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Autor Thema: Abstimmung21 (05/2024) > Definition/Trennung v. Medien/Technol./Anbiet./Inh.  (Gelesen 1570 mal)

K
  • Beiträge: 48
Es ist wieder so weit, Abstimmung21 hat eine neue Runde Abstimmung begonnen.

Da es um Bundesrecht geht, ist das bei Vorschlägen zum Thema "Rundfunk" zu beachten.
Bei diesem Abstimmungsvorschlag sollte das der Fall sein:

Abstimmung21, 03.05.2024
Für klare Definition & Trennung von Medien, Technologien, Anbietern & Inhalten.
Beitrag von Ludwig Linke für BMV iG
https://abstimmung21-mitmachen.de/proposals/208-fur-klare-definition-trennung-von-medien-technologien-anbietern-inhalten

Hinweis: bis zum 15.5. kann mit den Erstellern über den Vorschlag diskutiert werden.
Die Abstimmung kommt später.
Eine Anmeldung ist für beides erforderlich, in dem Zusammenhang (Abstimmung) ist das verständlich und sinnvoll.

Eine Diskussion über direkten "Erfolg" halte ich für überflüssig.
Das Thema lösungsorientiert anzugehen und dafür auf den verfügbaren Plattformen aktiv zu werden, kann nicht verkehrt sein.
Daher: ich bitte um Mitwirkung und um Nutzung zur Weitergabe. Das Thema muss im Gespräch bleiben, wenn wir Änderung erreichen wollen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2024, 14:53 von Bürger«

o
  • Beiträge: 1.575
Naja, Luftnummer.

Die vorgeschlagenen Änderungen am Art. 5 GG sind schon sehr dilettantisch.

Die Formatierung im Original ist m.E. falsch. Hier eine klarere Formatierung:

zitiert nach
https://abstimmung21-mitmachen.de/proposals/208-fur-klare-definition-trennung-von-medien-technologien-anbietern-inhalten
Zitat von: Abstimmung21, 03.05.2024, Für klare Definition & Trennung von Medien, Technologien, Anbietern & Inhalten
(...)
Wie kann dieses Ziel erreicht werden?
Änderung an Artikel 5 Grundgesetz:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung werden gewährleistet.
Diese Berichterstattung muss prüfbar und zu anderen Inhalten abgegrenzt gewährleistet werden.
Eine Zensur findet nicht statt.

(dann wohl als Kommentar zu lesen:)
Zitat von: Abstimmung21, 03.05.2024, Für klare Definition & Trennung von Medien, Technologien, Anbietern & Inhalten
Auf Grund der Prüfbarkeit ist gegeben, dass die Berichterstattung von beliebigen Anbietern umgesetzt werden kann. Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen für diese Berichterstattung müssen transparent und europarechtlich erfolgen.

Mögliche, weitere Änderung des Artikels 5: Die Berichterstattung darf von jedem Anbieter umgesetzt werden, der die Prüfbarkeit seiner Berichterstattung gewährleistet.

Siehe Grundgesetz, Artikel 5 (1)
(...)

Es müsste also eine Behörde von Verfassungsrang(!) geben, die die Berichtserstattung "nachprüft". Da andererseit keine Zensur stattfindet, wird es nur so eine Art Beanstandung geben.

Alles das ist aber eigentlich schon vorhanden, nämlich im Pressegesetz und den Möglichkeiten der Beschwerde und der Gegendarstellung usw. Das ist doch schon alles ausgebaut.

In den fünf Kommentaren ist schon ein Troll vom deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelandet und "argumentiert" mit himmelblauer Nase.

Wenn der Petent dem Rundfunk an die Kandare fahren will, sollte er
1. die Rundfunkurteile des BVerfG genau studieren, um zu verstehen, wie es zum verfassungsrangähnlichen Status des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gekommen sein könnte, und

2. (was für mich viel griffiger ist) hinterfragen, was denn dieser "Rundfunk" des GG genau ist.
Einer der Kommentar in den obigen fünf spielt genau darauf an: Ist Rundfunk jetzt die reine Technik (neudeutsch: Technologie) oder schon das bekannte elektronisch betriebene System, das Texte und Bilder linear über Antenne und Kabel ausstrahlt?

(Ich schreibe nicht: "ausspielt", das ist so ein Wort, das durch den deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk vereinnahmt und vergiftet wurde  :P )


Hierzu gibt dieses fantastische Forum ausführlichste Erläuterungen und Deduktionen. Hier findet sich eine grundsätzliche Erörterung und eine ausführliche Linkliste zu anderen Threads:

Was erfasst der Begriff "Telekommunikation" i.S.d. Unions- und Bundesnormen? (05/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37244.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Mai 2024, 15:14 von Bürger«

C
  • Beiträge: 32
  • est. 2013 (ich war eher da)
Deine Einwände sind sehr interessant.
Zum Thema Zensur: im Vorschlag wird nur die Prüfbarkeit gefordert. Nicht wer prüft, das ist nicht Teil der Petition.
In erster Linie sollen die Nutzer die Möglichkeit bekommen, die Berichterstattung zu Prüfen / zu Hinterfragen.

Wichtiger wäre die Frage, was ist überhaupt der Inhalt der Berichterstattung, wie ist Berichterstattung definiert ?
Und zwar nicht bezogen auf ein spezielles Medium / auf Technologie, egal ob Rundfunk oder Presse (wie Du es anführst), sondern generell, im Rang des GG.
Nur das ermöglicht (länderspezifische?) Aufträge, die dann an verschiedene Anbieter transparent auszuschreiben sind.

Wichtig:
Sinnvoller und angebracht ist es diese Diskussion auf Abstimmung21 (weiter) zu führen. U.a., um dort mit der Diskussion auch noch ein anderes Publikum zu erreichen als u.a. hier. Es wäre ja gut, wenn  durch die Diskussion zielführende Ansätze entstehen.'
Generell ist es angebracht, das Thema weiter zur Sprache zu bringen.

Also: Bitte und Appell: Fortsetzung bei Abstimmung21.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2024, 23:58 von Bürger«

  • Beiträge: 7.388
In erster Linie sollen die Nutzer die Möglichkeit bekommen, die Berichterstattung zu Prüfen / zu Hinterfragen.
Nutzer; für Nicht-Nutzer absolut ohne Relevanz, da sie ja nicht nutzen und insofern vom Inhalt auch keine Kenntnis haben, bzw., haben wollen.


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