Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Thüringens Verfasssung verbietet Zwang/Rundfunkabgabe. Helbelwirkung bundesweit?  (Gelesen 764 mal)

  • Beiträge: 2.354
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Der Zwangscharakter der Rundfunkabgabe (Zwang seit 2013) verstößt unmitteltbar gegen die Thüringer Landesverfassung.

Damit verliert der entsprechende Staatsvertrag insoweit rückwirkend das Land Thüringen. In den Staatsverträgen fehlt gewöhnlich eine "salvatorische Klausel", obgleich das zum Juristen-Einmaleins des Erstsemesters fällt. Also dürfte damit der Staatsvertrag bundesweit jedenfalls ab jetzt bezüglich des Zwangs auch aus diesem Grund nicht mehr anwendbar sein.

Das Fehlen der salvatorischen Klausel war ja bekanntlich der Todesstoß für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Wäre eine drin gewesen, so würde die Erhöhung bundesweit gelten, ausgenommen Sachsen-Anhalt. Für diesen Elementarfehler der fehlenden "Vorbehalts"-Möglichkeit bei Staatsverträgen dürfte die Verantwortung der die Gesetze bundesweit koordinierenden Staatskanzlei Rheinland-Pfalz anzulasten sein. 

Oder auch, das war und ist Absicht: Man praktziert hierdurch Verstoß gegen Art. 20 GG (Demokratiegebot) aus: Druck aufbauen in Richtung auf Zwang für Kopf und Hand der Parlamentarier: "Abnicken und Durchwinken", wer sich verweigert, riskiert für seine Partei Kopf und Kragen bei den Talkschows im grünaußen / linksau8en gewordenen "staatsfernen" Fernehen.
So gesehen in der Tat "staatsfern", nämlich "demokratie-fern".

Aufgetaucht ist die "Thüringer Lücke" am 20. des Juni anno 2021,
-------------------------------------------------------
weil gerade begonnen hat, alle Landesverfassungen zu sichten auf etwaige Besonderheiten für Verfassungsbeschwerden. Thüringen machte den Anfang, weil dort aus gegegenem Verfahrensanlass besonders dringend. - Wie folgt steht es nun in der die Verfassungsbeschwerde seit gestern begleitenden neuen Analyse "Rechtsrahmen Medienfreiheit":
Zitat
"Wirtschaftsordnung" - wichtig für Ausschreibungspflicht für Verteilung der Rundfunkabgabe ---
 Artikel 38 der Landesverfassung Thüringen - wichtig:
"Die Ordnung des Wirtschaftslebens hat den Grundsätzen einer sozialen und der Ökologie verpflichteten Marktwirtschaft zu entsprechen."

Google führt zu folgenden Ergebnis für:      Legaldefinition Soziale Marktwirtschaft
     juraforum.de/lexikon/marktwirtschaft

"Staatsvertrag über die Währungs- Wirtschafts- und Sozialunion zwischen BRD und DDR" Artikel 1 Abs. 3
Demnach: "Privateigentum", "Freizügigkeit von Arbeit, Dienstleistungen und Kapital", "freie Preisbildung", "Leistungswettbewerb"

Demnach ist für den MDR der Medienstaatsvertrag in Thüringen verfassungswidrig für alles bezogen auf das Internet, weil unvereinbar mit "Leistungswettbewerb", "freie Preisbildung", "Privateigentum". Die "Verfassungsbeschwerde Medienfreiheit" kann damit für Beschwerdeführer aus Thüringen entsprechend erweitert werden. Denn diese Legaldefinition bestand bereits lange vor der letzten Änderung (2004) der Thüringer Landesverfassung. Die Thüringer Verfassung schützt nur die Dualität für "Rundfunk".

