Autor: 01. März 2021, 19:34
ruhrbarone (blog), 01.03.2021
Landesmedienanstalten haben nicht unsere Arbeit zu kontrollierenVon Stefan Laurin
Der Paragraf 19 des neuen Medienstaatsvertrages kommt harmlos daher: „Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten“, heißt es da, „in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen.“ Und etwas weiter: „Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.“ Die Telemedien, gemeint sind zum Beispiel Online-Magazin, Blogs und Youtube-Channels, werden wie die TV- und Radiosender von den Landesmedienanstalten (LMA) beaufsichtigt.
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Die wenigsten Betreiber solcher Seiten werden nicht einmal wissen, dass dem so ist, denn in der Regel haben sich die LMAs nicht einmal großartig um ihre traditionellen Aufgaben wie das Vorgehen gegen Schleichwerbung gekümmert. Das hat sich nun geändert. Die 14 Landesmedienanstalten, die wie ARD, ZDF und DLF über die Haushaltsabgabe finanziert werden, haben durch Paragraf 19 ein neues Betätigungsfeld für sich entdeckt, dem sie sich mit großer Begeisterung und viel Engagement angenommen haben: Die Kontrolle von digitalen Medien. […]
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»Letzte Änderung: 02. März 2021, 00:00 von Bürger«