Darf man einen Bescheid zurückweisen? - Gendergerechte Sprache fordern / ablehnen!
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Natürlich darf man das, weil man ja vieles darf. Nur rein rechtlich ist das weniger klar. Nun trotzdem diese Idee:
Wenn also in dem Textbaustein-Wirrwarr, vom Imperium als "Becheid" bezeichnet, irgend etwas nicht gegendert ist, dann kann Bürger A. empört zurückweisen und eine gegenderte Fassung beantragen.
Wenn dann ein Urteilszitat lautet "der Beitragszahler", obendrein verlangen: "Cancel Culture", alle Zitate sind bitteschön umzuschreiben!
Meist gibt es ja auch Senderanweisungen für "Gendering", vor allem schon mal für Radiosender, bespielsweise beim RBB für "Radio Fritz*in". Dass die das trotzdem noch "Radio Fritz" nennen, ist sowieso ein Skandal ersten Grades.
Die bauen dann brav alle ihre Textbausteine um? Dann kommt Akt 2 der Göttlichen Komödie:
Wenn dann Bürger B. solchen Schrieb bekommt mit den neuen Stil der Textbausteine,
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der weist dann zurück und verlangt einen Text in "deutscher Sprache": Die Regeln des*der Dud*in seien missachtet.
Dann müssen die wieder alle ihre Textbausteine umtexten? Oder 2 Fassungen - je nach Option der jeweiligen Bürger*innen und auch außen?
Wer lachen macht, hat halb gewonnen. Aber wie das rein rechtlich ist, dafür hier keine Gewähr. Wird die*er Richter*in beim Verwaltungsgericht das wohl anerkennen als Recht, eine Klagefrist von 1 Monat zu missachten?
Das soll hier nicht zu sehr ausgeweitet werden. Nicht immer geht es bereits um das Einklagen.