Für das Internet steht nur Artikel 38 der Landesverfassung,
der eine systemneutrale Ausschreibungspflicht der Verteilung der "Subventionen für Bildung" und eine freie Abonnierbarkeit "ja/nein" durch die Bürger erzwingt. Dem Zwang der Rundfunkabgabe des MDR fehlt in Thüringen die Rechtsgrundlage.
Also kann S. B., Thüringen, nun Schadensersatz fordern für 2 Monate demnach verfassungswidrig begründete Verhaftung im Jahr 2016, nachdem ihr dieser Rechtsverstoß erst im Jahr 2021 zur Kenntnis gelangte und bis dahin von den kundigen öffentlich-rechtlichen ARD-Juristen nicht verfahrensrelevant gemacht wurde (Einwand der Unterbrechung der Verjährung bis 2021).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 01:14 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

  • Beiträge: 2.354
  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Das Imperium "ARD, ZDF etc." währt ewig und darf alles?  Nun aber gibt es Wachhunde und wir bellen nicht nur und wir wollen nicht nur spielen, sondern wir beißen: Nun Showdown / High Noon der Bürger gegen die Beschädiger des Rechtsstaats seit 2013 und auch früher: 

Wer mit beißen will gegen das Imperium statt nur zu diskutieren:
ja, das ist möglich bei der nun bereits umfassendsten Verfassungsbeschwerde-Aktion der Bürger seit Bestehen von "ARD, ZDF etc." (Rund 1000 Schriftsatz-Seiten, nun bereits anhängig bei den meisten Landesverfassungsgerichten in Deutschland)


Liebe Mit-Wadenbeißer und Kampfgeschwister:
Bitte Mitteilung per PM (nur E-Mail-Adresse ist nötig, keine sonstigen Daten werden erfragt, jeder reicht ja selber ein) - Näheres:

Bundesweite Verfassungsbeschwerden 2021 [AKTION & KOORDINATION]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35216.0
Mitmachen kann jeder, dessen Beiträge im Forum etwas eigene Streiterfahrung und etwas Einblick belegen. - Leider erst ab September 2021 auch geeignet für HB HH NI RP SH SL - aber bitte auch dafür schon PM bei Bereitschaft, dann das bringt laufend vorbereitende Info.
Besonders wichtig wären aktuell noch Beschwerdeführer für Baden-Württemberg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Inzwischen sind aber Beschwerdeführer wohl für alle Bundesländer mit am Start. Mit Serie 3 sollen es im Juni 2021 insgesamt etwa 30 sein. Aber da besteht noch viel Luft nach oben.

3 Premieren
a) Vermutlich erstmals bundesweite Landesverfassungsbeschwerden: Populärer Widerstand.
b) Erstmals ist der vielschichtige EU-Rechtsrahmen erfasst für Medienrechte, Bürgerrechte.
c) Erstmals wird statistisch + rechtswissenschaftlich untermauert belegt: 

Befreiungs- + Rückzahl-Rechtsanspruch für Nichtzuschauer, Geringverdiener, Betriebsstätten. Alle Mitunterzeichner der Beschwerden gewinnen Aussicht, im Erfolgsfall die Rückzahlung zugebilligt zu erhalten. Das kann jeder sofort nach Einreichung bei "Intendant*innen" beantragen: Pausieren für alles bis zum Endentscheid (voraussichtlich EuGH etwa 2025).

Wir haben gemeinsam ein dickes Brett gebohrt. 
Ist nun Arbeit für 1000 Juristen? (ARD, ZDF, Gerichte, Staats-/Senatskanzleien, Landesparlament-Ausschüsse) ... Niemand weiß, wie das ausgehen wird. Spannend und jedermann mit ein wenig Streiterfahrung kann diese Spannung ins eigene Haus holen, Gewinnspiel mit Spannung haushoch oberhalb Lotto, EM etc., weil es auf jeden Fall viel ändern wird und die Frage ist nur, wie viel.
Jedermann kann mitmachen durch eigene Einreichung. (Bereitschaft bitte per PM - nur die E-Mail-Adresse ist nötig.)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juni 2021, 01:14 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
Nach oben