Der Anwalt liefert eine Urteilsbesprechung:
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VG Gießen, Urteil vom 15.06.2021, Az. 9 K 5833/18.GI (GEZ-Befreiung bei geringem Einkommen)
auf
https://www.urteilsbesprechungen.de/2021/11/12/vg-giessen-urteil-vom-15-06-2021-az-9-k-5833-18-gi Das Urteil entspricht, glaube ich mich zu erinnern, dem Fall BVerwG Oktober 2019, erstritten von einer Forumsteilnehmern mit einem Forumsbeitrag, wenn alle bisher vorliegende Info zutrifft.
( @pjotre Januar 2017)
Die alles bestimmende Frage "Bescheidpflicht ja oder nein" wird hier im Entscheid nicht voll tangiert. Denn BAFÖG-Ablehnung wirkt ja in diesem Kontext bescheidartig.
Die richtige Argumentation muss lauten:
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Nach dem schrecklichen Juristenversagen im Dritten Reicht - und damals "die Juristen" vielleicht die Kernschwachstelle gegen Massenmorde von einigen Millionen - wurde "mittelbarer Mord durch Hunger und Lager" aufgenommen als Kernbestandteil von Art. 1 GG: Menschenwürde.
Art. 1 GG hat deshalb "Ewigkeitsgarantie" - nie mehr soll derartiges Entwürdigen durch materielles Ausblutenlassen zulässig sein.
Diese ist unabdingbar durch irgendein Gesetz oder Behördenverhalten. Das ist das "nie wieder - wehret allen Anfängen".
Korrekterweise haben wir deshalb § 4 Abs. 6 Rundfrunkbeitrags-Staatsvertrag. Das geht also weit zurück und ganz in die Tiefe des Menschseins oder Unmenschseins.
Genauso wie die Nullbesteuerung bei unterem Einkommen und die Pfändungsfreigrenzen. Alles (auch) Ausfluss von Art. 1 GG.
Das Nichtantasten des Existenzminimums ist unmittelbarer (!) Ausfluss von Art. 1 GG
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und ist unabdingbar, auch alle öffentlich-rechtlichen Stellen dürfen es nicht antasten - siehe Nazi-Regime,
die KZ - "Internierungslager", gab es auch für deutsche Widerständler - dürfen nicht durch Unterversorgung die Würde antasten.
Wer "unterhalb Existenzminimum" nachweist, ist umgehend danach für die gesamte Nachweisdauer zu befreien. Jeder Versucht, dies zu sabotieren, ist Juristen-Illegalität.
Ist das Verhalten der ARD-Juristen demnach Inkasso-Betrug im Sinn des Strafgesetzbuches
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über insgesamt akkumuliert einige Milliarden Euro? Zum Vergleich, das Jahresbudget einer kleineren Großstadt)
Diese Frage liegt seit Ende September in einer Klageschrift bei einem Verwaltungsgericht.
Demnächst soll es als Standardtext für alle verfügbar sein. Denn jeder, der die entsprechende Überzeugung teilt, kann seine Nichtbeihilfe-Pflicht nur durch Beitragsverweigerung konkretisieren:
Neue VG-Klage "über alles seit 2013" dann nötig.
Jeder Verwaltungsrichter, der dies auf den Tisch bekommt, ist im Dilemma.
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was er auch macht, ist verkehrt:
- Bewilligt er Befreiung dieses Nicht-Geringverdieners, so löst er das Ende der Rundfunkabgabe aus.
- Damit werden rund 50 % der VG-Entscheide - auch die eigenen - seit 2013 Makulatur - rückwirkend nichtig.
- Bewilligt er sie nicht, so muss er schriftlich fixieren, wieso dieser Verstoß gegen Art. 1 GG kein Inkassobetrug ist.
- Dann aber endet der Vorgang bei Verfassungsgerichten - vielleicht nicht rühmlich für den VG-Richter.
- Denn auch er muss sich der Beihilfe-Frage stellen. Zwar nicht Rechtsbeugung, aber dicht dran, sofern der Kläger Klartext lieferte.
Bundesweit haben übrigens fast alle Landesverfassungsgerichte das gleiche bereits auf dem Bearbeitungstisch.
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Wir bellen nicht mehr, wir beißen. Das Volk verlangt seinen Rechtsstaat.
1932 war das letzte Jahr mit vollständiger Informationsfreiheit des Volkes.
2022 möchte das Volks die vollständige zurück erhalten, Art. 5 Abs. 1 GG.
Übertriebene Hast kann dem Volk nicht vorgeworfen werden.
Zurück zum Thread: In diesem Gesamtrahmen ist dies Urteil ein kleiner weiterer fallender Dominostein,
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aber noch nicht der serienweise Dammbruch.
Das Strafrecht muss hinein für die Geringverdiener, ohne Strafrechts-Risiko interessieren viele und vielleicht fast alle Juristen sich nicht für Gerechtigkeit, erst recht nicht in Sachen Rundfunkabgabe.
Das Geringverdiener-Inkasso ist der Hebel dafür. Wir sind dabei, ihn zu betätigen.