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Autor Thema: [IFG] Wer macht 15 Anfragen zu Verträgen zw. ÖRR & Verbraucherzentralen?  (Gelesen 1112 mal)

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Hier ist ein Job mit fast garantiertem Super-Erfolg gegen das Imperium "ARD, ZDF etc.":
Fragdenstaat: Wer macht den ruhmreichen Superjob?

1. EuGH: Keine Verjährung bei Autokrediten
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/eugh-staerkt-verbraucherrechte-widerruf-von-autokreditvertraegen-noch-nach-jahren-moeglich-17529091.html   
EuGH zu Autokreditverträge : Widerruf noch nach Jahren möglich 
EuGH-Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20

2. Und wieso betrifft das Dich, ja Dich, gerade Dich? Weil...

- Weil wir auf allen Websites der "Mediensteuer-Inkasso-Buchhaltungsstelle" (Tarnbezeichnung "Beitrags"-"Service") verkehrt informiert wurden
- dass Geringverdiener und Nichtzuschauer zahlungspflichtig seien
- und deshalb hat die Verjährungsfrist nie zu laufen begonnen.

Rückzahlanspruch ab 2013. Das liegt bundesweit bei Landeverfassungsgerichten, Ausgang offen, 1200 Schriftsatzseiten. Eine Premiere im Rechtsablauf - alles kommt irgendwann zum ersten Mal vor.
Gesetzt den Fall, das klappt... dann geht es um die Rückzahlung...

3. Und da kommt fragdenstaat ins Spiel - wegen der Verbraucherschutzvereine.
Fast überall bundesweit erhalten die Geld - insgesamt, wird hierher berichtet, wohl rund 1 Millionen Euro im Jahr - finanziert aus der Rundfunkabgabe, um Bürger in Sachen "Rundfunkabgabe".... "rechtlich zu beraten".

Soweit die Mitarbeiter der ARD-Inkasso-Anstalten ein mulmiges Gefühl haben zur Rechtslage, wäre ja vielleicht Beihilfe bei Inkassobetrug, das ist dann ja fein weg gepuffert, sie beraten nicht die Anrufer, sondern schicken die schon mal gerne zu den Verbraucherschutzvereinen. Die müssten den Leuten an sich ja wohl fairerweise sagen, dass sie von der "Gegenseite" finanziert werden? Hier ermittelter Schätzwert ist 90 Euro pro "hingeschickter Beratungssuchender". Beim RBB Berlin haben die Zugangskontrolleure fertige Flyer mit den Adressen der Verbraucherschutzvereine, mit denen sie Ratsuchende wegschicken.
Rechtsberatungspflicht einer "Behörde"? Muss man so penibel die Rechtslage einfordern? Da darf man ja wohl großzügiger schalten und walten, wenn man teil hat an der Gottähnlichkeit von "ARD, ZDF etc.".

4. Schaut mal auf die Websites der Verbraucherschützer, macht beweissichernde Bildschirmfotos und bitte hier im Thread einstellen,

ob diese Angabe vielleicht überall fehlt.
Verbraucherschutzvereine dürfen in Abgabensachen ja wohl laut Gesetz gar nicht "Rechtsberatung" machen? Und darf ein Rechsberater eigentlich sich im Hintergrund von der "Gegenseite" Geld zukommen lassen? Wie war da noch die Rechtslage?

Das soll hier nicht unser Thema sein. Man höre immer die andere Seite, vorher keine Wertung. Wir machen nur mal Beweissicherung für spätere rechtliche Erörterung.

5. fragdenstaat : Was wir brauchen, sind die Originalverträge zwischen den ARD-Anstalten und den Verbraucherschutzvereinen.
Dafür muss für die wohl 15 beteiligten Bundesländer der jeweiligen Landesregierung beantragt werden, den Vertrag dank Rechtsaufsicht zu ermitteln und für Publizieren zu erlassen.


6. Wer das macht, macht Hebelwirkung für die Rückzahlpflicht.
Denn die Verbraucherschutzvereine verlassen sich wohl bei ihrer "Beratung" auf die ihnen überlassenen Information der Kölner Mediensteuer-Inkasso-Buchhaltungs-Zentralstelle (aka "Beitrags"-"Service"). Das wollen wir durch die Verträge vermutlich bestätigt finden. Daraus aber resultiert juristisches Gewicht für die Nicht-Verjährung der Rückzahlpflicht.
Die ist allein für die Geringverdiener fast ein Jahresumsatz von "ARD, ZDF etc." und damit das Ende.

7. Wer macht die Anfragen bei fragdenstaat ? Wer möchte den Ruhm versuchen, es zu schaffen?

Es könnte passieren, was bei der wohl einzigen bisherigen Anfrage - bezüglich NRW - passierte: Die Vereinbarung wurde aufgekündigt. Wo keine Vereinbarung mehr, da ist kein Vertrag mehr, Auskunftsanspruch Pustekuchen....
So einfach ist das nicht. Wenn das System bundesweit durch so eine Anfragenserie zerbricht, der Auskunftsanspruch bleibt.

