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Autor Thema: Öffentlich-rechtliche Sender und der Lockdown: Ein Armutszeugnis  (Gelesen 1054 mal)

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reitschuster.de, 01.03.2021

Exklusive INSA-Umfrage
Öffentlich-rechtliche Sender und der Lockdown: Ein Armutszeugnis

Von Boris Reitschuster

Zitat
Wie gut und vielseitig informieren die öffentlich-rechtlichen Medien über Corona und den Lockdown? Bei dieser Frage gehen die Meinungen weit auseinander. Um zumindest ein Stimmungsbild zu bekommen, habe ich eine repräsentative Umfrage beim Meinungsforschungsinstitut INSA in Auftrag gegeben. Mehr als 2000 Menschen in Deutschland wurden dabei online und per Telefon befragte. Sie sollten angeben, ob sie folgender These zustimmen oder nicht: „Es gibt aus der Wissenschaft und der Weltgesundheitsorganisation Stimmen und Studien, die sagen, ein Lockdown würde kaum nutzen und möglicherweise schaden. Ich bin über solche Stimmen und Studien aus den öffentlich-rechtlichen Medien informiert.“
[…]

Aber ein Fazit ist klar: Die gebührenfinanzierten Sender kommen ihrem Informationsauftrag nicht ausreichend nach.

Weiterlesen auf:
https://reitschuster.de/post/oeffentlich-rechtliche-sender-und-der-lockdown-ein-armutszeugnis/


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In der 41. Sitzung des außerparlamentarischen Corona-Ausschusses wurde gesagt, dass die Beitragszahler ihre für das letzte Jahr gezahlten Beiträge zurückfordern sollen, weil die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Auftrag nachweislich nicht erfüllt haben. Das könne man auch ohne Anwalt tun, hieß es. In der nächsten Sitzung, die jetzt irgendwann in der ersten Märzwoche stattfinden müsste, soll noch ausführlich darüber gesprochen werden.
Die Sitzungen sind zu finden unter: https://corona-ausschuss.de/sitzungen/
(Man muss das Video manchmal etwas vorspulen, bis es anfängt.)


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