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Autor Thema: GEZ 2.0: Betriebsstättenabgabe und Haushaltsabgabe ab 2013  (Gelesen 7737 mal)

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GEZ 2.0: Der neue Rundfunkbeitrag - Betriebsstättenabgabe und Haushaltsabgabe ab 2013

Was Privatleute, Selbstständige und kleine Unternehmen über den neuen Rundfunkbeitrag wissen sollten

http://www.akademie.de/wissen/rundfunkbeitrag-2013-betriebsstaettenabgabe


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Zitat : "Selbstständige, die ihren Geschäften im heimischen Arbeitszimmer nachgehen, brauchen dafür in Zukunft keinen (zusätzlichen) Rundfunkbeitrag mehr zu bezahlen: Solange sich das Büro in der Mietwohnung oder im privaten Eigenheim befindet, ist die Beitragspflicht bereits durch den privaten Rundfunkbeitrag abgedeckt."

Ich gönne es den Selbständigen vom ganzen Herzen. Aber : mit welcher Begründung ist es so geregelt worden ? Wo ist da der Unterschied zwischen einem Selbständigen mit einem Büro außerhalb oder innerhalb der eigenen Wohnung ?


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Ich gönne es den Selbständigen vom ganzen Herzen. Aber : mit welcher Begründung ist es so geregelt worden ? Wo ist da der Unterschied zwischen einem Selbständigen mit einem Büro außerhalb oder innerhalb der eigenen Wohnung ?

Das hängt wahrscheinlich mit diesem Urteil zusammen --> BVerwG 6 C 15.10
Das finde ich als Selbstständiger auch völlig in Ordnung so, denn ich kenne keinen Selbstständigen der während seiner Tätigkeit Zeit hat zum Fernsehen oder ähnliches. Es sei denn er ist Rundfunkmechaniker  :P


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Das finde ich als Selbstständiger auch völlig in Ordnung so, denn ich kenne keinen Selbstständigen der während seiner Tätigkeit Zeit hat zum Fernsehen oder ähnliches. Es sei denn er ist Rundfunkmechaniker  :P

Ich bin davon überzeugt dass auch ein Selbständiger mit einem Büro außerhalb der Wohnung keine Zeit hat gleichzeitig zu arbeiten und Fernsehen zu sehen. Egal ob in der Wohnung oder im Büro. Angestellten geht es auch nicht anders  :)
 
Aber das Urteil betrifft  nicht die Gebührenstruktur ab 2013 der Grund für die Ungleichbehandlung von Selbständigen ab 2013 bleibt mir daher immer noch schleierhaft.  Ab 2013 wird es weder auf die trennung zwischen privaten und nichtprivaten Bereich noch darauf ankommen ob man ein Gerät hat oder nicht.  Warum dann die Ungleichbehandlung ?

Ich finde es für Selbständige die eine zu kleine Wohnun haben um ein Büro unterzubringen überhaupt nicht in Ordnung....


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Ich finde es für Selbständige die eine zu kleine Wohnun haben um ein Büro unterzubringen überhaupt nicht in Ordnung....

Es gibt bestimmt auch größere Wohnungen zur Miete wo ein Arbeitszimmer eingerichtet werden kann. Durch einen Umzug kann man dann als Selbstständiger die Rundfunkgebühr sparen  :P


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2012, 16:20 von Hailender«
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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Es gibt bestimmt auch größere Wohnungen zur Miete wo ein Arbeitszimmer eingerichtet werden kann. Durch einen Umzug kann man dann als Selbsständiger die Rundfunkgebühr sparen  :P

Ja bestimmt. Irgendwo stehen immer leere Wohnungen rum. Ich kann trotzdem nicht glauben dass man Selbständige hintenrum dazu zwingen kann in eine größere Wohnung zu ziehen damit sie gleichbehandelt werden.


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[Ja bestimmt. Irgendwo stehen immer leere Wohnungen rum. Ich kann trotzdem nicht glauben dass man Selbständige hintenrum dazu zwingen kann in eine größere Wohnung zu ziehen damit sie gleichbehandelt werden.

