Herr Schrödter ist, wie viele andere auch, in einem großen Irrtum befangen, wenn er glaubt, dass auch nur etwas von dem, was er da so von sich gibt, auch nur im mindesten die "Beitragsakzeptanz" erhöhen könnte.
Egal wieviel rumreformiert wird, egal ob der "Beitrag" nun steigt, stabil bleibt, oder ob er sogar gesenkt würde, solange es sich um eine Zwangsabgabe handelt, welche unvereinbar mit Artikel 5 Abs. 1 GG ist, solange wird es keine Akzeptanz geben.
Sehr schön auch mal wieder die ganzen Standardformulierungen, welche wohl zum größten Teil nicht von Herrn Schrödter selber stammen.
Als Beispiel sei hier einmal dieses herausgegriffen:
[...] Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene [...] Diese Gruppen informieren sich heute nicht mehr im linearen TV-Programm, sondern bei Youtube, TikTok oder bei Streamingdiensten und Mediatheken. Diese Gruppen müssen von den Öffentlich-Rechtlichen dort abgeholt werden, wo sie sind. Das ist vor allem das Netz. [...]
Diese Formulierung stammt von den Öffentlich-Rechtlichen Funktionären. Als Beispiel sei hier nur
Mutter Schlesinger genannt. Aber höchstwahrscheinlich geht der eigentliche Ursprung sogar auf eine gewisse Frau Wehling
* zurück. Würde mich zumindest nicht wundern.
Kommen wir aber einmal zum eigentlichen Inhalt dieser Aussage - über den sich anscheinend niemand wirklich Gedanken macht.
Was wird hier ausgesagt? Nun, da gibt es gleich mehrere Punkte.
Da soll also jemand abgeholt werden. Das bedeutet, dass eine Person von einem bestimmten Ort zu einem anderen Ort gebracht werden soll. Würde die Person am selben Ort bleiben, dann wäre es ja schließlich keine Abholung mehr.
Da stellt sich natürlich gleich die Frage: Wo soll diese Person oder die genannten Gruppen denn eigentlich hingebracht werden?
Das Problem ist, dass die Öffentlich-Rechtlichen keinen Ort haben, wo die genannten Gruppen hingebracht werden könnten. Etwa zu Rosamunde Pilcher, oder gar zum singenden Seebären mit seinem Traumschiffchen? Na, die genannten Gruppen würden sich bedanken.
Aber der wohl wichtigste Punkt, welcher von diesen ganzen Herrschaften wie Herr Schrödter & Co einfach vollkommen übergangen wird, ist die Frage:
Wollen die genannten Gruppen überhaupt abgeholt werden?
Darüber machen sie sich in ihrem Größenwahn nämlich keinerlei Gedanken. Oder vielleicht haben sie nur vergessen, dass den genannten Gruppen das grundgesetzlich verbriefte Recht zusteht, sich aus den Informationsquellen zu informieren, welche sie für sich als richtig und nützlich erachten. Die Wahl liegt jedenfalls bei jedem einzelnen selbst. Das mag zwar vielen von diesen Herrschaften nicht gefallen, aber Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist hier mehr als deutlich.
Kurz und bündig: Die genannten Gruppen müssen nicht abgeholt werden. Sie können sich abholen lassen, wenn sie es denn wollen. Mehr aber auch nicht. Und wer das nicht will, der wird sich auch nicht durch Öffentlich-Rechtliches Stalking abholen lassen.
Natürlich darf auch eine meiner Lieblingsformulierungen mal wieder nicht fehlen:
"...in Zeiten von Fake News..."
Wenn man diese Herrschaften so hört oder liest, könnte man zu der Schlussfolgerung kommen, dass es so etwas früher niemals gegeben hat. Das Ironische dabei ist, dass das gar nicht mal so unwahr ist. Bevor der Mensch auf der Erdoberfläche erschien, also vielleicht vor rund 2 Millionen Jahren oder so, gab es tatsächlich noch keine Fake News. Obwohl, vielleicht haben sich ja schon die Dinosaurier in grauer Vorzeit gegenseitig welche zugezwitschert. Aber das war dann deren Problem.
Sogenannte "Fake News" gab es schon in historischer Zeit. Sie gibt es heute. Und es wird sie auch in naher und ferner Zukunft geben. Das einzige, was sich vielleicht ändert, ist die Bezeichnung dafür. Aber einfach suggerieren zu wollen, dass es sich speziell um ein Phänomen unserer Zeit handeln würde, ist mehr als realitätsfern und schon geradezu fragwürdig.
* Internes Handbuch: Wie die ARD kommunizieren soll (02/2019)
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