8. Es ist immer wunderschön einfach, zum X-ten Mal zu diskutieren,
welcher verdeckte versteckte Paragraf Y des Verwaltungsrechts usw. genialerweise bewirken soll, dass das gesamte Beitragsinkasso illegal ist. Ergebnis? - Auch wieder Pustekuchen...?
Es ist nichr einfach, sondern echte Arbeit, die 15 Anfragen zu stellen. Doch das bewegt was, das hat Hebelwirkung, das löst was aus.
Das muss ein anderer machen, weil hier sämtliche Kräfte eines großen Teams gebunden sind, bundesweite Landesverfassungsbeschwerden durchzuführen. Da passierte ständig Unerwartetes und das Team meistert das, aber mehr als das geht nicht. Also sind weitere Schultern nötig für den vorstehend beschriebenen Job.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2021, 01:20 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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https://de.wikipedia.org/wiki/Parteiverrat
Zitat
Der Wortlaut des § 356 StGB ist:

(1) Ein Anwalt oder ein anderer Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Handelt derselbe im Einverständnis mit der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei, so tritt Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren ein.

Da beide Vertragsparteien sicherlich rechtstreu sind,
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scheidet sicherlich jede Rechtsverletzung im vorstehenden Sinn aus. Wir Bürger möchten den Vertragsbeteiligten Beistand leisten, dass jeder Zweifel hierüber ausscheidet, indem offengelegt wird, wie die Arbeitsteilung funktioniert. 


Wir möchten ganz sicher sein, dass Abs. 2 nie jemanden belasten kann.
---------------------------------------------------
Wenn beispielsweise Verbraucherschutzvereine für Geringverdiener
- die sogenannte "Bescheidpflicht" publizieren
- statt Erwägung "Antragsrecht Glaubhaftmachungi § 4 Abs. 6 RundfBStV"

bitte derartiges hier im Thread durch Bildschirmfotos dokumentieren - ,


so stellt sich die Dreifachfrage der Rechtslage-Informationserteilung:
- BVerfG 1 BvR 665/10 --- § 31 BVerfGG - BVerwG 6 C 10.18 (2019-10-30


Die Verträge, deren Öffentlichkeitspflicht ja wohl irrtumsfrei zu unterstellen ist,
---------------------------------------------------------------------
werden zu derartigen Fragen weiterführend sein. Das ist die Schlüsselbedeutung der
Arbeit desjenigen, der einige Stunden seines Lebens bereitstellt für die Wahrung und erforderlichenfalls Durchsetzung des Rechtsstaats.


Die Bringschuld von etwaiger Rückwirkung
-----------------------------------------
Das Bundesverwaltungsgericht hat im angegebenen Entscheid die Rückwirkung erklärt - betrifft mindestens alles ab 2013. Das würde bedeuten, dass allein so schätzungsweise 50 % Der VG-Urteile als Fehlurteile ohne fortdauernde Rechtswirkung einzustufen wären, über 5000, sofern die - zugestandenermaßen vage - Eigenschätzung stimmt. 

Sollten Verbraucherschutzvereine in einem objektiv unzulässigen Sinn Geringverdiener zur  Zahlungswilligkeit überzeugt haben, ob es je solche Fälle gab, wir wissen es nicht.

Sofern es derartige Fälle gab, so wäre die nächste Frage, ob eine Bringschuld besteht,
alle entsprechend in Betracht kommenden Beratungsfälle brieflich zu adressieren (Bringschuld) und gegebenenfalls mit den ARD-Intendanzen ein Lösungsmodell der Rückzahlung zu gestalten.
Sofern es derartige Fälle nie gab, umso besser, das würde die Verbraucherschutzvereine ehren und das würden wir alle sehr gut finden.


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Bitte schon mal loslegen - 15 Bildschirmfotos der 15 Bundesländern mit der Geringverdiener-Info der Verbraucherzentralen.
Das muss ja nicht ein einzelner machen. Am besten dann hier im Thread sogleich einstellen, um Doppelarbeit zu vermeiden. Auch das Datum der Aufnahme hier im Thread vermerken. Das wäre ja in etwa identisch mit dem Datum des Forumsbeitrags.

Details und Technik:

Bitte immer mit erfassen: Standard-Eindruck etwa wie: "Finanziert durch das Bundesministerium für ... und Verbraucherschutz" und sonstige Eindrucke über fördernde Stellen. Das ist meistens am Seitenfuß. Das muss also mit drauf sein auf dem gleichen Foto.
Falls das nicht auf 1 Bildschirm passt, dann je ein Foto für oben / unten mit etwas Überlappung.


Vorzugsweise .jpg , nicht .png, weil Dateien meist nur ein Bruchteil der KB-Größe - je nach Software.
Vor dem Bildschirmfoto zwar verkleinern am Bildschirm für weniger KB, aber die volle Lesbarkeit des Textes muss noch gewährleistet sein.


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