Niemand zwingt jemanden dies zu tun.


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Niemand zwingt jemanden dies zu tun.
Wenn Selbständige die von der GEZ bzw. von den Herren und Damen die den neuen Rundfungebührenstaatsvertrag unterschrieben haben geleichbehandelt (also wender benachteiligt noch bevorzugt) behandelt werden will muß man das wenn man ein Büro außerhalb der Wohnung hat. Dann muß man in eine größere Wohnung umziehen um ein Büro dort unterbringen zu können.

Sonst ist man als Selbständiger mit Büro außerhalber der Wohnung zu Rundfunkgebühr zwangverpflichtet.   Obwohl : wenn die das hier lesen ändern sie den Staatsvertrag und verdonnern alle Selständige zu Zwangsabgabe um die Gleichbehandlung herzustellen  :o


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Für den Selbstständigen in der Wohnung greift die Regelung mit einem freien PKW nicht. Weil Selbstständigen immer unterstellt wird, dass der private PKW auch geschäftlich genutzt wird ("Auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an..." – heißt es immer so schön), ist er auch dran und muss 5,99 EUR im Monat zahlen.

Das perfide System ist so konzipiert, dass es kein Entrinnen gibt, auch wenn große Teile der Geprellten denken, es gäbe andere die besser gestellt sind. Desinformation und Leute gegeneinander ausspielen – Hauptsache der Pöbel wird mit Nebelkerzen beschäftigt und er zahlt munter weiter.



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Statt über die Ungerechtigkeit untereinander sollte man sein Augenmerk lieber auf die Ungerechtigkeit des gesamten Systems der Finanzierung der ÖRR legen und daran arbeiten dies abzuschaffen. Möglichkeiten dafür gibt es hier im Forum genug.


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gebuehren-igel


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Aber das Urteil betrifft  nicht die Gebührenstruktur ab 2013 der Grund für die Ungleichbehandlung von Selbständigen ab 2013 bleibt mir daher immer noch schleierhaft.  Ab 2013 wird es weder auf die trennung zwischen privaten und nichtprivaten Bereich noch darauf ankommen ob man ein Gerät hat oder nicht.  Warum dann die Ungleichbehandlung ?


Der Grund für die Ungleichbehandlung ist, dass die Gesetzesmacher immer noch von den Geräten ausgehen, was natürlich zu diesem Unsinn führt. Deshalb ist das Büro innerhalb der Wohnung nicht zusätzlich belastet, weil das evt. hieße, man zahlt zweimal für ein Gerät und deshalb ist man dann beim Auto wieder dran, weil ein Auto für die Ausübung seiner demokratischen Rechte auf den öff-r Rundfunk angewiesen ist oder so ähnlich. Es ist Murks.


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Statt über die Ungerechtigkeit untereinander sollte man sein Augenmerk lieber auf die Ungerechtigkeit des gesamten Systems der Finanzierung der ÖRR legen und daran arbeiten dies abzuschaffen. Möglichkeiten dafür gibt es hier im Forum genug.

Mir geht es nicht um die Ungerechtigkeit sondern um die Gleichbehandlung. Ich bin froh um jeden der nicht zahlen muß auch wenn ich nicht dazu gehöre. Es ist halt nur so dass sich nur diejenigen die zahlen müssen gerichtlich wehren können, die anderen können gar nicht klagen oder sehe ich es falsch ?

Oh.. ich habe hier viel gelesen aber was ich tun könnte um das gesamte System zu kippen und bis es so weit ist nicht zu zahlen (außer über Einzelklagen) habe ich nicht entdeckt.



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Eine Sammelklage gibt es leider nicht in Deutschland, deshalb geht alles nur über Einzelklagen.
Nur wenn genug Betroffene klagen ist das System schnell am Ende.
Darum betreiben einige wenige hier im Forum unermüdlich viel Aufklärungsarbeit.
An dieser Stelle einmal vielen Dank dafür!


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