privaten zu unterscheiden hat, wird präzisiert und nach vorn gestellt. [...]

[...] Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene [...] Diese Gruppen informieren sich heute nicht mehr im linearen TV-Programm, sondern bei Youtube, TikTok oder bei Streamingdiensten und Mediatheken. Diese Gruppen müssen von den Öffentlich-Rechtlichen dort abgeholt werden, wo sie sind. Das ist vor allem das Netz. [...] Auf dem Weg der Flexibilisierung darf es keine Ausweitung der Angebote über die aktuelle Gesamtzahl der Fernsehprogramme hinaus geben, und es darf kein Mehrbedarf erwachsen. Fokussierung und Flexibilisierung schaffen zudem Beitragsakzeptanz.

Weiterhin Diskussionsbedarf
[...]
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/worum-es-beim-oeffentlich-rechtlichen-rundfunk-geht-17648785.html



Siehe u.a. auch:
Reformen bei ARD und ZDF: Einigung der Länder im Oktober? (10/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35726.0
Öffentlich-rechtlicher Auftrag - Rundfunk für alle (11/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35777.0
[Aktion] bis 14.01.22 Stellungnahme Diskussionsentwurf MStV Auftrag/Struktur (11/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35778.0


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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Herr Schrödter ist, wie viele andere auch, in einem großen Irrtum befangen, wenn er glaubt, dass auch nur etwas von dem, was er da so von sich gibt, auch nur im mindesten die "Beitragsakzeptanz" erhöhen könnte.

Egal wieviel rumreformiert wird, egal ob der "Beitrag" nun steigt, stabil bleibt, oder ob er sogar gesenkt würde, solange es sich um eine Zwangsabgabe handelt, welche unvereinbar mit Artikel 5 Abs. 1 GG ist, solange wird es keine Akzeptanz geben.

Sehr schön auch mal wieder die ganzen Standardformulierungen, welche wohl zum größten Teil nicht von Herrn Schrödter selber stammen.
Als Beispiel sei hier einmal dieses herausgegriffen:
Zitat von: FAZ, 24.11.2021, Öff.-rechtl. Auftrag - Auf den Markenkern kommt es an (D. Schrödter, CDU, Staatskanzlei SH)
[...] Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene [...] Diese Gruppen informieren sich heute nicht mehr im linearen TV-Programm, sondern bei Youtube, TikTok oder bei Streamingdiensten und Mediatheken. Diese Gruppen müssen von den Öffentlich-Rechtlichen dort abgeholt werden, wo sie sind. Das ist vor allem das Netz. [...]

Diese Formulierung stammt von den Öffentlich-Rechtlichen Funktionären. Als Beispiel sei hier nur Mutter Schlesinger genannt. Aber höchstwahrscheinlich geht der eigentliche Ursprung sogar auf eine gewisse Frau Wehling* zurück. Würde mich zumindest nicht wundern.

Kommen wir aber einmal zum eigentlichen Inhalt dieser Aussage - über den sich anscheinend niemand wirklich Gedanken macht.
Was wird hier ausgesagt? Nun, da gibt es gleich mehrere Punkte.
Da soll also jemand abgeholt werden. Das bedeutet, dass eine Person von einem bestimmten Ort zu einem anderen Ort gebracht werden soll. Würde die Person am selben Ort bleiben, dann wäre es ja schließlich keine Abholung mehr.

Da stellt sich natürlich gleich die Frage: Wo soll diese Person oder die genannten Gruppen denn eigentlich hingebracht werden?
Das Problem ist, dass die Öffentlich-Rechtlichen keinen Ort haben, wo die genannten Gruppen hingebracht werden könnten. Etwa zu Rosamunde Pilcher, oder gar zum singenden Seebären mit seinem Traumschiffchen? Na, die genannten Gruppen würden sich bedanken.

Aber der wohl wichtigste Punkt, welcher von diesen ganzen Herrschaften wie Herr Schrödter & Co einfach vollkommen übergangen wird, ist die Frage:

Wollen die genannten Gruppen überhaupt abgeholt werden?

Darüber machen sie sich in ihrem Größenwahn nämlich keinerlei Gedanken. Oder vielleicht haben sie nur vergessen, dass den genannten Gruppen das grundgesetzlich verbriefte Recht zusteht, sich aus den Informationsquellen zu informieren, welche sie für sich als richtig und nützlich erachten. Die Wahl liegt jedenfalls bei jedem einzelnen selbst. Das mag zwar vielen von diesen Herrschaften nicht gefallen, aber Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist hier mehr als deutlich.

Kurz und bündig: Die genannten Gruppen müssen nicht abgeholt werden. Sie können sich abholen lassen, wenn sie es denn wollen. Mehr aber auch nicht. Und wer das nicht will, der wird sich auch nicht durch Öffentlich-Rechtliches Stalking abholen lassen.

Natürlich darf auch eine meiner Lieblingsformulierungen mal wieder nicht fehlen:

"...in Zeiten von Fake News..."

Wenn man diese Herrschaften so hört oder liest, könnte man zu der Schlussfolgerung kommen, dass es so etwas früher niemals gegeben hat. Das Ironische dabei ist, dass das gar nicht mal so unwahr ist. Bevor der Mensch auf der Erdoberfläche erschien, also vielleicht vor rund 2 Millionen Jahren oder so, gab es tatsächlich noch keine Fake News. Obwohl, vielleicht haben sich ja schon die Dinosaurier in grauer Vorzeit gegenseitig welche zugezwitschert. Aber das war dann deren Problem.

Sogenannte "Fake News" gab es schon in historischer Zeit. Sie gibt es heute. Und es wird sie auch in naher und ferner Zukunft geben. Das einzige, was sich vielleicht ändert, ist die Bezeichnung dafür. Aber einfach suggerieren zu wollen, dass es sich speziell um ein Phänomen unserer Zeit handeln würde, ist mehr als realitätsfern und schon geradezu fragwürdig.


* Internes Handbuch: Wie die ARD kommunizieren soll (02/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30135.0


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(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

Z
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Ich wüßte nicht, was der Rundfunk zukünftig für mich leisten müßte, um Teil des "für alle" zu werden, die Abokosten meiner Zeitung übernehmen, mir alternative Medien finanzieren, Pizza liefern?


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