ZAP Verlag GmbH, 28.08.2020
Autor: Christian Noe
Ein wenig schieben: Wann Gerichte einer Terminsverlegung zustimmen müssenDer Anwalt beantragt für seinen Mandanten, einen Gerichtstermin zu verlegen. Gründe hierfür gibt es viele. Und natürlich muss ein Gericht nicht jedem Antrag folgen, es müssen schon entscheidende Gründe vorliegen. Verletzt das Gericht allerdings das rechtliche Gehör einer Partei, wenn es nicht vertagt, darf man von einer Befangenheit des Richters ausgehen. Das hat jetzt das OLG Brandenburg entschieden (Beschl. v. 27.07.2020, Az. 15 WF 158/20). Dieser Beitrag erläutert die Entscheidung und verknüpft sie mit weiterer Rechtsprechung, die auch zeigt, dass manche Verfahren besonders schnell erledigt werden müssen.
1. Termin anberaumt, aber noch nicht über die Verfahrenskostenhilfe entschieden
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2. Gericht darf rechtliches Gehör nicht beeinträchtigen
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3. Erhebliche Gründe für eine Verlegung: Das sagt die Rechtsprechung
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